Dell hält Liefertermin nicht ein - Seite 2

Seite 2 von 2 - Forum: Monitore auf overclockers.at

URL: https://www.overclockers.at/monitore/dell_haelt_liefertermin_nicht_ein_180863/page_2 - zur Vollversion wechseln!


Smut schrieb am 02.06.2007 um 14:22

der kaufvertrag ist dann erfüllt, ja.
zustande kommt er aber schon vorher.


CROWLER schrieb am 02.06.2007 um 15:52

Zitat von Burschi1620
kaufen != bestellen
ich dachte (haben wir so gelernt), dass man von einem aufrechten kaufvertrag erst nach erhalt der ware redet

ein KV ist ein verpflichtungsgeschäft bei dem sich 2 oder mehr partein zu einer leistung verpflichten

ein KV entsteht also durch die abrede und ist dann perfekt wenn beide seiten ihren teil der abmachung erfüllt haben

wenn der liefertermin bei der bestellung abgemacht wurde ist es imho teil des kaufvertrags und der käufer hat das recht vom KV zurückzutreten


ich allerdings würde die paar tage warten
wenn du jetzt zurücktrittst müssen die erst das geld rücküberweisen dann ises sicher schon der hm 14 juni oder so und dann bestellst erstmal wo anders einen neuen monitor - und kommst aufs gleiche allerdings mit viel mehr schererein


Burschi1620 schrieb am 02.06.2007 um 16:13

Zitat von CROWLER
ein KV entsteht also durch die abrede und ist dann perfekt wenn beide seiten ihren teil der abmachung erfüllt haben

wenn der liefertermin bei der bestellung abgemacht wurde ist es imho ein kaufvertrag und der käufer hat das recht vom KV zurückzutreten

Bei deinem ersten satz kann ich durchaus zustimmen, aber der erhalt der ware zählt auch zu den abmachnungen im vertrag - somit dürfte es doch noch kein vertrag sein sondern maximal ein abkommen o.ä. ?


Smut schrieb am 02.06.2007 um 18:36

na komm - es ist ein vertrag.
er ist nur nicht erfüllt punkt aus.

wenn er zurücktreten will kann er das jederzeit - egal ob verzug vorliegt oder nicht.
er fällt ja schließlich ins fernabsatzgesetz.
und selbst bei einem verzug muss er eine nachfrist setzen bzw. dem händler die möglichkeit auf besserung geben etc...

wie also crowler gesagt hat - einfach warten.


CROWLER schrieb am 03.06.2007 um 18:09

Zitat von Burschi1620
Bei deinem ersten satz kann ich durchaus zustimmen, aber der erhalt der ware zählt auch zu den abmachnungen im vertrag - somit dürfte es doch noch kein vertrag sein sondern maximal ein abkommen o.ä. ?

nein der KV und die damit verbundene verpflichtung entsteht bei der abrede
abgeschlossen ist der KV wenn beide seiten ihre verpflichtung erfüllt haben


Burschi1620 schrieb am 03.06.2007 um 18:11

oke danke :)


master blue schrieb am 04.06.2007 um 14:59

sonst könnt ich mir ja ein haus kaufen und bevor es nicht fertig gebaut ist, gibts keinen gültigen vertrag. (wobei das hier ein werklieferungsvertrag wäre und kein kaufvertrag.)


daisho schrieb am 04.06.2007 um 15:14

Zitat von ica
ehm, mir doch sowas von egal wann der monitor in produktion geht - ich bekomm ihn sowieso neu. also was hat das mit gerechtfertigt zu tun bitte?
"Gerechtfertigt" meinte ich nicht im rechtlichen Sinn. Ich wollte damit sagen, dass wenn der Monitor erst produziert wird es wohl keine "Frechheit" von Dell ist die Lieferung zu verzögern.


ica schrieb am 05.06.2007 um 11:44

Zitat von daisho
"Gerechtfertigt" meinte ich nicht im rechtlichen Sinn. Ich wollte damit sagen, dass wenn der Monitor erst produziert wird es wohl keine "Frechheit" von Dell ist die Lieferung zu verzögern.

doch schon, wenn sie mir einen termin versprechen und dann nicht halten nur weil sie anscheinend doch keinen mehr auf lager haben ist das eine frechheit.




overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2025