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Zitat aus einem Post von ccrWer viel Steuern bezahlt, bekommt nix für den Wohnraum zurück, und auch nix für private Versicherungen
was hats mit dem Wohnraum auf sich ?
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbei...hnraumsanierung
Weil gerade das Thema Penderlpauschale angesprochen worden ist:
Ich werde dies auch im 2018er Ausgleich einfließen lassen. Brauche ich dazu irgendwelche Nachweise? Ich fahre nämlich nur 4 mal im Monat die Strecke Graz Wien...
Dann bekommst du ein Drittel der Pendlerpauschale ...
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrz...allgemein1.html
(Zugtickets aufbewahren, oder online kaufen, damit du bei Rückfragen einen Nachweis hast)
Kurze Frage zum neuen Familienbonus. Wenn man sich das Geld direkt über die Lohnverrechnung auszahlen lassen möchte dann hat man evtl. 2 Nachteile gegenüber der Variante beim Lohnsteuerausgleich:
.) Möchte man um eine Förderung ansuchen könnte es Probleme geben da der Betrag zum Nettogehalt dazugezählt wird = dadurch evtl. weniger Förderung oder unwürdig
.) Bei Lohnpfändung auch negativ da es zum Nettolohn dazugezählt wird und somit kann mehr gepfändet werden.......wie es bei der Alimentekalkulation aussieht weiß ich nicht
Wenns bei beiden Themen zur Nettoberechnungsgrundlage immer dazugezählt wird, wie sieht es dann hinsichtlich Pension aus? Wirkt es sich hier dann wenigstens vergünstigend aus?
Evtl. weiß das ja jemand......wir diskutieren gerade in der Firma darüber.
AFAIK können Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Karenzgeld und wohl auch der neue Familienbonus nicht gepfändet werden.
Zitat aus einem Post von HamptiKurze Frage zum neuen Familienbonus. Wenn man sich das Geld direkt über die Lohnverrechnung auszahlen lassen möchte dann hat man evtl. 2 Nachteile gegenüber der Variante beim Lohnsteuerausgleich:
.) Möchte man um eine Förderung ansuchen könnte es Probleme geben da der Betrag zum Nettogehalt dazugezählt wird = dadurch evtl. weniger Förderung oder unwürdig
.) Bei Lohnpfändung auch negativ da es zum Nettolohn dazugezählt wird und somit kann mehr gepfändet werden.......wie es bei der Alimentekalkulation aussieht weiß ich nicht
Wenns bei beiden Themen zur Nettoberechnungsgrundlage immer dazugezählt wird, wie sieht es dann hinsichtlich Pension aus? Wirkt es sich hier dann wenigstens vergünstigend aus?
Evtl. weiß das ja jemand......wir diskutieren gerade in der Firma darüber.
nein, genau umgekehrt eigentlich
mit niedrigem einkommen wird ned viel rausschauen
sag ich ja?!
kleines Einkommen -> keiner/kaum Familienbonus -> dafür ggf. Förderung
ah, jetzt check ichs wie das gemeint war
ich dachte mit "förderung" war der familienbonus gemeint
sorry
Shit....nein habe mit Förderung etwas anders gemeint und zwar wenn man zB wegen Immobilie um eine Förderung ansucht...sorry...habs mir gedacht aber nicht dazugeschrieben. Dort wo einfach dann evtl. das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt wird usw.....Hier könnte es einfach sein dass ich somit evtl. weniger oder keine Förderung bekomme weil ich mit dem Nettogehalt über ein gewisse Grenze komme.
Bitter wäre es noch wenn man durch diesen Zuschuß auch in eine höhere Steuerklasse kommen würde........ist es aber zum Glück ja nicht.
Somit steht noch das Thema mit Pensionsanrechnung aus.....
bezügl. Pfändung.....es ist ja nur eine steuerliche Begünstigung die jedoch anders ausgeschüttet wirde somit deine monatlichen Einnahmen erhöht = umso mehr Einnahmen umso mehr Berechnungsgrundlage für Pfändung (evtl. auch Alimente?). Oder werden vorab alle Zuschüsse/Sozialleistungen abgezogen und nur der Rest wird als Berechnungsgrundlage herangezogen? Hängt jetzt im Einzelfall wahrscheinlich eher davon ab ob das Brutto- oder Nettogehalt herangezogen wird.
Zitat aus einem Post von DimitriWennst in der IT tätig bist (und Homeoffice/ Bereitschaftsdienste machst) kannst deine gekaufte Hardware und das Internet zum Großteil abschreiben, alleine das bringt mir jährlich rund 1k ... (aufpassen, bei Teilen die mehr als 400€ kosten musst sie auf drei Jahre abschreiben) Also keinen Fertig-PC kaufen, sondern immer wieder mal ein Einzelteil zu je unter 400€ ...
Anrufen und freundlich nachfragen, das funktioniert meist ganz ok.
Frage zum Familienbonus+ (ab 2019): Kann man eigentlich die Aufteilung bei 2 Kindern so machen, daß der Bonus beim ersten komplett einem Partner zugeordnet wird und beim zweiten Kind geteilt?
Das Formular E30 würde das zumindest erlauben, Sinn macht das evtl. nur in ganz bestimmten Konstellationen was das Gehalt anbelangt. Sonst wäre die Konstellation mit 2 Kindern, 1 Partner zwischen 2136€ und 2598€ und der andere zwischen ca. 1600€ und 2136€ mit Einbußen behaftet.
Sobald bei zwei Kindern einer mehr als 2598€ verdient kann derjenige 100% (also 3000€) Bonus bekommenen. Teilt man den Bonus auf beide Partner auf, so müssen beide mind. 2136€ im Monat haben, sonst verliert man einen Teil vom Bonus. Zumindest spuckt das folgender Rechner so aus.
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