Arbeitnehmerveranlagung - Seite 116

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userohnenamen schrieb am 29.07.2019 um 14:29

Zitat aus einem Post von ccr
oder Leute die einen Executive MBA mit Auslandsaufenthalt machen.
dann würd hier aber auch nur der auslandsanteil und dessen kosten nicht reinfallen dürfen oder? der rest (der ja eher den großteil ausmacht) zählt ja trotzdem normal
würd ich jetzt als nicht so schlimm beurteilen wenn die woche halt nicht zählt


ccr schrieb am 29.07.2019 um 14:35

Zitat aus einem Post von daisho
Anfängerfrage, aber was passiert eigentlich wenn eine Prüfung ergibt dass man etwas doch nicht abgesetzt bekommt - einfach Nachzahlung? Weil Steuerhinterziehung wird es ja wohl nicht sein nur weil man nicht wusste dass etwas DOCH nicht absetzbar ist (ist ja nicht immer eindeutig) - sprich "in gutem Glauben".

Nachzahlung plus Verzugszinsen, die sich auch ordentlich aufsummieren können.
Von einer Strafe hätte ich bei Privatpersonen noch nie gehört.

@userohnenamen: ja, es geht nur um die Reise - wenn da nur ein paar Stunden am Tag "Vorlesung" sind, und man sonst irgendwelche Firmen besucht, oder Ausflüge macht, streicht das die Finanz gerne, auch wenn es eine Reise im Rahmen des Studiums war.
Aber so eine Reise kostet ja gleich mal viele tausend Euro, da zahlt es sich halt aus, das in die Steuererklärung reinzunehmen. Natürlich könnte man auch argumentieren, dass das eh wurscht ist, wenn das ganze Program wwi 50k kostet, aber wer den Pfennig nicht ehrt, und so weiter und so fort :D


böhmi schrieb am 30.07.2019 um 13:42

Zitat aus einem Post von TOM
Ich glaub das passt hier vlt. rein...

Tut es nicht, daher in einen eigenen Thread verschoben.


berndy2001 schrieb am 02.08.2019 um 15:05

Meine Frau hat ein Ergänzungsersuchen erhalten. Laut Hotline kann ich die Kopien der Belege nicht online raufladen, sondern nur persönlich vorbeibringen oder schicken.
Wenn ich das persönlich vorbeibringe, muss das irgendein spezielles Format haben? Brauche ich da ein Deckblatt usw. oder reicht das Ergänzungsersuchen wo Name und Steuernummer als "Seite 1"?


argh schrieb am 02.08.2019 um 15:13

Das Ansuchen um Nachreichung reicht. Dort steht eh die Steuernummer und Sachbearbeiter drauf.

Was sie aber anscheinend unbedingt wollen ist eine Kostenaufstellung. Wurde zumindest am Schalter extra nachgefragt ob die dabei ist.


berndy2001 schrieb am 02.08.2019 um 15:25

Ok danke. Im konkreten Fall geht es um eine Darlehensrückzahlung und das Finanzamt will den zugrundeliegenden Vertrag bzw. dessen Abschlussdatum sehen.
Ist bisschen komplexere Sache. Das Darlehen wurde ursprünglich vom Bauträger aufgenommen (~2005), im Zuge des Wohnungskaufes (01/2018) übernommen und ausbezahlt (Ende 2018). Erstes Halbjahr wurden die Darlehensrückzahlungen an die Hausverwaltung geleistet, danach direkt an die Stadt Wien.
Ist ohnehin fraglich ob es durchgeht, weil der Vertrag vor 2016 abgeschlossen werde musste.


Hampti schrieb am 12.08.2019 um 15:50

Kurze Frage: Liege ich damit eh richtig wenn meine Frau das gehaltsabhängige Karenzgeld genommen hat und daher ein Jahr kein Geld bekommen hat (keine Lohnzettel bei Finanzonline hinterlegt) sie natürlich auch keinen Anspruch bei einer Arbeitnehmerveranlagung hat weil sie ja keine Lohnsteuer gezahlt hat. Somit kann ich wenigstens für dieses Jahr dann Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen und zusätzlich muss ich jedoch auch den kompletten Kinderfreibetrag beantragen.


rad1oactive schrieb am 12.08.2019 um 15:54

Hat sie genau von jänner bis Dezember keinen lohn bekommen?
Weil sonst geht sich das ja nicht irgendwie nicht aus, falls sie vorher oder nachher arbeiten war.


Hampti schrieb am 12.08.2019 um 16:03

Müssen bei ihr im Konto nachschauen......aber jedenfalls hat sie keinen Lohnzettel bei Finanzonline für dieses Jahr (war 2015). 03/2014 ist die Kleine auf die Welt gekommen. Arbeiten ist meine wieder 03/2016 gegangen.


sp33d schrieb am 27.11.2019 um 17:56

krass, gestern für 5 jahre rückwirkend eingereicht.
heute schon alle bescheide in der "databox".
klingeling €
der thread hier hat mich immer wieder erinnert.


TitusTheFox schrieb am 27.11.2019 um 18:52

Rechnet sich das einreichen der Kinderarztrechnungen für 2 Kinder? Sowie die Medikamentenrechnungen für 2 Kinder?


ccr schrieb am 27.11.2019 um 18:59

Es gibt einen gehaltsabhängigen Selbstbehalt, und nur wenn die Rechnungen darüber liegen, kannst Du sie als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Daher kann man das so nicht beantworten - wenn Du wenig verdienst und/oder ausserordentlich hohe Arztrechnungen hast, bringt es vielleicht was. Bei einem durchschnittlichen Gehalt und ein paar Hundertern an Arztrechnungen liegst Du weit unter dem Selbstbehalt.


hctuB schrieb am 29.11.2019 um 06:43

Sagt Veranlagung ab nächstem Jahr, also für heuer das fällt ja quasi alles bei den Kids weg, oder?

Und auch das vorletzte Jahr für Kreditzinsen bei Neubauten mit Krediten von vor 2012, oder?


Sagatasan schrieb am 29.11.2019 um 13:43

Welche zinsen??? :)


Joe_the_tulip schrieb am 25.12.2019 um 10:48

Beim Gewinnfreibetrag darf ich ja nur bestimmte Fonds kaufen; u.a. scheinbar die aus folgender Liste:
https://www.trend.at/geld/gewinnfre...-steuer-8562940
https://www.broker-test.at/steuern/...welcher-broker/

Gibt es da eine komplette Liste? Normalerweise fragt man da einfach die Hausbank, bei der ING kann man das aber nicht fragen (weil die selbstständige einkünfte mangels kompletter Lizenz nur dulden). Und aus der Liste gibt es beim Depot der ING keinen einzigen Fonds zu kaufen; generell ist das Depot offenbar sehr eingeschränkt.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich ca 900€ an Fonds kaufen will, aber bei der ING keine passenden kaufen kann. Daraus ergeben sich drei Fragen:

1) Gibt es bei der ING einen Fonds, den man für den Gewinnfreibetrag verwenden kann?
2) Zur welcher Bank würdet ihr (in Wien) gehen, wenn ihr am 27.12. ein Depot eröffnen und euch gleich den entsprechenden Fonds kaufen wollt (falls sich das überhaupt ausgeht)?
3) Bis zu welchem Stichtag muss ich die Fonds gekauft haben? Immerhin kann sich mein Zuverdienst ja noch ändern bis zum 31.12..

Danke!




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