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hi, wie is das bei kindern
eigentlich steht, dass man nur kinder angeben soll für die mehr als 6 monate familienbeihilfe bezogen wurde
wie ist das aber wenn das kind erst in der 2. jahreshälfte auf die welt gekommen ist, zählt es dann troztdem oder muss ich aufs nächste jahr warten bis ich es angeben kann?
Zitat von dosensteckübers web machen und wenn man sieht das man nachzahlen muss einfach nicht abschicken.
nein das ist iirc sogar bewusst so gemacht oder?
btw hat schon jemand was überwiesen bekommen?
Zitat von Skatannein das ist iirc sogar bewusst so gemacht oder?
du kannst sogar abschicken und bei nachzahlung innerhalb einer gewissen frist zurückziehen (weiß nur keiner)
geht klarerweise nur dann wenn ma ned pflichtveranlagt ist
wird das dann nicht dennoch in die nächste anv reingerechnet
oder verfällt die nachzahlung sofern man eine hat einfach spurlos?
sollte spurlos verschwinden, ich frag dir gern nochmals bei meiner freundin nach, die hat das definitiv schon mal bei jemandem gemacht
Also passiert nix wenn man, sollte man nachzahlen müssen, nicht abschickt bzw die Veranlagung macht?
Die letzten drei Jahre war von +/-1000€ alles dabei, heuer sollte sich wieder ein leichtes Plus ausgehen. Ich mache den Kram aber immer erst mit Ende Februar.
Zitat von nailsAlso passiert nix wenn man, sollte man nachzahlen müssen, nicht abschickt bzw die Veranlagung macht?
Alles klar. Ich wollt mich da nur vergewissern
Sehr informativ und interessant! Weißt du, wie das bei Teilzeitarbeit gehandhabt wird?Zitat von ccrAusser das Studium geht als Fortbildung durch (also zB Du hast einen HTL Abschluß und arbeitest als Elektrotechniker, und studierst dann als Fortbildung an der TU Elektrotechnik). Dann ließen sich auch Fahrtkosten und Studiengebühren absetzen.
Klar, Du mußt nur Steuern zahlen, und ein Studium machen, das als Fortbildung (oder in gewissen Fällen als Umschulung) durchgeht.Zitat von jivesSehr informativ und interessant! Weißt du, wie das bei Teilzeitarbeit gehandhabt wird?
Ich arbeite und studiere seit Oktober berufsbegleitend.
PCs kann man ja zu 60% als Werbungskosten abschreiben (außer man kann mehr nachweisen) - bei Zubehör wie Maus und Drucker ist es genauso.
Ich frage mich nun ob ich Einzelkomponenten und anderes Zubehör (Festplatten, WLAN Router) nach dem gleichen Schema (60%) mit hinein nehmen kann oder nicht.
Das wär ja dann für die Arbeit angerechnet. Könnt ich die restlichen 40% als Studienkosten abschreiben?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. thx und lg
Zubehör wie Maus, Drucker oder Festplatte kannst Du aber nur dann auf 3 Jahre abschreiben, wenn Du es im Paket mit dem Computer gekauft hast. Sonst sind das bei heutigen Preisen GWGs.Zitat von coolsn11Ich arbeite und studiere seit Oktober berufsbegleitend.
PCs kann man ja zu 60% als Werbungskosten abschreiben (außer man kann mehr nachweisen) - bei Zubehör wie Maus und Drucker ist es genauso.
Ich frage mich nun ob ich Einzelkomponenten und anderes Zubehör (Festplatten, WLAN Router) nach dem gleichen Schema (60%) mit hinein nehmen kann oder nicht.
Das wär ja dann für die Arbeit angerechnet. Könnt ich die restlichen 40% als Studienkosten abschreiben?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. thx und lg
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