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Ja, so bekommst halt alles auf einmal, mit dem Bescheid könntest jedes Monat gleich weniger Steuer zahlen wenn ich das richtig verstanden habe ...
Das Problem ist da eher wenn du nächstes Jahr weniger absetzen kannst musst du dann halt nachzahlen
Ja, allerdings musst Du für 2019 verpflichtend eine Veranlagung machen, wenn ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde (auch wenn Du ihn dann nicht nutzt).
Wenn Du ihn nicht nutzen willst, zB weil die Werbekosten jedes Jahr schwanken, solltest Du zukünftig in der Veranlagung das Hakerl bei "Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid" setzen.
ah, danke ccr
Werde ich berücksichtigen.
Mir ist noch eine theoretische Frage eingefallen, weil es für meine Freundin wahrscheinlich aktuell werden wird:
Im Falle eines Jobwechsels unter dem Jahr, mit der Aussicht dass Sie dann mehr verdient, ist für dieses Jahr dann eine Gutschrift oder Nachzahlung zu erwarten (angenommen es gäbe sonst nichts anzugeben in der Veranlagung)?
Im Normalfall eine Gutschrift.
Kommt drauf an, wie die Lohnverrechnung das berücksichtigt und abrechnet.
Wenn sie gar nichts berücksichtigt sollte es eine Gutschrift geben, da die effektive Jahreslohnsumme niedriger ist als sie bei 12 Monaten zum neuen höheren Gehalt gewesen wäre.
Wie ist das nach Übersiedlung?
Das Finanzamt hat mir geschrieben das mein Konto gelöscht wurde, wie soll das neue Finanzamt nachträglich eine Prüfung einleiten?
Wäre ja top für Betrüger, oder ist es eh nicht so wie es sich liest?
Zwar nicht ganz ANV, aber das Finanzamt will zur Prüfung der Familienbeihilfe (Verlängerung) Bestätigungen sehen. Die soll ich laut Schreiben per Post schicken oder persönlich vorbei bringen.
Kann man das irgendwo im Finanzonline hochladen, per Email senden oder notfalls faxen?
Wie es bei der ANV ist, kann ich nicht beantworten, aber suche mal im Finanzonline nach einem Unterpunkt "Ergänzungsersuchen". So heißt es zumindest bei der Einkommensteuererklärung.
Vielleicht ist es bei der ANV gleich. Dort muss aber ein Punkt auswählbar sein, bei dem es genau um deinen konkreten Fall geht.
Danke, dort ist leider kein Eintrag vorhanden. Ich ruf morgen mal an.
Hatte beim Papamonat auch nur die Postoption, obwohl Karenzantrag und Unterlagen mittlerweile sogar schon per Mail gesendet werden können. Bei manchen nicht so häufigen Dingen bleiben sie dem altbewährten System wohl treu.
musste auch per post den Schulbesuch der Großen nachweisen
Wollen sie jedes Mal, ich schicke ihnen als Antwort stattdessen seit Jahren die gescannte Schulbesuchsbestätigung per Mail und passt auch!
Habe inzwischen angerufen. Online kann ich das nicht einreichen, aber ich kann einen neuen Antrag stellen und dann kann ich das uploaden. Jetzt habe ich einen neuen Antrag gestellt, aber zum uploaden habe ich trotzdem nix.
Auf welche Emailadresse? Ich finde keine.Zitat aus einem Post von DimitriWollen sie jedes Mal, ich schicke ihnen als Antwort stattdessen seit Jahren die gescannte Schulbesuchsbestätigung per Mail und passt auch!
Habe jetzt einen Brief zur Information der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung bekommen - interessiert mich aber überhaupt nicht.
Jetzt wollte ich dem Ganzen online widersprechen (lt. Zettel möglich) um mir den Brief zu ersparen - nur finde ich auf FinanzOnline zwar den Brief unter meinem Steuerakt, aber nirgendwo die Möglichkeit die "Antwort" darauf zu geben!?
Hat das von euch schon jemand gemacht und weiß zufällig wo das zu tun ist?
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