Anstellung + Werkvertrag

Seite 1 von 2 - Forum: Offtopic auf overclockers.at

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Burschi1620 schrieb am 03.09.2013 um 16:01

Hallo hallo hilfeeee :D

Ich hatte gerade 2 kurze Gespräche mit der Arbeiterkammer und dem ÖGB (dahin wurde ich weitergeleitet :D).
Hat mir leider nicht geholfen - vielleicht weiß es hier jemand. (Grund: Der ÖGB will a gleich a Geld für seine Leistungen, bzw der erste Termin is eh gratis, lari fari bla bla meh!)

Im Grunde genommen gehts darum:
http://www.arbeiterkammer.at/beratu...erkvertrag.html

Ich hätt einen Job in Aussicht der auf Werkvertragsbasis rennt und da es bei mir im Börserl eh net so rosig ausschaut und mir das Plasmaspenden schon seit Jahren zu blöd ist, hab ich mir gedacht, why not :)
Ich selbst bin 20h arbeiten und hab ~10k€ Jahreseinkommen. (also 2k7 wären nach obenhin Lst. frei, laut der Website, was ordentlich viel Holz ist für mich)

Das Problem is, auf der Website steht das nur für den Falle, wenn man >12k€ im Jahr verdient. Tu ich nicht. Mich würde der Fall <12k€ interessieren.
Generell schauts wegen der doppelten Versicherung sowieso mal schlecht aus. *kotz* muss man doch, oder?


Kennt sich wer aus?

tia


XelloX schrieb am 03.09.2013 um 16:05

dann bekommst du deine 2700 die noch nach obenhin frei sind ohne mit der lst belastet zu werden. alles was dann mehr ist, wird dann mit irgendeinem satz versteuert.

ich versteh das problem nicht ganz? oder gehts um die versicherung?


XXXprod schrieb am 03.09.2013 um 16:10

Du musst auf jeden Fall SV Beitrag für deinen Zuverdienst zahlen.(Die SV kommt aber eh von selber auf dich zu, zumindest tat sie es bei mir).

Wenn dann von (Bruttolohn + WV-Einkommen) - SV-Beiträge noch mehr als 12,7k€ übrig bleibt musst du es beim Finanzamt melden; ansonsten nicht.

(zumindest versteh ich so die AK Seite).


Lecithin schrieb am 03.09.2013 um 16:13

Vielleicht hilft dir das bzgl. doppelter Versicherung:

Zitat
Neue Selbständige werden nur dann in die Pflichtversicherung einbezogen, wenn deren Einkünfte (bzw. die Beitragsgrundlage) die folgenden Versicherungsgrenzen überschreiten:
- € 4.641,60 jährlich, wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden; ansonsten
- € 6.453,36 jährlich
Quelle: portal.wko.at/?728634&1258


Burschi1620 schrieb am 03.09.2013 um 16:14

Zitat von XelloX
dann bekommst du deine 2700 die noch nach obenhin frei sind ohne mit der lst belastet zu werden. alles was dann mehr ist, wird dann mit irgendeinem satz versteuert.
najo, so explizit steht das aber eben nicht auf der Website, sondern nur für >12k€. (also vor allem die Staffelung. Zählt die jetzt genauso, oder gibts die Staffelung erst ab >12k€?)


Zahl ich die SV doppelt oder nur ein bisserl mehr? Sorry für die Unwissenheit... Des is genau sowas wofür ich mich nie interessiert hab weil ich die Antwort schon ahnen kann...


XelloX schrieb am 03.09.2013 um 16:40

also zur SV: Du solltest (auf jeden fall) mit deinem werkvertrag UNTER den 4,6k€ bleiben, sonst klopft die sv an ebi dir und will für ~5000€ dann auf einmal ~20% SV von dir. also auf keinen fall mehr arbeiten. und bis dahin zahlst du keine sv.
(vielleicht nur irgendeine unfallversicherung wie bei mir als ich selbstständig war, aber das waren nur 100+200€ oder sowas im jahr)

ansonsten gilt fürs einkommen: ab 11.000€ im jahr wollen die 36% von dir.

aber ich würds fast riskieren :D
kommt eh keiner zu dir und wenn sind die strafen allesamt lächerlich. grad mal nachzahlen + vielleicht bissi deppensteuer


XeroXs schrieb am 03.09.2013 um 16:43

Zitat von XelloX
also zur SV: Du solltest (auf jeden fall) mit deinem werkvertrag UNTER den 4,6k€ bleiben, sonst klopft die sv an ebi dir und will für ~5000€ dann auf einmal ~20% SV von dir. also auf keinen fall mehr arbeiten. und bis dahin zahlst du keine sv.
Falsch! Er ist schon SV-Pflichtig durch den 20h job.. für den Zuverdienst muss er auf jeden Fall SV zahlen.

Aber wie schon erwähnt, die kommen von selbst auf dich zu.. ich würd mir die 17,5% nur monatlich auf die Seite legen, weil andernfalls kann das dann ein empfindlicher Betrag sein im Nachhinein. Alternativ kannst du dich auch "freiwillig selbstversichern", dann zahlst du monatlich die 17,5% ein, und musst dir nix reservieren.

Alles über den Freibetrag musst du wie schon erwähnt versteuern... das nicht zu melden wäre ziemlich dämlich, denn der Arbeitgeber wirds garantiert melden (sonst würd er dich nicht mit WV anstellen sondern schwarz), und somit kennt sich die Finanz sowiso aus.


Obermotz schrieb am 03.09.2013 um 16:52

Konsultier eine Stunde einen Steuerberater - glaub mir, die 50 Euro zahlen sich aus.


Burschi1620 schrieb am 03.09.2013 um 17:39

Das Problem is, es is ein ~100 bis 200€ Job pro Monat den ich noch netmal hab... Ich will quasi "Vorsicht" im wahrsten SInne des Wortes walten lassen. 50 Eier für ne Lappallie hinblättern is auch nicht ohne...


Warum zahl ich bei Werkvertrag Pensionsversicherung und net nur Krankenversicherung, oder steh ich da grad auf der Leitung?


XelloX schrieb am 04.09.2013 um 00:32

Zitat von Burschi1620
Ich selbst bin 20h arbeiten und hab ~10k€ Jahreseinkommen.

Zitat von XeroXs
Falsch! Er ist schon SV-Pflichtig durch den 20h job.. für den Zuverdienst muss er auf jeden Fall SV zahlen.

bei seinen 20h und 10k geh ich davon aus, dass er in einem normalen arbeiter/angestelltenverhältnis is, wo für ihn alles vom arbeitgeber versteuert wird, weil er sich sonst auskennen würde.

ich war auch mal 40h arbeiten und nebenbei selbstständig und war auch damit beschäftigt, unter den 4k pro jahr zu bleiben.

und das geht sich bei seinen 100-200€ pro monat aus


Bogus schrieb am 04.09.2013 um 00:35

ohne den rest gelesen zu haben: uns 'fi**t' grad die gkk. weil ich einen partner habe der selbständig ist und bei mir arbeitet. jetzt ist die gkk ange***t weil er natürlich an die sva zahlt.
das gibt stress.

imho: falls sich etwas langfristiges abzeichnet, dann anstellen lassen. der freibetrag bleibt immer der selbe. den rest muss man selber erklären


XelloX schrieb am 04.09.2013 um 02:34

da sagt ma scheinselbstständigkeit dazu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

is eh klar, dass sie dir da auf die füsse steigen. durch die selbstständigkeit von deinem selbstständigen kann der viel klumpert von der steuer absetzen was er sonst alles versteuern müsst. Und das wollens eben unterbinden


Bogus schrieb am 04.09.2013 um 12:07

in unserem fall hat er aber noch andere einkommen und tätigkeiten....


Burschi1620 schrieb am 04.09.2013 um 16:22

Nagut, so wie ihr da selbst herumdiskutiert, siehts gerade danach aus als wären dann wohl doch die 50 Eier beim Steuerberater fällig :D


Bogus schrieb am 04.09.2013 um 19:00

mein 'fall' wird gerade unlustig. sollte der selbständige von mir doch keiner sein, dann bin ich haftbar dafür, dass er falsche angaben gemacht hat. na witzig....tolle rechtslage.




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