Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen) - Seite 27

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Viper780 schrieb am 11.02.2020 um 16:14

Zitat aus einem Post von quake
Er hat auch den Fuss zwischen türe gehabt dass man nicht mehr zumachen konnte.

Höflich um das Formular und seine Visitenkarte Fragen - dann die Besitzstörungsklage (inkl. Unterlassung) zusenden lassen


quake schrieb am 16.02.2020 um 11:54

Gerade auf der gis site gesehen, hat es da eine Änderung gegeben

Zitat

Oder anders ausgedrück: Gerätekonstellationen unter Verwendung einer

Kabel-TV-Anbindung
Terrestrik bzw.
Satelliten-Receiver,
technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth, ...)

sind melde- und gebührenpflichtig.

Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech, etc.).
Ebenso melde- /gebührenpflichtig sind:

Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte
Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang
Link => https://www.gis.at/information/meldepflicht


mik schrieb am 16.02.2020 um 11:59

Das ist die neue extra verwirrende Formulierung für "wenn du einen externen Receiver an deinen NoGis ansteckst musst du auch Gebühr zahlen".


Garbage schrieb am 16.02.2020 um 12:01

Das ist wohl eher Wunschtraum der GIS und hält keiner Klage stand, sollten sie tatsächlich die Geräte selbst meinen. :rolleyes:


mik schrieb am 16.02.2020 um 12:05

Zitat aus einem Post von quake
also bei uns is der gis hawara echt sehr unfreundlich

Ja, ich weiß nicht, was denen beigebracht wird. Meiner hat mir ausländerfeindliche Aussagen aufgetischt, die ich hier garnicht erwähnen möchte bis hin dazu, dass er mir eiskalt ins Gesicht gelogen hat. Alleine für die Aktion wird es auch nie einen Cent für diesen Verein geben.


quake schrieb am 16.02.2020 um 12:35

Zitat aus einem Post von Garbage
Das ist wohl eher Wunschtraum der GIS und hält keiner Klage stand, sollten sie tatsächlich die Geräte selbst meinen. :rolleyes:
Gesetzes Änderung hat es ja keine gegeben?
Und für das Geschäft der nogis Geräte sicher auch nicht so super..


davebastard schrieb am 16.02.2020 um 12:44

denke auch das hält einer Klage nicht stand... das würde ja heißen nur weil ich kein Fernsehen brauche muss ich auch auf Konsolen, blurays, Streaming Sticks usw. verzichten. Das hält sicher ned.


that schrieb am 16.02.2020 um 13:39

Zitat aus einem Post von Garbage
Das ist wohl eher Wunschtraum der GIS und hält keiner Klage stand, sollten sie tatsächlich die Geräte selbst meinen. :rolleyes:

Ein Monitor ohne Tuner ist keine Rundfunkempfangseinrichtung. Ein Monitor mit angestecktem Tuner ist eine.


TitusTheFox schrieb am 18.02.2020 um 14:19


davebastard schrieb am 18.02.2020 um 22:36

Zitat
Ein Monitor ohne Tuner ist keine Rundfunkempfangseinrichtung. Ein Monitor mit angestecktem Tuner ist eine.

soweit so klar, aber "eine Gerätekonstellation unter Verwendung einer technischen Schnittstelle" ist ein NO-GIS Monitor + Playstation auch :p

also die Formuliertung ist (vermutlich absichtlich) nicht sehr geglückt.


LJ schrieb am 21.02.2020 um 06:33

Nachdem im Gesetz eindeutig von terrestrischen Empfang gesprochen wird, ist der ganze Absatz eine Frechheit. Einzig bei angeschlossenen DVB-T2-Boxen (mit ORF-Karte) lass ich mir das einreden. Genau genommen dürften sie meiner Ansicht nach bei Fernsehern ohne DVB-T2 Tuner auch nichts verlangen.


patricstar1986 schrieb am 27.02.2020 um 11:18

Hallo Zusammen,

ich habe mich hier mal durchgelesen und finde das Thema Recht interessant.

Ich will die GIS auch abmelden weil ich sowieso nie Fernseher schaue. Amazon, Netflix.... kommt schon mehr in Frage.
Lege mir wahrscheinlich einen Sony Monitor mit 49" zu.

Jetzt meine Frage: Ich besitze aber einen Yamaha AV Receiver der hat einen AM/FM Anschluss, denke das dieser auch GIS Pflichtig ist. Wenn ich jetzt nur denn Mittleren PIN vom FM Anschluss raus-breche, würde das Reichen? Oder muss der AM Anschluss auch irgendwie unbrauchbar gemacht werden?

Zum Thema Abmeldung:

Wenn ich die GIS Abmelde muss ich von meinem Gerät ein Foto Senden? Sprich Typenschild mit Rechnung oder so?

Danke für eure Antworten.

Gruß


Umlüx schrieb am 27.02.2020 um 11:27

nur den anschluss unbrauchbar machen/verplomben ist eher eine unsichere sache..

ich hab mich damals dazu entschlossen, den radioteil halt weiterzuzahlen und hab nur TV abgemeldet. ich sehs als beitrag für onlinecontent den ich ja doch hin und wieder konsumiere.
habe dazu aber nur das ausgefüllte formular mit der begründung "keine empfangsbereiten tv geräte mehr im haus" abgesendet, keine fotos, rechnungen oder sonstiges beigelegt. hat auch problemlos geklappt.


patricstar1986 schrieb am 27.02.2020 um 11:29

Kleiner Nachtrag.....

Ich habe kein Kabel- Radioanschluss in unserer Wohnung, nur eine Satellitenschüssel auf dem Dach.


patricstar1986 schrieb am 27.02.2020 um 11:33

ok werden wohl denn Anschluss unbrauchbar machen. Ich habe keine Lust für etwas zu bezahlen was ich nie nutze.

Hoffe das nach der Fertigstellung unseres neuen Haus Ruhe ist. Ich werde kein Kabel Anschluss ins Haus legen lassen oder eine Schüssel Montieren.

Falls ich doch wieder mal das Verlangen nach Fernseher hab werde ich mir halt das A1 TV holen.

Danke für die Rasche Antwort.




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