Arbeitnehmerveranlagung - Seite 3

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kobebryant schrieb am 08.01.2010 um 13:30

thx!


grond schrieb am 08.01.2010 um 14:04

weiß jemand sicher, ob man vom bundesheeres etwas "zurückbekommt" ?


noledge schrieb am 08.01.2010 um 14:18

rechnungen 7 jahre aufheben. nach 7 jahren kannstas wegschmeissen. ohne rechnung -> wenns den antrag prüfen wirds schwierig ;)

arbeitgeberwechsel oder nicht ein ganzes jahr lohnsteuer gezahlt -> da kamma auf jeden fall was rausholen.

bzgl bundesheer: lohnsteuer die ma ned zahlt, kann ma auch ned zurückbekommen. wennst im gleichen jahr nicht lohnsteuer gezahlt hast (job vorher, ferialjob, oä), wird wohl ned viel rausschaun. hast hingegen zB jänner-juni gearbeitet und juli-dezember beim BH, wird sichs sicher sehr lohnen! :)


userohnenamen schrieb am 08.01.2010 um 14:31

Zitat von noledge
bzgl bundesheer: lohnsteuer die ma ned zahlt, kann ma auch ned zurückbekommen.

jain, man kann auch negativsteuer bekommen, ist allerdings nicht viel und du brauchst auch ein paar ausgaben. ist aber normal eher selten der fall


EG schrieb am 08.01.2010 um 17:43

Bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommst du Geld vom Staat zurück, dass du eigendlich nicht hättest zahlen müssen -> Lohnsteuer.

Wenn du FÜR den Staat deinen Präsenzdienst ableistest zahlst du aber keine Steuern...ergo bekommst auch nix raus.
Die "Lohnzettel"/der Sold werden/wird auch nicht auf Finanz Online geführt.


Sagatasan schrieb am 08.01.2010 um 19:38

heuer wird sichs bei uns wieder ordentlich auszahlen!

wohnraumfinanzierung, ausbildungen, arbeitsmittel und reisekosten ftw


ab heuer darf man übrigens bis zu 200€ kirchenbeitrag absetzen!
vorher waren es max. 100€


Neo-=IuE=- schrieb am 08.01.2010 um 20:06

besser gar net zahlen, weil man ausgetreten is :D


ccr schrieb am 09.01.2010 um 08:54

@Aslinger: Gschichtl, Du mußt in der Veranlagung angeben, wieviele lohnauszahlende Stellen es im Veranlagungsjahr gegeben hat, und man muß auch ankreuzen ob es Bezüge aus Versicherungsleistungen gegeben hat (Arbeitslosengeld, Krankgengeld,...) - wenn Du 2 Stellen reinschreibst, aber nur 1 Lohnzettel im System ist, kannst die Veranlagung sowieso gar nicht abschicken. Also nix mit "Nachzahlung weil Veranlagung zu früh weggeschickt" :rolleyes:

@kobe: Anzüge von Bankangestellten (und auch von anderen Berufsgruppen) werden nicht als Arbeitskleidung anerkannt.


EG schrieb am 10.01.2010 um 16:08

Sitz gerade vor meiner Arbeitnehmerveranlagung und mir stellen sich folgende Fragen:

Unter dem Stichwort Werbekosten tauchen Dinge wie "Fachliteratur", oder "Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten" auf.

Weiß jemand von euch wie das bei Studenten gehandhabt wird?
Kann ich Fachliteratur fürs Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben, obwohl sie mit meinem Sommerjob nichts zu tun hat?

Ich war 3 Monate im Sommer vollbeschäftigt und hab auch Lohnsteuer etc. gezahlt, bin jedoch unter der 10.000er Grenze.

Kann ich hier z.B. Kosten für meine Wohngemeinschaft (Mietwohnung) am Studienort veranlagen, oder gilt dies nur für eine Erwerbstätigkeit?
Können Fahrtkosten im Sinne einer "Familienheimfahrt" veranlagt werden?

Ganz allgemein: Ist die "Genaue Bezeichnung meiner beruflichen Tätigkeit" dann "Student", oder die Tätigkeit der ich im Sommer nachgegangen bin?

edit:
Ich hatte auch diverse Kosten für meine (neue) Workstation/meinen Laptop, auf welche ich durch mein Studium angewiesen bin.
Kann ich diese als Arbeitsmittel veranlagen?

tia


Skatan schrieb am 10.01.2010 um 16:14

bein kein fachmann, aber unter 10.000 bekommt man ohnehin die gesamte lohnsteuer zurück oder?

sprich werbungskosten hin oder her dürfte doch keinen unterschied machen?


EG schrieb am 10.01.2010 um 16:16

Dachte immer, auch wenn man keine Lohnsteuer zahlen WÜRDE (hatte ich noch nie...), kann man Werbekosten als Negativsteuer veranlagen?


Skatan schrieb am 10.01.2010 um 16:18

die schule is schon ein wenig aus, darum weiß ich nicht ob ich es mir richtig gemerkt hab.

aber werbungskosten senken afair nur die bemessungsgrundlage, sprich den betrag für den du steuer zahlst.
wenn der eh schon unter 10.000 ist müssts daher egal sein


ccr schrieb am 10.01.2010 um 17:54

Zitat von EvilGohan
Dachte immer, auch wenn man keine Lohnsteuer zahlen WÜRDE (hatte ich noch nie...), kann man Werbekosten als Negativsteuer veranlagen?
Die Negativsteuer bezieht sich nur auf die gezahlte Sozialversicherung. Davon bekommst Du, wenn Du nicht Lohnsteuerpflichtig bist, 10%, maximal AFAIR 110 Euro zurück.

Werbekosten, Sonderausgaben hingegen verringern die Bemessungsgrundlage, und wenn man ohnehin schon keine Steuern gezahlt hat, kann man auch nichts mehr verringern ;)
Wenn Du zwar im Sommer LSt gezahlt hast, in Summe im Jahr aber unter 10.000 Euro verdient hast, bekommst Du die gezahlte Steuer im Rahmen des Jahresausgleiches zurück. Aber nicht mehr.

Prinzipiell beziehen sich Werbekosten und Sonderausgaben immer auf den Beruf, nicht auf das Studium. Kosten für das Studium können geltend gemacht werden, wenn es sich um eine Fortbildung oder Umschulung handelt. Daher kannst per se einmal keine Fachliteratur für das Studium absetzen. Ausser das Studium geht als Fortbildung durch (also zB Du hast einen HTL Abschluß und arbeitest als Elektrotechniker, und studierst dann als Fortbildung an der TU Elektrotechnik). Dann ließen sich auch Fahrtkosten und Studiengebühren absetzen.
Wenn Du Elektrotechnik studierst und im Sommer am Bau arbeitest oder unterm Jahr als Kinokartenabreisser, ist das Studium natürlich nicht absetzbar.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrtne beziehen sich natürlich auch auf den Beruf und nicht auf das Studium (siehe oben - Fahrtkosten zur Uni ließen sich absetzen falls es eine klare Fortbildung ist).

Den Laptop den Du fürs Studium brauchst kannst Du, eh klar :rolleyes: nicht im Job absetzen. Du könntest aber unter Abzug eines Privatanteils den Laptop beruflich geltend machen.

"Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit" ist nur relevant, wenn Du Berufsgruppenbezogene Dinge geltend machst. Das ist aber klar vorgegeben wer da betroffen ist.



Unterm Strich in Deinem Fall: Du kriegst die gezahlte Lohnsteuer zurück. Du bekommst 10% der gezahlten Sozialversicherung (maximal 110 Euro) zurück.
Und das war's.


Als Steuerzahler möcht ich auch noch anmerken: schalt Deinen Hausverstand ein. Wieso solltest Du über Werbekosten und Sonderausgaben Steuern zurückfordern können, die Du gar nicht gezahlt hast? Die müßten dann ja von jemand anderem gezahlt werden ;)


Alexander33 schrieb am 12.01.2010 um 13:28

Ich warte damit, bis ich wieder etwas Geld beisammen hab, dass ich nicht brauch, letztes Jahr hab ich nämlich eine Nachzahlung erhalten.


dosen schrieb am 12.01.2010 um 16:04

Zitat von Alexander33
Ich warte damit, bis ich wieder etwas Geld beisammen hab, dass ich nicht brauch, letztes Jahr hab ich nämlich eine Nachzahlung erhalten.

übers web machen und wenn man sieht das man nachzahlen muss einfach nicht abschicken.




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