Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread - Seite 12

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xtrm schrieb am 27.03.2017 um 19:31

Ja, wenn eine Box das empfangen kann, musst du.


quake schrieb am 27.03.2017 um 19:33

Zitat von xtrm
Ja, wenn eine Box das empfangen kann, musst du.
achso dachte, da die a1 box das signal per stream weitergibt, ist man davon befreit....


-=Willi=- schrieb am 27.03.2017 um 19:51

Ja IPTV ist im RGG nämlich gar nicht geregelt. Ich arbeite zur Zeit ja selbst bei einem Anbieter für IPTV und selbst hier konnte mir niemand die Frage beantworten, ob man mit IPTV gebührenpflichtig wird. Mein Hausverstand sagt mir nein, wenns zum Rechtsstreit deswegen kommt zieht man mit großer Wahrscheinlichkeit den Kürzeren. Daher würd ich im Zweifel sagen, ja, IPTV ist GIS-pflichtig.

Immerhin stellt man das, was gerade per Rundfunk ausgestrahlt wird visuell dar. Zwar über drei Ecken aber trotzdem.


Bogus schrieb am 27.03.2017 um 19:52

Gab's nicht vor kurzem erst ein Urteil, dass streaming nicht Gebührenpflichtig ist?
(finde den Link nicht mehr)


-=Willi=- schrieb am 27.03.2017 um 20:00

Da gings nur um die Frage ob PCs in Verbindung mit z. B. der ORF TVthek gebührenpflichtig sind. Das Urteil war dann dass streamende PCs (ohne DVB-Karte(n)) nicht die Definition in RGG § 1 erfüllen, weil deren Hauptzweck nicht das konsumieren von Rundfunk ist.

Bei Boxen die nur für den Zweck entwickelt und gebaut werden, siehts anders aus.


quake schrieb am 27.03.2017 um 20:01

Zitat von -=Willi=-
Da gings nur um die Frage ob PCs in Verbindung mit z. B. der ORF TVthek gebührenpflichtig sind. Das Urteil war dann dass streamende PCs (ohne DVB-Karte(n)) nicht die Definition in RGG § 1 erfüllen, weil deren Hauptzweck nicht das konsumieren von Rundfunk ist.

Bei Boxen die nur für den Zweck entwickelt und gebaut werden, siehts anders aus.
ne bei den artikel ging es spez. um diese boxen.
bild ich mir halt ein.
und ist erst paar tage / wochen her


-=Willi=- schrieb am 27.03.2017 um 20:05

Achso davon weiß ich nichts. Das wär natürlich ein Sieg für den modernen Konsumenten, wenn so entschieden wurde.


-=Willi=- schrieb am 28.03.2017 um 13:08

Hab jetzt auf die Schnelle kein derartiges Urteil gefunden aber den ersten Post geupdatet.

--> IPTV gebührenpflichtig? Man weiß es nicht weil die Gesetzeslage hinterher hinkt (#neuland) aber im Zweifel "ja" wenn man der GIS nicht auf die Füße treten will.


InfiX schrieb am 28.03.2017 um 13:13

Zitat von -=Willi=-
Das wär natürlich ein Sieg für den modernen Konsumenten, wenn so entschieden wurde.

das potentielle ende der öffentlich rechtlichen sender als sieg für den konsumenten zu sehen halte ich für gewagt.

im prinzip ists doch eh ganz einfach, dediziertes empfangsgerät für TV vorhanden? -> GIS
da sich jetzt bei IPTV irgendie wegen technischer finessen herauswinden zu wollen ist wieder mal klassisch :p
der zweck der IPTV box ist ziemlich eindeutig.


-=Willi=- schrieb am 28.03.2017 um 13:31

Deshalb mein Ratschlag zu "ja".

Über das Für und Wider zur heutigen GIS- und ORF-Struktur will ich gar nicht diskutieren, weils ein sehr emotionales Thema ist :D.


Full Stack schrieb am 04.04.2017 um 21:25

Hey,

habe den Thread hier schon sehr oft beim Recherchieren bei Google gefunden.

Wird daher Zeit, dass ich mich mal registriere und mich beteilige, denn vielleicht hilft meine Frage bezüglich der DVB-T2 Umstellung (DVB-T Abschaltung) in der Steiermark ja auch noch jemand Anderen.

Ich mache mir nichts aus Fernsehen, daher habe ich ein älteres günstiges TV-Modell ( https://geizhals.at/samsung-ps43e450-a736093.html ), ich benutze ihn wenn nur für streamen mittels Fire Stick (Prime / Netflix), Sat Receiver oder Ähnliches besitze ich nicht, mein TV hat auch keinen Kartenslot oder so. Durch die DVB-T Abschaltung ist er somit ja kein Empfangsgerät, oder irre ich mich?

Musiktechnisch habe ich auch nur Spotify und keinen Radio, ich streame alles über Internet auf meine Lautsprecher.

Was ich habe, ist ein Sat Anschluss. Ich wohne in einer Wohnung wo dieser eben vorhanden ist. Ich habe aber keine Möglichkeit diesen zu nutzen, da ich wie schon gesagt weder einen Receiver besitze noch hat mein Fernseher einen dementsprechenden Anschluss dafür.

Bin ich jetzt somit noch GIS pflichtig oder nicht? Danke


-=Willi=- schrieb am 04.04.2017 um 21:53

Der Fernseher hat zusätzlich zum DVB-T-Receiver einen DVB-C-Receiver der imho noch aktuell ist und den Fernseher als Empfangsgerät einstuft.

Ein SAT-Anschluss in der Wand alleine ist kein Empfangsgerät :).


Full Stack schrieb am 04.04.2017 um 22:13

Danke für deine sehr sehr schnelle Info.

Ein paar Hunderter könnte ich dann ja locker in einen Public/Info Display investieren, wenn die Alternative auf 2 Jahre gesehen GIS Gebühren in Höhe von 624€ sind. Und so komme ich sogar zu einem noch besseren Fernseher mit weit weniger Stromverbrauch, ich würde mir sogar was ersparen! :-)


orfsklave schrieb am 09.04.2017 um 22:38

Wie schauts eigentlich aus wenn ich einen alten Fernseher besitze der nur einen uralten analogen Empfänger besitzt?
Damit kann ich definitiv keinen einzigen Sender (weder ORF noch sonst was) mehr empfangen.
Laut folgendem Urteil müsste ich doch nicht gebührenpflichtig sein?
Und wenn man die Ausrede heranzieht, er hätte ja einen Scart Eingang, dann wäre ja jeder Monitor ebenfalls betroffen.

http://diepresse.com/home/kultur/me...ne-GISGebuehren


NeM schrieb am 09.04.2017 um 22:59

Mein Röhrenfernseher is schon seit ein paar Jahren im Eimer, daher kann ichs ned sicher sagen... Aber zuletzt wars noch so, dass ich via UPC mit einem Kabel von der Wanddose fernsehen konnte.




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