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Naja, ich dachte ja eigentlich, dass gar nichts rauskommt. Eben weil nur Wochen- und Kinderbetreuungsgeld. Aber dann kam der Gedanke an die Negativsteuer und da dachte ich, dass es ein wenig mehr ist
Mal schaun inwieweit sich da die Kreditrückzahlungen bemerkbar machen und ein paar ärztliche Honorarnoten.
Woher dieser "geringe dreistellige Betrag" kommt, ist mir auch rätselhaft.
Nimm alles bei dir rein. Auch der Rest bringt nichts. Es geht hier um den Ausgleich zuviel bezahlter Sozialabgaben und Lohnsteuer. Deine Frau hat kenne bezahlt also kommt auch nichts zurück.
Für die Negativsteuer muss man aber auch zumindest SV gezahlt haben.Zitat von pirate manNaja, ich dachte ja eigentlich, dass gar nichts rauskommt. Eben weil nur Wochen- und Kinderbetreuungsgeld. Aber dann kam der Gedanke an die Negativsteuer und da dachte ich, dass es ein wenig mehr ist
Mal schaun inwieweit sich da die Kreditrückzahlungen bemerkbar machen und ein paar ärztliche Honorarnoten.
Woher dieser "geringe dreistellige Betrag" kommt, ist mir auch rätselhaft.
So, haben jetzt mal ein wenig gespielt mit dem Kinderfreibetrag, der Kreditrückzahlung und den Honorarnoten der Ärzte.
Das Angeben dieser drei Positionen hat bei der Vorberechnung meiner Freundin genau nix ergeben. Zumindest beim Kinderfreibetrag ist das vermutlich logisch weil dieser ja den Steuersatz ein wenig senkt (oder so ähnlich)?
Kreditrückzahlung und Honorarnoten habe ich testweise auch bei mir eingegeben, mit dem gleichen Ergebnis ... die Vorberechnung hat sich nicht geändert.
Kanns sein, dass Eingaben unter "Außergewöhnliche Belastungen" nicht bei der Vorberechnung berücksichtigt werden? Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Zitat aus einem Post von pirate manSo, haben jetzt mal ein wenig gespielt mit dem Kinderfreibetrag, der Kreditrückzahlung und den Honorarnoten der Ärzte.
Das Angeben dieser drei Positionen hat bei der Vorberechnung meiner Freundin genau nix ergeben. Zumindest beim Kinderfreibetrag ist das vermutlich logisch weil dieser ja den Steuersatz ein wenig senkt (oder so ähnlich)?
Kreditrückzahlung und Honorarnoten habe ich testweise auch bei mir eingegeben, mit dem gleichen Ergebnis ... die Vorberechnung hat sich nicht geändert.
Kanns sein, dass Eingaben unter "Außergewöhnliche Belastungen" nicht bei der Vorberechnung berücksichtigt werden? Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
ZitatDie Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihrem Einkommen ab:
Bei höchstens 7.300 € Jahreseinkommen sind es 6 Prozent.
Zwischen 7.300 € und 14.600 € sind es 8 Prozent.
Zwischen 14.600 € und 36.400 € sind es 10 Prozent.
Und bei mehr als 36.400 € Einkommen sind es 12 Prozent.
Bei den Arztrechnungen muss wegen des Selbstbehalts schon ordentlich was zusammenkommen, damit sich steuerlich ein Effekt ergibt.
Der Kredit läuft in die Topfsonderausgaben, die gedeckelt sind, und davon werden nur 25% angerechnet. Das wirkt sich daher auch nicht mehr riesig aus.
Falls du dort auch schon andere Dinge angegeben hast (zB Lebensversicherung, private Krankenversicherung, etc.) ist der Topf vielleicht dadurch schon ausgeschöpft, und der Kredit liegt schon über der Deckelung.
Oder Du verdienst so gut, dass Du die Topfsonderausgaben gar nicht mehr geltend machen kannst.
Ja, Versicherungen habe ich schon eingetragen. Wurden aber testweise auch schon rausgenommen, die Arztkosten haben trotzdem 0,0 gebracht
Am zu gut verdienen kanns definitiv nicht liegen
Oder halt andere Formen der Sonderbelastung (Begräbnis o.ä.) - wird ja summiert.Zitat aus einem Post von ccrBei den Arztrechnungen muss wegen des Selbstbehalts schon ordentlich was zusammenkommen, damit sich steuerlich ein Effekt ergibt.
Habe mich gerade nochmal gespielt ...
Kredit wird doch genommen, keine Ahnung was ich da gemacht habe. Bei 10 € Kreditrückzahlung gibts 1 € retour
Bzgl. Arztkosten würd sichs bei mir erst ab 4670 € bemerkbar machen und da bin ich bei Weitem nicht
Sonst hab ich keine Belastungen eingegeben.
kann mir jemand sagen ob bei selbstständigen Fortbildungskosten eh unter KZ 9230, sonstige Betriebsaufwendungen fallen? merci
Zitat aus einem Post von CueroJa, ich habs gelesen. Bei mir gehts "nur" um 700 EUR, aber das is halt auch nicht nix.
Bin zuversichtlich.
Wenn ich die Rechnung der Kinderbetreuungskosten vom Dezember 2016 erst im Jänner 2017 bekommen habe, in welches Jahr der Arbeitnehmerveranlagung fällt das dann?
Ich vermute mal 2017 und habs somit die letzten Jahre falsch gemacht?
hatte letztens bei meiner steuererklärung ein ähnliches problem. Laut meiner Steuerberaterin zählt immer der Zeitpunkt an dem du die Rechnung bezahlt hast
danke.
Zu den Kinderbetreuungskosten: Die kann man beliebig auf die (Ehe)partner aufteilen, wurde mit zumindest auf Nachfrage beim Finanzamt so mitgeteilt.
btw: Meine Frau und ich haben beide letzten Do eingereicht, Fr. war schon die Email da, das was in der Eingangs-Box von Finanzonline ist. Überweisung erwarte ich dann morgen oder Mi.
Mein letzter Steuerausgleich hat 7 Monate! gedauert, weil sie die Belege haben wollten, hab dann alles genau wie vorberechnet bekommen (abzüglich ca. 1€, da hatte ich mich beim Kirchenbeitrag im Jahr vertan und bei der Belegeinreichung drauf hingewiesen. ;-P ).
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