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der kaufvertrag ist dann erfüllt, ja.
zustande kommt er aber schon vorher.
Zitat von Burschi1620kaufen != bestellen
ich dachte (haben wir so gelernt), dass man von einem aufrechten kaufvertrag erst nach erhalt der ware redet
Zitat von CROWLERein KV entsteht also durch die abrede und ist dann perfekt wenn beide seiten ihren teil der abmachung erfüllt haben
wenn der liefertermin bei der bestellung abgemacht wurde ist es imho ein kaufvertrag und der käufer hat das recht vom KV zurückzutreten
na komm - es ist ein vertrag.
er ist nur nicht erfüllt punkt aus.
wenn er zurücktreten will kann er das jederzeit - egal ob verzug vorliegt oder nicht.
er fällt ja schließlich ins fernabsatzgesetz.
und selbst bei einem verzug muss er eine nachfrist setzen bzw. dem händler die möglichkeit auf besserung geben etc...
wie also crowler gesagt hat - einfach warten.
Zitat von Burschi1620Bei deinem ersten satz kann ich durchaus zustimmen, aber der erhalt der ware zählt auch zu den abmachnungen im vertrag - somit dürfte es doch noch kein vertrag sein sondern maximal ein abkommen o.ä. ?
oke danke 
sonst könnt ich mir ja ein haus kaufen und bevor es nicht fertig gebaut ist, gibts keinen gültigen vertrag. (wobei das hier ein werklieferungsvertrag wäre und kein kaufvertrag.)
"Gerechtfertigt" meinte ich nicht im rechtlichen Sinn. Ich wollte damit sagen, dass wenn der Monitor erst produziert wird es wohl keine "Frechheit" von Dell ist die Lieferung zu verzögern.Zitat von icaehm, mir doch sowas von egal wann der monitor in produktion geht - ich bekomm ihn sowieso neu. also was hat das mit gerechtfertigt zu tun bitte?
Zitat von daisho"Gerechtfertigt" meinte ich nicht im rechtlichen Sinn. Ich wollte damit sagen, dass wenn der Monitor erst produziert wird es wohl keine "Frechheit" von Dell ist die Lieferung zu verzögern.
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