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thx!
weiß jemand sicher, ob man vom bundesheeres etwas "zurückbekommt" ?
rechnungen 7 jahre aufheben. nach 7 jahren kannstas wegschmeissen. ohne rechnung -> wenns den antrag prüfen wirds schwierig
arbeitgeberwechsel oder nicht ein ganzes jahr lohnsteuer gezahlt -> da kamma auf jeden fall was rausholen.
bzgl bundesheer: lohnsteuer die ma ned zahlt, kann ma auch ned zurückbekommen. wennst im gleichen jahr nicht lohnsteuer gezahlt hast (job vorher, ferialjob, oä), wird wohl ned viel rausschaun. hast hingegen zB jänner-juni gearbeitet und juli-dezember beim BH, wird sichs sicher sehr lohnen!
Zitat von noledgebzgl bundesheer: lohnsteuer die ma ned zahlt, kann ma auch ned zurückbekommen.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommst du Geld vom Staat zurück, dass du eigendlich nicht hättest zahlen müssen -> Lohnsteuer.
Wenn du FÜR den Staat deinen Präsenzdienst ableistest zahlst du aber keine Steuern...ergo bekommst auch nix raus.
Die "Lohnzettel"/der Sold werden/wird auch nicht auf Finanz Online geführt.
heuer wird sichs bei uns wieder ordentlich auszahlen!
wohnraumfinanzierung, ausbildungen, arbeitsmittel und reisekosten ftw
ab heuer darf man übrigens bis zu 200€ kirchenbeitrag absetzen!
vorher waren es max. 100€
besser gar net zahlen, weil man ausgetreten is
@Aslinger: Gschichtl, Du mußt in der Veranlagung angeben, wieviele lohnauszahlende Stellen es im Veranlagungsjahr gegeben hat, und man muß auch ankreuzen ob es Bezüge aus Versicherungsleistungen gegeben hat (Arbeitslosengeld, Krankgengeld,...) - wenn Du 2 Stellen reinschreibst, aber nur 1 Lohnzettel im System ist, kannst die Veranlagung sowieso gar nicht abschicken. Also nix mit "Nachzahlung weil Veranlagung zu früh weggeschickt"
@kobe: Anzüge von Bankangestellten (und auch von anderen Berufsgruppen) werden nicht als Arbeitskleidung anerkannt.
Sitz gerade vor meiner Arbeitnehmerveranlagung und mir stellen sich folgende Fragen:
Unter dem Stichwort Werbekosten tauchen Dinge wie "Fachliteratur", oder "Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten" auf.
Weiß jemand von euch wie das bei Studenten gehandhabt wird?
Kann ich Fachliteratur fürs Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben, obwohl sie mit meinem Sommerjob nichts zu tun hat?
Ich war 3 Monate im Sommer vollbeschäftigt und hab auch Lohnsteuer etc. gezahlt, bin jedoch unter der 10.000er Grenze.
Kann ich hier z.B. Kosten für meine Wohngemeinschaft (Mietwohnung) am Studienort veranlagen, oder gilt dies nur für eine Erwerbstätigkeit?
Können Fahrtkosten im Sinne einer "Familienheimfahrt" veranlagt werden?
Ganz allgemein: Ist die "Genaue Bezeichnung meiner beruflichen Tätigkeit" dann "Student", oder die Tätigkeit der ich im Sommer nachgegangen bin?
edit:
Ich hatte auch diverse Kosten für meine (neue) Workstation/meinen Laptop, auf welche ich durch mein Studium angewiesen bin.
Kann ich diese als Arbeitsmittel veranlagen?
tia
bein kein fachmann, aber unter 10.000 bekommt man ohnehin die gesamte lohnsteuer zurück oder?
sprich werbungskosten hin oder her dürfte doch keinen unterschied machen?
Dachte immer, auch wenn man keine Lohnsteuer zahlen WÜRDE (hatte ich noch nie...), kann man Werbekosten als Negativsteuer veranlagen?
die schule is schon ein wenig aus, darum weiß ich nicht ob ich es mir richtig gemerkt hab.
aber werbungskosten senken afair nur die bemessungsgrundlage, sprich den betrag für den du steuer zahlst.
wenn der eh schon unter 10.000 ist müssts daher egal sein
Die Negativsteuer bezieht sich nur auf die gezahlte Sozialversicherung. Davon bekommst Du, wenn Du nicht Lohnsteuerpflichtig bist, 10%, maximal AFAIR 110 Euro zurück.Zitat von EvilGohanDachte immer, auch wenn man keine Lohnsteuer zahlen WÜRDE (hatte ich noch nie...), kann man Werbekosten als Negativsteuer veranlagen?
Ich warte damit, bis ich wieder etwas Geld beisammen hab, dass ich nicht brauch, letztes Jahr hab ich nämlich eine Nachzahlung erhalten.
Zitat von Alexander33Ich warte damit, bis ich wieder etwas Geld beisammen hab, dass ich nicht brauch, letztes Jahr hab ich nämlich eine Nachzahlung erhalten.
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