Arbeitnehmerveranlagung - Seite 106

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Sagatasan schrieb am 11.12.2018 um 12:10

Zitat aus einem Post von ccr
Wer viel Steuern bezahlt, bekommt nix für den Wohnraum zurück, und auch nix für private Versicherungen ;)

Für die kids bekommst jetzt aber mehr zurück :)
1500 je nase - bei durchschnittlichem einkommen.

Geniesser unseres sozialsystemes bekommen zumindest hier weniger.


xaxoxix schrieb am 11.12.2018 um 13:37

was hats mit dem Wohnraum auf sich ?


berndy2001 schrieb am 11.12.2018 um 13:38

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbei...hnraumsanierung


chriswahl schrieb am 11.12.2018 um 13:49

Weil gerade das Thema Penderlpauschale angesprochen worden ist:

Ich werde dies auch im 2018er Ausgleich einfließen lassen. Brauche ich dazu irgendwelche Nachweise? Ich fahre nämlich nur 4 mal im Monat die Strecke Graz Wien...


Dimitri schrieb am 11.12.2018 um 13:53

Dann bekommst du ein Drittel der Pendlerpauschale ...

https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrz...allgemein1.html

(Zugtickets aufbewahren, oder online kaufen, damit du bei Rückfragen einen Nachweis hast)


Hampti schrieb am 11.12.2018 um 13:58

Kurze Frage zum neuen Familienbonus. Wenn man sich das Geld direkt über die Lohnverrechnung auszahlen lassen möchte dann hat man evtl. 2 Nachteile gegenüber der Variante beim Lohnsteuerausgleich:
.) Möchte man um eine Förderung ansuchen könnte es Probleme geben da der Betrag zum Nettogehalt dazugezählt wird = dadurch evtl. weniger Förderung oder unwürdig
.) Bei Lohnpfändung auch negativ da es zum Nettolohn dazugezählt wird und somit kann mehr gepfändet werden.......wie es bei der Alimentekalkulation aussieht weiß ich nicht

Wenns bei beiden Themen zur Nettoberechnungsgrundlage immer dazugezählt wird, wie sieht es dann hinsichtlich Pension aus? Wirkt es sich hier dann wenigstens vergünstigend aus?
Evtl. weiß das ja jemand......wir diskutieren gerade in der Firma darüber.


bf_aues schrieb am 11.12.2018 um 14:26

AFAIK können Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Karenzgeld und wohl auch der neue Familienbonus nicht gepfändet werden.


Weinzo schrieb am 11.12.2018 um 15:07

Zitat aus einem Post von Hampti
Kurze Frage zum neuen Familienbonus. Wenn man sich das Geld direkt über die Lohnverrechnung auszahlen lassen möchte dann hat man evtl. 2 Nachteile gegenüber der Variante beim Lohnsteuerausgleich:
.) Möchte man um eine Förderung ansuchen könnte es Probleme geben da der Betrag zum Nettogehalt dazugezählt wird = dadurch evtl. weniger Förderung oder unwürdig
.) Bei Lohnpfändung auch negativ da es zum Nettolohn dazugezählt wird und somit kann mehr gepfändet werden.......wie es bei der Alimentekalkulation aussieht weiß ich nicht

Wenns bei beiden Themen zur Nettoberechnungsgrundlage immer dazugezählt wird, wie sieht es dann hinsichtlich Pension aus? Wirkt es sich hier dann wenigstens vergünstigend aus?
Evtl. weiß das ja jemand......wir diskutieren gerade in der Firma darüber.

damit man gefördert wird, benötigt man doch ein niedriges Einkommen -> somit bekommt man ohnehin keinen/kaum Familienbonus.
Hier geht's zum Rechner


userohnenamen schrieb am 11.12.2018 um 15:10

nein, genau umgekehrt eigentlich
mit niedrigem einkommen wird ned viel rausschauen


Weinzo schrieb am 11.12.2018 um 15:15

sag ich ja?! :D
kleines Einkommen -> keiner/kaum Familienbonus -> dafür ggf. Förderung


userohnenamen schrieb am 11.12.2018 um 15:38

ah, jetzt check ichs wie das gemeint war
ich dachte mit "förderung" war der familienbonus gemeint
sorry


Hampti schrieb am 11.12.2018 um 16:15

Shit....nein habe mit Förderung etwas anders gemeint und zwar wenn man zB wegen Immobilie um eine Förderung ansucht...sorry...habs mir gedacht aber nicht dazugeschrieben. Dort wo einfach dann evtl. das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt wird usw.....Hier könnte es einfach sein dass ich somit evtl. weniger oder keine Förderung bekomme weil ich mit dem Nettogehalt über ein gewisse Grenze komme.
Bitter wäre es noch wenn man durch diesen Zuschuß auch in eine höhere Steuerklasse kommen würde........ist es aber zum Glück ja nicht.
Somit steht noch das Thema mit Pensionsanrechnung aus.....

bezügl. Pfändung.....es ist ja nur eine steuerliche Begünstigung die jedoch anders ausgeschüttet wirde somit deine monatlichen Einnahmen erhöht = umso mehr Einnahmen umso mehr Berechnungsgrundlage für Pfändung (evtl. auch Alimente?). Oder werden vorab alle Zuschüsse/Sozialleistungen abgezogen und nur der Rest wird als Berechnungsgrundlage herangezogen? Hängt jetzt im Einzelfall wahrscheinlich eher davon ab ob das Brutto- oder Nettogehalt herangezogen wird.


berndy2001 schrieb am 13.12.2018 um 19:59

Zitat aus einem Post von Dimitri
Wennst in der IT tätig bist (und Homeoffice/ Bereitschaftsdienste machst) kannst deine gekaufte Hardware und das Internet zum Großteil abschreiben, alleine das bringt mir jährlich rund 1k ... (aufpassen, bei Teilen die mehr als 400€ kosten musst sie auf drei Jahre abschreiben) Also keinen Fertig-PC kaufen, sondern immer wieder mal ein Einzelteil zu je unter 400€ ...

Wieviel Prozent sind plausibel? Ohne Nachweis kann man ja 60% absetzen. Ich arbeite einen Tag pro Woche von zu Hause aus. Geht dann mehr? In letzter Zeit verwende ich den PC privat kaum mehr, einfach weil mir die Zeit fehlt und ich am Smartphone sehr viel erledigen kann.

Weitere Frage: Meine Frau arbeitet Teilzeit drei Tage pro Woche von zu Hause aus (Zwei Tage Büro). Wieviel kann sie absetzen und wie teilen wir das am besten auf - Muss gesamt ein Privatanteil bestehen bleiben?

Edit: Ich habe kürzlich einen Bescheid bekommen, dass ich die Einkommenssteuererklärung 2017 nicht fristgerecht abgegeben habe. Das hat den Hintergrund, dass ich 2016 eine gemacht habe. Für 2017 muss ich anscheinend auch eine machen, das selbstständige Einkommen von 2016 gab es 2017 nicht mehr; ich war normal angestellt.
Konsequenzen wurden "Festsetzung eines Verspätungszuschlages von 10% der Abgabenschuld" und "Schätzung der Bemessungsgrundlage" angedroht. Was passiert nun, wenn ich keine Abgabenschuld habe, sondern was wegen Werbungskosten und Kinderbetreuung zurückbekomme?


Garbage schrieb am 13.12.2018 um 21:25

Anrufen und freundlich nachfragen, das funktioniert meist ganz ok.


jb schrieb am 14.12.2018 um 10:02

Frage zum Familienbonus+ (ab 2019): Kann man eigentlich die Aufteilung bei 2 Kindern so machen, daß der Bonus beim ersten komplett einem Partner zugeordnet wird und beim zweiten Kind geteilt?
Das Formular E30 würde das zumindest erlauben, Sinn macht das evtl. nur in ganz bestimmten Konstellationen was das Gehalt anbelangt. Sonst wäre die Konstellation mit 2 Kindern, 1 Partner zwischen 2136€ und 2598€ und der andere zwischen ca. 1600€ und 2136€ mit Einbußen behaftet.

Sobald bei zwei Kindern einer mehr als 2598€ verdient kann derjenige 100% (also 3000€) Bonus bekommenen. Teilt man den Bonus auf beide Partner auf, so müssen beide mind. 2136€ im Monat haben, sonst verliert man einen Teil vom Bonus. Zumindest spuckt das folgender Rechner so aus.




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