URL: https://www.overclockers.at/mainboards/soyo_sy-k7v_dragon_plus_kt266a_ddr_18249/page_2 - zur Vollversion wechseln!
das gerade in diesem Forum keiner bescheid weiss .. ;-))
Gewährleistung ist gesetzlich genau geregelt und umfasst z. Bsp.: wenn eine Ware defekt ist muss sie der Händler austauschen, eine Preisminderung gewähren oder einen Ersatz bieten. Gewährleistung KANN nicht durch einen Vertrag oder irgenwelche AGBs beschnitten werden.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Haftung duch den HERSTELLER.
Das sind in der Praxis gewaltige Unterschiede. Wennst z.Bsp ein Board übers Internet bestellst und des Ding kommt hinnig an, muss das der Händler ersetzn oder du kannst vom Kaufvertrag sofort zurücktreten. Da hilft auch kein "wir senden das Board an den Hersteller und wissen nicht wanns zurückkommt" (hab ich irgendwannmal hier gelesen :-) ) Nach dem 1.1.02 erhöht sich die Frist von derzeit 6 Monaten auf ein Jahr in der EU.
Zitat von KzinZitat von retticheher http://www.spotlight.de -> NUR forum
yo... eh..
ZitatSo grob gesagt
Gewährleistung --> hast von deinem Haus und Hof EDV-Schuppen
Garantie --> vom Hersteller (steht auch auf vielen Produkten Herstellergarantie drauf obwohl das "Hersteller" imho ned nötig wär)
intressiert die meisten glaub ich auch nich sOo lernt doch jeder inna schuLe *kotZ
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2025