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Zitat aus einem Post von KerpunzelMan kann sehr wohl einen Schreibtischdrehstuhl abschreiben:
https://www.bmf.gv.at/public/top-th...-pauschale.html
Siehe Punkt: Was ist unter ergonomisch geeigneten Büromobiliar zu verstehen?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die im Handel angebotenen Büromöbel ergonomisch geeignet sind. Daher können diese Kosten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abgesetzt werden.
ZitatHinweis In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z. B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.Rz327
"gewöhnliche" Werbungskosten vs. Home-Office-Pauschale.
Warum stehen diese Änderungen nicht im Steuerbuch? Das macht das Steuerbuch ziemlich useless
Ich glaube auch dass die Seite aktualisiert wurde, denn ich hab damals auch im Web geschaut, beschwören kann ichs aber nicht.
Ich nehme an dass hier einfach die "Neuerungen" zum Thema HO - die eh viel zu lange auf sich haben warten lassen - nach dem Vefassen des Steuerbuchs beschlossen wurden und sich jetzt niemand mehr gemüsigt fühlt dies zu ergänzen
Ja, ganz ehrlich, mir ist es mittlerweile wurscht. Ist mir die zeit zu schade drum um mich über so blödsinn aufzuregen
So, nachdem ich jetzt vor a paar Tagen endlich an Wisch vom Ex-Arbeitgeber nachgereicht hab hab ich jetzt den Bescheid bekommen, 785€ Rückerstattung, kann sich sehen lassen
du glücklicher.
am 3.3.2021 arbeitnehmerveranlagung 2020 durchgeführt.
am 1.6.2021 ergänzungsersuchen
am 2.6.2021 ergänzungsersuchen beantwortet
seit dem wieder funkstille. nachdem beim ersuchen schon eine einspruchsfrist vom 3.8.2021 war, gehe ich davon aus, dass sich das auch keiner vor 3.8.2021 ansieht.
aber unsere finanzbeamten sind halt alle sehr schwer ausgelastet. wennst auf die wirklich angewiesen bist, kannst dir auch gratulieren.
aber ok warum sollt es in dem ressort anders sein, als in anderen.
13.3. eingereicht ohne irgendwelche besonderen Einträge, 14.7. mal nachgesehen ... noch nichts passiert ...
Gibts eigentlich einen Wert wie lang sowas max. dauern darf?
TIL: wenn du bei der einkommenssteuererklärung ne gutschrift bekommst, wird das nicht automatisch ausbezahlt. du musst das anfordern!
Zitat aus einem Post von CitizenX13.3. eingereicht ohne irgendwelche besonderen Einträge, 14.7. mal nachgesehen ... noch nichts passiert ...
Gibts eigentlich einen Wert wie lang sowas max. dauern darf?
jawohl, heute wars endlich soweit 15.3. - 17.7. 4 Monate hats gedauert aber zumindest musste ich keine Belege nachreichen, da hätts mich gerissen
https://www.derstandard.at/story/20...fuer-verwirrung
wtf ist das. wie kann man da nicht einmal den grund dafür dazuschreiben?
Vielleicht kann mir ja jemand folgende Fragen zum Familienbonus+ beantworten:
- Macht es einen Unterschied, ob ich den beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitnehmerveranlagung beantrage (abgesehen von der monatlichen vs. der jährlichen Entlastung)?
- Bekomm ich die in beiden Fällen auch rückwirkend bis zum Geburtstag des Kindes?
- Gibt es eine ideale Aufteilung (ich würd die sonst einfach ganz beantragen, Freundin bezieht die Familienbeihilfe)?
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