Arbeitnehmerveranlagung - Seite 151

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Römi schrieb am 18.06.2021 um 22:34

Zitat aus einem Post von Kerpunzel
Man kann sehr wohl einen Schreibtischdrehstuhl abschreiben:

https://www.bmf.gv.at/public/top-th...-pauschale.html

Siehe Punkt: Was ist unter ergonomisch geeigneten Büromobiliar zu verstehen?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die im Handel angebotenen Büromöbel ergonomisch geeignet sind. Daher können diese Kosten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abgesetzt werden.

ahja. Ich hatte den Teil im 21iger Buch gelsen und dachte das geht eben nicht, aber hab ich wohl falsch verstanden.

Zitat
Hinweis In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z. B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.Rz327


berndy2001 schrieb am 18.06.2021 um 23:45

"gewöhnliche" Werbungskosten vs. Home-Office-Pauschale.


daisho schrieb am 19.06.2021 um 06:15

Warum stehen diese Änderungen nicht im Steuerbuch? Das macht das Steuerbuch ziemlich useless :bash:


Römi schrieb am 19.06.2021 um 09:24

Ich glaube auch dass die Seite aktualisiert wurde, denn ich hab damals auch im Web geschaut, beschwören kann ichs aber nicht.


Kerpunzel schrieb am 19.06.2021 um 09:42

Ich nehme an dass hier einfach die "Neuerungen" zum Thema HO - die eh viel zu lange auf sich haben warten lassen - nach dem Vefassen des Steuerbuchs beschlossen wurden und sich jetzt niemand mehr gemüsigt fühlt dies zu ergänzen :o


Römi schrieb am 19.06.2021 um 19:25

Ja, ganz ehrlich, mir ist es mittlerweile wurscht. Ist mir die zeit zu schade drum um mich über so blödsinn aufzuregen :)


schichtleiter schrieb am 06.07.2021 um 11:37

So, nachdem ich jetzt vor a paar Tagen endlich an Wisch vom Ex-Arbeitgeber nachgereicht hab hab ich jetzt den Bescheid bekommen, 785€ Rückerstattung, kann sich sehen lassen :D


MOM2006 schrieb am 06.07.2021 um 13:58

du glücklicher.

am 3.3.2021 arbeitnehmerveranlagung 2020 durchgeführt.
am 1.6.2021 ergänzungsersuchen
am 2.6.2021 ergänzungsersuchen beantwortet

seit dem wieder funkstille. nachdem beim ersuchen schon eine einspruchsfrist vom 3.8.2021 war, gehe ich davon aus, dass sich das auch keiner vor 3.8.2021 ansieht.

aber unsere finanzbeamten sind halt alle sehr schwer ausgelastet. wennst auf die wirklich angewiesen bist, kannst dir auch gratulieren.

aber ok warum sollt es in dem ressort anders sein, als in anderen.


CitizenX schrieb am 14.07.2021 um 08:36

13.3. eingereicht ohne irgendwelche besonderen Einträge, 14.7. mal nachgesehen ... noch nichts passiert ...
Gibts eigentlich einen Wert wie lang sowas max. dauern darf?


semteX schrieb am 14.07.2021 um 08:46

TIL: wenn du bei der einkommenssteuererklärung ne gutschrift bekommst, wird das nicht automatisch ausbezahlt. du musst das anfordern!


Dargor schrieb am 14.07.2021 um 10:02

Zitat aus einem Post von CitizenX
13.3. eingereicht ohne irgendwelche besonderen Einträge, 14.7. mal nachgesehen ... noch nichts passiert ...
Gibts eigentlich einen Wert wie lang sowas max. dauern darf?

6 Monate


grond schrieb am 17.07.2021 um 16:37

jawohl, heute wars endlich soweit 15.3. - 17.7. 4 Monate hats gedauert aber zumindest musste ich keine Belege nachreichen, da hätts mich gerissen :D


11Fire01 schrieb am 24.07.2021 um 13:30

https://www.derstandard.at/story/20...fuer-verwirrung

wtf ist das. wie kann man da nicht einmal den grund dafür dazuschreiben?


Wyrdsom schrieb am 05.09.2021 um 11:44


JDK schrieb am 07.09.2021 um 01:22

Vielleicht kann mir ja jemand folgende Fragen zum Familienbonus+ beantworten:

- Macht es einen Unterschied, ob ich den beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitnehmerveranlagung beantrage (abgesehen von der monatlichen vs. der jährlichen Entlastung)?
- Bekomm ich die in beiden Fällen auch rückwirkend bis zum Geburtstag des Kindes?
- Gibt es eine ideale Aufteilung (ich würd die sonst einfach ganz beantragen, Freundin bezieht die Familienbeihilfe)?




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