Arbeitnehmerveranlagung - Seite 92

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ccr schrieb am 17.04.2017 um 13:06

Zitat von wacht
Was geb ich denn im Feld 'Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit' ein? War damals Student und hab aber ganzes Jahr nebenbei 10h nicht-geringfuefig gearbeitet? Trotzdem Student oder?
Nein, als Student kannst Du ja keine Arbeitnehmerveranlagung machen, weil Du als Student kein Arbeitnehmer bist und kein Einkommen hast ;)
Deine berufliche Tätigkeit ist natürlich die, für die Du bezahlt worden bist.


wacht schrieb am 17.04.2017 um 13:19

Mhm macht natuerlich sinn - wenn das jetzt 2 verschiedene Jobs waren die nicht das gleiche sind? Wie geb ich beide an?


userohnenamen schrieb am 17.04.2017 um 13:23

Angestellter ;)


wacht schrieb am 17.04.2017 um 13:26

Aber da steht doch explizit man soll nicht 'Angestellter' angeben :confused: :D


pirate man schrieb am 27.04.2017 um 11:07

Bin gerade dabei die ANV zu machen und bin positiv überrascht wieviel der Alleinverdienerabsetzbetrag bringt :D

Jetzt stellen sich mir noch zwei Fragen ...

1) Meine Freundin hat letztes Jahr nicht gearbeitet, vier Wochen Wochengeld und die zehn Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen.
Soll sie die ANV trotzdem machen oder bringt das genau 0? Vermute mal eher zweiteres.

2) Frage zwei hängt von Frage eins ab ...
Was bringt grundsätzlich mehr? Wenn beide den Kinderfreibetrag mit 300 € nehmen oder nur einer den mit 440 €?
Wenn für sie die ANV nichts bringt, nehm ich natürlich den mit 440 €.

Hoffe auf Aufklärung durch euch :D


XeroXs schrieb am 27.04.2017 um 11:10

ANV bei Karenz macht keinen Sinn

und dann bist du mit 1x dem höheren Freibetrag besser beraten.


pirate man schrieb am 27.04.2017 um 11:55

Ich erinnere mich da nämlich an die Negativsteuer. Oder gibts die nur wenn man ein geringes Einkommen hat?

So, und zu guter Letzt ...
Kann ich dann den Kredit für die Wohnraumsanierung (ist sowas gefördertes), der auf meine Freundin rennt, bei mir reinnehmen? Ist ja ein Haushalt.


XeroXs schrieb am 27.04.2017 um 12:14

Sorry, offenbar täusch ich mich da.. zumindest laut der Seite

Offenbar gibts Negativsteuer tatsächlich auch in der Karenz, dann könnte sich der aufgeteilte Freibetrag tatsächlich auszahlen... einfach bei deiner Freundin alles eintragen und Vorberechnen lassen, dann siehst du eh wo mehr rausschaut.

Bei der Wohnraumsanierung gehts drum wer Eigentümer ist - wenn du zumindest Miteigentümer bist kannst du es geltend machen.

Zitat
Sonderausgaben können grundsätzlich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümer geltend machen.


ccr schrieb am 27.04.2017 um 12:17

Reinnehmen kann den Kredit der, der auch die Zahlungen geleistet hat.
Läuft der Kredit auf den anderen Partner, muss der tatsächliche Zahlungsfluss glaubhaft gemacht werden.
Falls es sich um einen neuen Kredit handelt, musst Du auch prüfen, ob Du ihn überhaupt noch geltend machen darfst. Die Topfsonderausgaben laufen ja aus, und es dürfen im Übergangszeitraum nur mehr Altverträge geltend gemacht werden. Ich weiss aber grad nicht auswendig, ob man den Cut-Off 2015 oder 2016 gemacht hat.


XeroXs schrieb am 27.04.2017 um 12:18

Zitat
Diese Sonderausgaben sind nur dann absetzbar, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beiträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.


XeroXs schrieb am 27.04.2017 um 12:19

Zitat von ccr
Reinnehmen kann den Kredit der, der auch die Zahlungen geleistet hat.
Läuft der Kredit auf den anderen Partner, muss der tatsächliche Zahlungsfluss glaubhaft gemacht werden.
Naja, das sollte bei nur einem Einkommen in der Famile relativ leicht möglich sein.


ccr schrieb am 27.04.2017 um 12:20

Zitat von XeroXs
Naja, das sollte bei nur einem Einkommen in der Famile relativ leicht möglich sein.
Naja, auch Wochengeld und Karenzgeld sind Einkommen. Es könnte auch Kapitalerträge geben, etc.

In der Praxis wird das kein Problem sein. Ich wollte es nur erwähnt haben ;)


pirate man schrieb am 27.04.2017 um 12:26

OK, danke für die Infos. Dann warte ich mal mit dem Abschicken meiner ANV und werd mich heute Abend mit Finanzonline spielen, was mehr Sinn macht :D


pirate man schrieb am 28.04.2017 um 07:32

Hab mir gestern die ANV meiner Freundin angeschaut. Ich checks nicht ganz.
Sie hat 2 Lohnzettel eingetragen. 1x vom Land NÖ (Lehrerin) einen L1 mit einem geringen dreistelligen Betrag und einmal L6 mit 0 € (Google sagt das ist das Wochengeld).
Wenn ich jetzt sonst keine Angaben mache kommen 18 € als Gutschrift raus. Kann das stimmen? Finde ich etwas gar wenig.
Und die zwei Lohnzettel finde ich auch strange.


ccr schrieb am 28.04.2017 um 08:21

Wie viel willst denn zurückhaben bei "einem geringen dreistelligen Betrag"?
Da wurde keine LSt. und keine/kaum SV gezahlt.

Das Wochengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, da zahlt man keine Steuern und Abgaben, das wird nicht in die Progression eingerechnet, und man kann auch nichts zurückbekommen.




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