Autokauf in D! Rechtliche Frage!

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~PI-IOENIX~ schrieb am 09.07.2006 um 18:57

Sers!
Wie siehts aus, wenn man sich als Österreicher ein Auto in D kaufen will, denn die Preise bei uns spotten jeder Vernunft. Sogar in der Schweiz und in Lichtenstein sind Autos billiger. Was muss man dabei beachten? Ich hab nur von eine Gebühr gehört die man zahlen muss!

Tia, ~PI-IOENIX~


lagwagon schrieb am 09.07.2006 um 19:25

du musst die NOVA nachzahlen und die MwSt
wird dir alles bei der landesprüfstelle und auch bei gewissen werkstätten erledigt.

aber trotzdem, autos aus de sind danach noch immer um einiges billiger als bei uns.


WONDERMIKE schrieb am 09.07.2006 um 19:28

http://www.phj.at/eigenimport.htm


~PI-IOENIX~ schrieb am 09.07.2006 um 19:28

Danke Wondermike für den Artikel! Ist echt sehr aufschlussreich!


Das ganze kann ma laut an Autohändler umgehen indem mann nachweislich a Reperatur durchführen hat lassen. Also ma kann das ganze durchaus umgehen imho...


HaBa schrieb am 09.07.2006 um 20:32

Zitat von ~PI-IOENIX~
Danke Wondermike für den Artikel! Ist echt sehr aufschlussreich!


Das ganze kann ma laut an Autohändler umgehen indem mann nachweislich a Reperatur durchführen hat lassen. Also ma kann das ganze durchaus umgehen imho...


Ich bin mir sehr sicher dass man es nicht so einfach umgehen kann.


Cobase schrieb am 09.07.2006 um 21:53

AFAIR gilt ein PKW ab 6000km Laufleistung als Gebrauchtwagen ---> Keine NoVA-Nachzahlung mehr nötig.


Viper780 schrieb am 09.07.2006 um 21:56

Zitat von Cobase
AFAIR gilt ein PKW ab 6000km Laufleistung als Gebrauchtwagen ---> Keine NoVA-Nachzahlung mehr nötig.

falsch nova musst auch bei gebracuhten nachzahlen!

irgend a komische regelung gibts da noch wenn des auto älter als BJ.99 is. da must dann abgaswerte bestimmen lassen


HaBa schrieb am 09.07.2006 um 22:09

Bei gebrauchten ändert sich was mit der MwSt. iirc, aber NOVA ist für alles zu zahlen.


Viper780 schrieb am 09.07.2006 um 23:09

Zitat von HaBa
Bei gebrauchten ändert sich was mit der MwSt. iirc, aber NOVA ist für alles zu zahlen.

hat des ned allgemein mit dem Kaufwert/Marktwert zu tun?


Drey schrieb am 09.07.2006 um 23:18

nova wird dann fällig sobald das teil zum ersten mal in .at angemeldet wird

btw: http://www.oeamtc.at/index.php?type...enu_active=0259

-drey-


WONDERMIKE schrieb am 09.07.2006 um 23:23

Zitat von Viper780
hat des ned allgemein mit dem Kaufwert/Marktwert zu tun?

Nova ist vom Verbrauch des Kfz abhängig falls du das meinst

der Marktwert ist in Österreich nicht nur wegen der Nova oder der höheren Ust höher, bei uns werden zum Teil einfach viel zu hohe Preise für Gebrauchtwagen bezahlt


taz schrieb am 09.07.2006 um 23:33

das mit der 6 monatsfrist kommt aus der Umsatzsteuer:

wenn ein verbraucher innerhalb der EU einkauft, dann zahlt er die Mwst des Herkunftslandes. So könnten verschiedene MwSt-Sätze ausgenützt werden. Daher unterliegen neue Kfz entgegen der allgemeinen Regel einer Erwerbststeuer (=MwSt) im Bestimmungsland (also hier Österreich)

Neu ist ein Kfz, wenn es entweder vor weniger als 6 Monaten im Ausland in Betrieb genommen wurde oder weniger als 6000 km damit zurückgelegt wurden.

NoVa: Der NoVa unterliegt sowohl der Eigenimport (Erstzulassung), alsauch der Import eines Gebrauchtwagens


Viper780 schrieb am 10.07.2006 um 00:28

Zitat von WONDERMIKE
Nova ist vom Verbrauch des Kfz abhängig falls du das meinst

der Marktwert ist in Österreich nicht nur wegen der Nova oder der höheren Ust höher, bei uns werden zum Teil einfach viel zu hohe Preise für Gebrauchtwagen bezahlt

meinte die Ust aber des hat TAZ eh jetzt geklärt.

wird die nova vom MArktwert oder neuwert gezahlt?


HaBa schrieb am 10.07.2006 um 00:34

Zitat von Viper780
meinte die Ust aber des hat TAZ eh jetzt geklärt.

wird die nova vom MArktwert oder neuwert gezahlt?

Von dem Preis im Kaufvertrag.

Und ja, sie kontrollieren und haben auch das Recht nachzufordern wenn ihnen der Preis zu niedrig erscheint.

Ausnahme: im Ausland vom Händler gekauft, diese Preise nehmen sie hin.


WONDERMIKE schrieb am 10.07.2006 um 00:36

Nova zahlst du von dem Kaufpreis(=Bemessungsgrundlage) der im Kaufvertrag steht




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