Arbeitnehmerveranlagung - Seite 126

Seite 126 von 190 - Forum: Offtopic auf overclockers.at

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berndy2001 schrieb am 08.04.2020 um 13:38

Zitat aus einem Post von b_d
bin etwas früh dran, aber ist mir grad eingeschossen: könne die, die jz grad homeoffice haben, nächstes jahr für heuer sowas wie z.B. strom absetzen?! bzw. wenn ich mein homeoffice einrichte, dann das? schon, oder?

Die AK wird das Thema sicher noch aufgreifen. Ich hab testweise ein Stromkostenmessgerät angeschlossen, viel im Sinne von dass es sich auszahlt ist es nicht. Mein Rechner braucht im Idle mit zwei Monitoren ca. 110W. Bei 40 Stunden und 0,2€/kwh sind das 0,88€. Davon bekommt man dann je nach Einkommen bzw. Steuersatz was zurück. Interessanter ist sicherlich Internetkosten, Wasser, Heizung, Miete, ...


ccr schrieb am 08.04.2020 um 14:14

Internet kannst eh zu 60% geltend machen bei der Steuer. Miete zahlst immer (und da ist die Finanz extremst heikel wenn man Kosten für einen Heimarbeitsplatz absetzen möchte, zB bei Selbstständigen), Heizung ist wurscht bei 24 Grad draussen (und beweise, dass der Mehrverbrauch vom Homeoffice kommt, und nicht weil die Kinder auch daheim sind), genauso beim Wasser, der Mehrverbrauch durch das Homeoffice per se wird vernachlässigbar sein.


rad1oactive schrieb am 08.04.2020 um 14:39

Wie kann man Internet abschreiben?


berndy2001 schrieb am 08.04.2020 um 14:49

Arbeitsmittel

Zitat
Privat gekaufter Computer und Internetzugang
Während Fachliteratur oder die Betriebsratsumlage sehr einfach zu bestimmen sind, zählen private Ausgaben für einen Computer oder für das Internet heutzutage zu den schwierigeren Fällen, da beides auch privat genutzt wird. Deswegen wird bei der Abchreibung zwischen einem privaten und beruflichen Teil unterschieden, wobei der private Anteil in der Regel mindestens 40 Prozent ausmacht. Der berufliche Anteil kann nur erhöht werden, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass Computer oder Internet öfter bzw. ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird.
Wärend dem Corona-Homeoffice ist es denke ich glaubhaft, wenn man mehr als 60% reinnimmt.

Zitat
Mehrverbrauch
und anteilige Grundgebühr?

Für Teleworker (das sind Personen die ausschließlich von zuhause aus arbeiten) gilt:
Zitat
Auch die Kosten für Miete, Strom und Heizung können, wenn ein Arbeitszimmer vorhanden ist, anteilig als Werbungskosten angegeben werden.
Aktuell sehe ich mich als Teleworker.


ccr schrieb am 08.04.2020 um 14:57

Das "Arbeitszimmer" ist der Knackpunkt - hier darf nicht die geringste Vermischung mit dem privaten Lebensbereich gegeben sein.


bigjesus schrieb am 09.04.2020 um 21:45

Meine Freundin ist seit September in Bildungskarenz und pendelt aus Wien nach Mödling in die HTL für ein Kolleg. Dafür hat sie die VOR Jahreskarte, darin ist auch die Wiener Kernzone enthalten. Kann sie das als Werbungskosten absetzen bzw. eine Pendlerpauschale geltend machen?

TIA
bj


hctuB schrieb am 10.04.2020 um 08:22

Falls jemand die Zeit findet wie kann es bei einem Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber zu einer Nachzahlung kommen?

Firmenwagen Elektro wurde im Juni angeschafft (wüsste aber nicht dass ich dafür etwas zahle) unregelmäßige Überstunden Auszahlung wurde ebenfalls veranlasst (maybe daher)
Verdienst brutto ca 85k daher bekomme ich ja von der Kredit Rückzahlung nichts mehr zurück.

3 Kinder und Kinderbonus plus per Arbeitgeber. Familienbeihilfe etc meine Frau kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr.

Möchte es verstehen, ich nehme an die Überstunden? Dachte normal die würden zu hoch besteuert.


böhmi schrieb am 10.04.2020 um 08:35

Hast du den Kinderbonus bei der ANV eh auch noch einmal angegeben (trotz Abrechnung durch AG)?


Lowlander schrieb am 10.04.2020 um 20:24

Zitat aus einem Post von hctuB
Falls jemand die Zeit findet wie kann es bei einem Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber zu einer Nachzahlung kommen?
Mir würden einfallen:
- Freibetragsbescheid
- längerer Krankenstand mit Krankengeld von der GKK


xtrm schrieb am 10.04.2020 um 20:42

Nachzahlung von welcher Seite?


hctuB schrieb am 11.04.2020 um 11:02

Ja kinderbonusplus würde angegeben. AG und Veranlagung

Kein Freibeträge Bescheid
Kein Krankenstand 4 Tage glaube ich.

440€ ich an den Staat

Danke


Dimitri schrieb am 11.04.2020 um 13:18

Nur als Anmerkung, wenn du keine Zwangsverpflichtung hast (zB zwei gehaltsauszahlende Stellen), kannst du den Antrag zurückziehen und musst nichts bezahlen.


hctuB schrieb am 11.04.2020 um 20:47

Wird nicht jetzt immer veranlagt? Wurde doch geändert? Selbst oder Juni automatisch.

Würde nur gerne verstehen wie es zur Nachzahlung kommt


ccr schrieb am 11.04.2020 um 20:55

Die automatische Veranlagung passiert auch nur, wenn sich ein Guthaben ergibt.


hctuB schrieb am 11.04.2020 um 21:39

ah gut zu wissen, danke.

Ich wüsste trotzdem gerne wie es bei einem einfachen Arbeitnehmer zu einer Steuerschuld kommen kann :(




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