Arbeitnehmerveranlagung - Seite 4

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Neo-=IuE=- schrieb am 15.01.2010 um 20:15

hi, wie is das bei kindern
eigentlich steht, dass man nur kinder angeben soll für die mehr als 6 monate familienbeihilfe bezogen wurde
wie ist das aber wenn das kind erst in der 2. jahreshälfte auf die welt gekommen ist, zählt es dann troztdem oder muss ich aufs nächste jahr warten bis ich es angeben kann?


dethspank schrieb am 18.01.2010 um 09:18

Zitat von dosensteck
übers web machen und wenn man sieht das man nachzahlen muss einfach nicht abschicken.

Gibts da eigentlich (rechtliche) Konsequenzen oder Probleme wenn man das so macht?


Skatan schrieb am 18.01.2010 um 09:19

nein das ist iirc sogar bewusst so gemacht oder?

btw hat schon jemand was überwiesen bekommen?


dethspank schrieb am 18.01.2010 um 09:23

Zitat von Skatan
nein das ist iirc sogar bewusst so gemacht oder?

Unter anderem auch deswegen meine Frage ;)


userohnenamen schrieb am 18.01.2010 um 09:25

du kannst sogar abschicken und bei nachzahlung innerhalb einer gewissen frist zurückziehen (weiß nur keiner) :D
geht klarerweise nur dann wenn ma ned pflichtveranlagt ist


erlgrey schrieb am 18.01.2010 um 10:12

wird das dann nicht dennoch in die nächste anv reingerechnet
oder verfällt die nachzahlung sofern man eine hat einfach spurlos?


userohnenamen schrieb am 18.01.2010 um 10:18

sollte spurlos verschwinden, ich frag dir gern nochmals bei meiner freundin nach, die hat das definitiv schon mal bei jemandem gemacht


dethspank schrieb am 18.01.2010 um 10:29

Also passiert nix wenn man, sollte man nachzahlen müssen, nicht abschickt bzw die Veranlagung macht?


quilty schrieb am 18.01.2010 um 10:46

Die letzten drei Jahre war von +/-1000€ alles dabei, heuer sollte sich wieder ein leichtes Plus ausgehen. Ich mache den Kram aber immer erst mit Ende Februar.


userohnenamen schrieb am 18.01.2010 um 11:31

Zitat von nails
Also passiert nix wenn man, sollte man nachzahlen müssen, nicht abschickt bzw die Veranlagung macht?

wenn du nicht abschickst passiert klarerweise nichts
wenn du abschickst, klarerweise schon etwas, du bekommst den bescheid zugeschickt in dem steht du musst nachzahlen, dann hast normalerweise eine gewisse frist in dem du das ganze zurückziehen kannst

fazit: online überprüfen was rauskommt ( != abschicken) und bei plus abschicken und bei minus gar nix mehr machen


dethspank schrieb am 18.01.2010 um 11:36

Alles klar. Ich wollt mich da nur vergewissern ;)


jives schrieb am 19.01.2010 um 18:20

Zitat von ccr
Ausser das Studium geht als Fortbildung durch (also zB Du hast einen HTL Abschluß und arbeitest als Elektrotechniker, und studierst dann als Fortbildung an der TU Elektrotechnik). Dann ließen sich auch Fahrtkosten und Studiengebühren absetzen.
Sehr informativ und interessant! Weißt du, wie das bei Teilzeitarbeit gehandhabt wird?


ccr schrieb am 19.01.2010 um 20:09

Zitat von jives
Sehr informativ und interessant! Weißt du, wie das bei Teilzeitarbeit gehandhabt wird?
Klar, Du mußt nur Steuern zahlen, und ein Studium machen, das als Fortbildung (oder in gewissen Fällen als Umschulung) durchgeht.
Ob Du studierst und nebenbei Teilzeit arbeitest, oder Teilzeit arbeitest und nebenbei studierst, macht keinen Unterschied :p


coolsn11 schrieb am 19.01.2010 um 20:25

Ich arbeite und studiere seit Oktober berufsbegleitend.
PCs kann man ja zu 60% als Werbungskosten abschreiben (außer man kann mehr nachweisen) - bei Zubehör wie Maus und Drucker ist es genauso.

Ich frage mich nun ob ich Einzelkomponenten und anderes Zubehör (Festplatten, WLAN Router) nach dem gleichen Schema (60%) mit hinein nehmen kann oder nicht.

Das wär ja dann für die Arbeit angerechnet. Könnt ich die restlichen 40% als Studienkosten abschreiben?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. thx und lg


ccr schrieb am 19.01.2010 um 20:33

Zitat von coolsn11
Ich arbeite und studiere seit Oktober berufsbegleitend.
PCs kann man ja zu 60% als Werbungskosten abschreiben (außer man kann mehr nachweisen) - bei Zubehör wie Maus und Drucker ist es genauso.

Ich frage mich nun ob ich Einzelkomponenten und anderes Zubehör (Festplatten, WLAN Router) nach dem gleichen Schema (60%) mit hinein nehmen kann oder nicht.

Das wär ja dann für die Arbeit angerechnet. Könnt ich die restlichen 40% als Studienkosten abschreiben?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. thx und lg
Zubehör wie Maus, Drucker oder Festplatte kannst Du aber nur dann auf 3 Jahre abschreiben, wenn Du es im Paket mit dem Computer gekauft hast. Sonst sind das bei heutigen Preisen GWGs.

Den WLAN Router wirst Du nur absetzen können, wenn Du nachweisen kannst, dass Du das Internet beruflich brauchst. Üblicherweise ist das nur bei Homeworking der Fall. Aber auch da vermute ich, dass der Router ebenfalls ein GWG ist.


Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Computer zu 60% beruflich, zu 40% zum Studieren, und zu 0% privat nutzt - dann kannst Du ihn zu 100% reinnehmen.
Aber ganz ehrlich - wenn das Finanzamt das prüft, wirst Du Dir mit der Beweisführung verdammt schwer tun. Ich würde sicherheitshalber nicht mehr von dem PC aus auf oc.at posten :D
(in der Praxis: laß es lieber bei den 60%)




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