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Kommt mir auch komisch vor, wenn es potentiell die einzige Möglichkeit ist, um sich auszuweisen.
Das war früher auch in jedem Hotel üblich. Heute ist das nur aus der Mode gekommen, weil es Kreditkarten gibt.
Zitat aus einem Post von ccrÄpfel und Birnen.
Wenn der Autoverleiher drauf besteht, dass Du eine Kreditkartennummer hinterlegst, hast auch genau Pech gehabt wennst das nicht willst. Und wennst - wie oben wer geschrieben hat - auf der Bowlingbahn einen Ausweis hinterlegen musst (oder beim Schiverleih, oder Radverleih,...) dann ist das eben so.
Im Gegensatz zum Erstgeborenen kann man das gut sachlich begründen. Passt es Dir nicht, such Dir einen anderen Anbieter.
Du musst ja nicht zustimmen. Such Dir einfach einen anderen Campingplatz, der Dich ohne Sicherheitsleistung übernachten lässt.
Das war weltweit vollkommen üblich, dass du deinen Reisepass als Sicherheit hinterlegen musstest.
Die Kreditkarte hat den Pass bloß deshalb abgelöst, weil sie direkt belastet wird, solltest du abhauen und nicht bezahlen
Zitat aus einem Post von ccrDu musst ja nicht zustimmen. Such Dir einfach einen anderen Campingplatz, der Dich ohne Sicherheitsleistung übernachten lässt.
man muss ja ned dort campen, wenn die das dort als sicherheit verlangen machst du es oder nicht, mehr gibts da mMn gar ned zu sagen
Die Hinterlegung eines deutschen Personalausweises ist zumindest gesetzlich im §1 PAuswG verboten.
das freut die 5 deutschen im forum sicher immens
fahrt ihr nie nach italien oder kroatien? da musst bei jedem aufenthalt den reisepass im hotel für die dauer des aufenthaltes abgeben. und das ist schon seit jahren so. habs erst 2 oder 3 mal erlebt, dass der pass schon am nächsten tag zurück gegeben wurde. auch bei zahlung mit kreditkarte wurde immer der reisepass einbehalten.
Ich weiß nicht, wie es rechtlich bzgl. Herausgabe aussieht, ich habe nur jener Aussage wiedersprochen, dass man auf Gedeih und Verderb dem Betreiber ausgesetzt ist.
Natürlich bist Du dem Betreiber ausgeliefert. Er muss mit Dir nicht kontrahieren - willst Du den Ausweis nicht hergeben, hast Du keine rechtliche Handhabe um Deinen Aufenthalt durchzusetzen.
Im konkreten Fall sitzt der Betreiber am längeren Ast, weil kein Vertrag zustandekommt und du entweder einwilligst oder weiterziehen wirst, aber prinzipiell könnte schon auf Änderung der AGB geklagt werden, wenn in den AGBs wiederrechtliche Vertragsbedingungen vorgeschrieben werden.
also auf dem besagten campingplatz kann ich den Pass auch sofort wiederhaben, nur muss ich den geplanten Aufenthalt dann aber sofort im vorraus zahlen.
Ich kenn das halt nicht anders mit Pass hinterlegen und finde da auch ok.
wozu haben wir dann überhaupt gesetze?Zitat aus einem Post von ccrWas heißt denn hier zulässig? Keiner zwingt Dich, dort zu übernachten. Und willst Du dort übernachten, gelten eben die Spielregeln des Betreibers. Ganz einfach
doch und nein, pass beim einchecken vorgezeigt und fertig.Zitat aus einem Post von phonofahrt ihr nie nach italien oder kroatien? da musst bei jedem aufenthalt den reisepass im hotel für die dauer des aufenthaltes abgeben. und das ist schon seit jahren so. habs erst 2 oder 3 mal erlebt, dass der pass schon am nächsten tag zurück gegeben wurde. auch bei zahlung mit kreditkarte wurde immer der reisepass einbehalten.
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