Ausweis in der Eu ? - Seite 5

Seite 5 von 6 - Forum: Offtopic auf overclockers.at

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ccr schrieb am 12.08.2019 um 21:43

Welches Gesetz denn?
Paragraph 4711 ABGB "Es ist verboten, als Sicherheit für eine erbrachte aber noch nicht bezahlte Leistung die Hinterlegung eines Ausweises zu verlangen. Ein Zuwiderhanden ist zu bestrafen mit Auspeitschen und 4 Vaterunser." :rolleyes:

Wie Ovaron schreibt - Du kannst ja alternativ auch den Aufenthalt im voraus zahlen.
Und wenn Dir das nicht passt, musst Du dort nicht wohnen.

Wenn der Billa morgen nur mehr Zahlung mit Kundenkarte akzeptiert, oder Dein Stammwirt nur noch Menschen mit roten Schuhen einlässt, hast Du auch Pech gehabt.
Weder ein Campingplatzbetreiber, noch ein Supermarktbetreiber, noch ein Wirt ist verpflichtet, mit Dir einen Vertrag nach Deinen Spielregeln abzuschließen.
Ausnahmen gibt es - aber nicht für private Campingplatzbetreiber.
Wenn der Betreiber Dinge fordert, die kein Gast erfüllen will, wird er halt irgendwann in Konkurs gehen - sein Risiko.
Er darf nur keinen Gast diskriminieren, das wäre strafbar.


schizo schrieb am 12.08.2019 um 21:49


;)


Cobase schrieb am 12.08.2019 um 21:52

Mit österreichischen Paragraphen kannst dir im Ausland den Popsch abwischen.


ccr schrieb am 13.08.2019 um 07:20

Was willst mir damit sagen schizo?
Nichts davon trifft doch auf die Situation, die Hinterlegung eines Ausweises als Sicherheitsleistung zu verlangen, zu.
Das ist seit Jahrzehnten gelebte Praxis - nicht nur im Ausland, sondern auch in Österreich. Du willst wo übernachten, oder Dir etwas ausborgen - Ausweis her. Da ist nichts explizit verboten, gegen die guten Sitten, benachteiligend, überraschend, oder was auch immer.

Und wie eh schon zig mal geschrieben: Du "musst" den Ausweis nicht hinterlegen, wenn Du nicht willst - und der Campingplatzbetreiber muss Dich nicht übernachten lassen, und der Radverleiher muss Dir kein Rad leihen.
Dann kommt eben kein Vertrag zustande, so einfach ist das.


Der von Dir zitierte Paragraph würde aber zum Tragen kommen, wenn in den AGB stünde, dass bei Abreise der Erstgeborene zu übergeben wäre ;)
Das wäre sittenwidrig und überraschend, daher ungültig.


Und in Deutschland gilt das Verbot übrigens auch nur für den Personalausweis - nicht für Reisepass :p
Und außerhalb Deutschlands zählt deutsches Recht Null ;)


Neo-=IuE=- schrieb am 13.08.2019 um 07:28

Ich hab weder in Österreich, noch im EU Ausland (Amsterdam, Barcelona, div. in Italien, Berlin, Nizza), je meinen Pass hinterlegt. Auch beim Camping mit einem VW T3 in Schweden auf 4 Camping Plätzen war nichts...

Also gängige Praxis würd ich das nicht nennen...


semteX schrieb am 13.08.2019 um 07:44

ich hab keinen plan wo ihr alle eure ausweise hergebt.... nein, nicht alles geht "weil ma es mit sich machn lässt". bestes beispiel: Das Ausmalen nach verlassen der Wohnung beim gewerblichn vermieter. "Du musst ja ned einsziehen" - jo na eh, i kann auch auf der straße unter der brücke wohnen.
trotzdem is es eine unwirksame Klausel und keiner kann mich zum ausmalen zwingen, völlig egal ob ich den vertrag unterschrieben habe.

Meinen Pass könnens gern haben (meist um im back - office dann die anmeldung und den restlichn krampel zu machn), aber wenn ich vom zimmer wieder runter komm und raus geh will ich ihn wieder haben. Das hat bisher auch überall so geklappt, so es kroatien, tschechien, italien oder sonst wo. In Arco wolltens den Führerschein einbehalten (weils keinen kopierer hatten), da hamma uns dann auf nen 100er sicherheitsleistung geeinigt...

aber ja, ausland und so


schizo schrieb am 13.08.2019 um 08:04

Zitat aus einem Post von ccr
Was willst mir damit sagen schizo?

Das der Betreiber nicht tun und lassen kann was er will, sondern sich bei den AGBs ebengalls an Gesetze halten muss. Auch im Ausland wird er nicht dein Erstgeborenes fordern dürfen. Ich hab dich eh schon vor 2 Seiten darauf hingewiesen, dass es mir dabei nicht um due Herausgabe des passes geht :confused:


ccr schrieb am 13.08.2019 um 09:10

Die Übergabe des Erstgeborenen wird weltweit sittenwidrig sein ;)


@semtex: Du bringst da was durcheinander.
Sagst Du dem Vermieter vor Vertragsabschluss, dass Du die Ausmal-Klausel nicht akzeptierst, muss er den Vertrag nicht abschließen, und Du kannst ihn auch nicht dazu zwingen.
Du kannst aber den Vertrag wie er ist akzeptieren, und dann, wenn die Vertragsklausel zum Tragen kommt, Dich wehren.
Ausserdem setzt das gesetzlich ja ganz woanders an.

Vergleichbar wäre eher die Mietkaution. Zahlst Du die nicht, kommt der Mietvertrag gar nicht erst zustande.
Wie die Kaution zu zahlen und verrechnen ist, ist von Land zu Land verschieden.
In Österreich ist das recht streng geregelt - anderswo nicht.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich - und anderen Ländern - keine gesetzliche Regelung, die das Hinterlegen eines Ausweises verbieten würde.

Wenn Du Dir an der Alten Donau ein Tretboot ausborgst, musst Du daher einen Ausweis hinterlegen. Selbst wenn Du eine Tagesmiete im voraus zahlst - weil sich der Vermieter ja nicht nur vor geprellter Miete, sondern auch vor Diebstahl des Tretboots schützen muss.
Und das wird vor jedem österreichischen Gericht durchgehen, weil sachlich gerechtfertigt, nicht verboten, nicht benachteiligend, und keine Notsituation ausnutzend.


semteX schrieb am 13.08.2019 um 09:23

Zitat aus einem Post von ccr
Vergleichbar wäre eher die Mietkaution. Zahlst Du die nicht, kommt der Mietvertrag gar nicht erst zustande.

und auch da gibt eine obergrenze (nämlich 6 monatsmieten)...


ccr schrieb am 13.08.2019 um 09:26

Ich habe ja klar geschrieben, dass es da in Österreich eine Regelung gibt.
Deshalb darf ich da auch nicht in AGB etwas reinschreiben, was dieser Regelung widerspricht.

Das mit dem Ausweis ist in Österreich aber nicht gesetzlich geregelt.

Und im Ausland gibt es sowieso ganz andere Regeln.


davebastard schrieb am 13.08.2019 um 10:31

wenn ich jetzt z.B. von .de ausgehe wärs seltsam wenn das rechtlich haltbar ist. schließlich brauch ich dort ja einen ausweis wenn mich ein polizist anhält. das würd sich ja dann spießen mit einem hotel das den ausweis einzieht...rein rechtlich jetzt. praktisch mag schon sein dass es gemacht wird.


salsa schrieb am 13.08.2019 um 10:34

Zitat aus einem Post von davebastard
wenn ich jetzt z.B. von .de ausgehe wärs seltsam wenn das rechtlich haltbar ist. schließlich brauch ich dort ja einen ausweis wenn mich ein polizist anhält.

Ein allgemeiner Irrglaube. Es besteht Ausweis- aber keine Mitführpflicht. Seltsam, aber ist so.


Silvasurfer schrieb am 13.08.2019 um 10:39

Zum Urspünglichen Thema: ich brauch recht oft meinen Personalausweis. Denn ich bin mit dem Motorrad recht oft im Benachtbarten Ausland und da wir hier recht viele Grenzkontrollen haben, ist der Personalausweis recht wichtig.
Außerdem hab ich kein Bock meinen Pass die ganze zeit mitzunehmen, nur weil ich mal eine neue strecke probieren will.


InfiX schrieb am 13.08.2019 um 12:14

Zitat aus einem Post von davebastard
wenn ich jetzt z.B. von .de ausgehe wärs seltsam wenn das rechtlich haltbar ist. schließlich brauch ich dort ja einen ausweis wenn mich ein polizist anhält. das würd sich ja dann spießen mit einem hotel das den ausweis einzieht...rein rechtlich jetzt. praktisch mag schon sein dass es gemacht wird.

also in .de ist es definitiv gesetzlich geregelt:


ccr schrieb am 13.08.2019 um 12:33

Nach meinem Wissensstand wurde das Gesetz in Deutschland aber gar nicht wegen der Ausweispflicht erlassen, sondern um Missbrauch der Personalausweise zu verhindern. So wie man es oft auch von Kreditkarten hört, die dann an der Rezeption schnell kopiert werden, etc. :D




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