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Gerade zurück nach Österreich gekommen, bis zum Studium im September arbeitslos - heute Termin beim AMS gehabt. 5 Jahre praktische Berufserfahrung im IT Infrastruktur und Client Management Umfeld.
Paar Highlights:
Ich habe angegeben, dass ich auf der Suche nach einem Teilzeitjob wäre - wurde sofort abgewimmelt, ich muss ja für alles offen sein und das mit einem Teilzeitjob kann ich in meiner Tätigkeit schlicht vergessen.
Ich wurde sofort darauf hingewiesen, dass ich bei einer Bewerbung meine Absicht auf befristete Anstellung wg. Studiumsbeginn nicht angeben darf, da dies als Vereitelung gelte und mir dadurch die Bezugsberechtigung gestrichen werden kann.
Mir wurden dann einige aktuelle Jobinserate für Jobs mit benötigten EDV Kenntnissen unterbreitet, allesamt keine IT Jobs.
Schmankerl:
(Ausschreibung für Posten als technischer Zeichner)
AMS: Kennens sich mit AutoCad oder Inventor aus?
Me: Installation und Konfiguration hab ich bereits vorgenommen. Technischer Zeichner bin ich keiner.
AMS: Das heißt sie wären geeignet für diesen Job?
Nach 5 Jahren Berufserfahrung wurde mir geraten mich (Mitte Juni!) für Ferialjobs im Sommer zu bewerben. Wenn ich keine in der IT fände, könnte ich mich ja für normale Bürojobs bewerben.
Danach hat er mangels Jobangeboten mir komplett eine andere Richtung geraten, weil wenn ich Arbeiten will ist es ja wurscht was ich mach. Sein Beispiel war, dass er während seiner Zeit in der HTL auch nebenbei putzen gegangen ist, des gehtscho. (Ich hab mich dann gefragt, was man nach einer HTL beim AMS macht...)
Wenn das mit meiner Jobsuche im Ferialumfeld nichts wird, kann ich ja zu Leasingfirmen gehen wg. 1-2 Monaten in einem Produktionsbetrieb. Sein pro Argument war, da man ja mit einer Ausbildung in der IT in einer Produktionsstraße wesentlich qualifizierter sei als der türkische Arbeiter der nicht mal ein/ausschalten versteht.
Idiotie, Inkompetenz und Rassismus, hach Österreich...
Jedenfalls erforderlich ist die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem festgelegten Mindestausmaß. Das bedeutet, dass bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für ein behindertes Kind - wenn für diese keine längere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist - auf jeden Fall eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden möglich sein muss. In allen anderen Fällen muss sich die arbeitslose Person für die Aufnahme von Beschäftigungen im Ausmaß von zumindest 20 Wochenstunden bereithalten.
Zitat: http://www.ams.at/service-arbeitsuc...rbeitslosengeld
Zitat von Lord WyrmIdiotie, Inkompetenz und Rassismus, hach Österreich...
Mein Schmankerl:
Ich bin auf der Suche nach einem Job als - grob formuliert - Kundenbetreuer in der Web/ Medien Branche. Hab wohlbemerkt 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung und einen Studienabschluss in diesem Bereich. Nun gut. Jedenfalls: Mein Betreuer schaut beim letzten Besuch im Computer nach ob er im System Jobs für mich hat.
B (Betreuer): Was habn sie gsagt, sind sie? Kundenbetreuer oder?
I (Ich): Ähm ja, so kann man es grob sagen...
B: *liest sich was am Bildschirm durch* Ah ja, dann hab ich ja hier 2 Jobs für sie. Beides Jobs als Kundenbetreuer! Bitte unbedingt bewerben und uns Rückmeldung geben was rausgekommen ist.
I: *nicke brav mit dem Kopf, nehme die beiden Ausdrucke entgegen und stecke sie in meine Tasche*
Daheim angekommen, les ich mir die Stellenauschreibungen durch:
Job 1: Außendienstverkäufer für einen Großhändler für Arbeitsbekleidung... Naja...
Job 2: Kundenbetreuer/Verkäufer in einem Nagelstudio (!) im Donauzentrum.
Naja selber schuld wenn du deinen Berufswunsch nicht besser definierst
Da bin ich ja (auch als Studienabsolvent) noch gut wegkommen: *schaut in PC* "Wir habe nix für Sie"
Zitat von GarrettMein Schmankerl:
Ich bin auf der Suche nach einem Job als - grob formuliert - Kundenbetreuer in der Web/ Medien Branche. Hab wohlbemerkt 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung und einen Studienabschluss in diesem Bereich. Nun gut. Jedenfalls: Mein Betreuer schaut beim letzten Besuch im Computer nach ob er im System Jobs für mich hat.
B (Betreuer): Was habn sie gsagt, sind sie? Kundenbetreuer oder?
I (Ich): Ähm ja, so kann man es grob sagen...
B: *liest sich was am Bildschirm durch* Ah ja, dann hab ich ja hier 2 Jobs für sie. Beides Jobs als Kundenbetreuer! Bitte unbedingt bewerben und uns Rückmeldung geben was rausgekommen ist.
I: *nicke brav mit dem Kopf, nehme die beiden Ausdrucke entgegen und stecke sie in meine Tasche*
Daheim angekommen, les ich mir die Stellenauschreibungen durch:
Job 1: Außendienstverkäufer für einen Großhändler für Arbeitsbekleidung... Naja...
Job 2: Kundenbetreuer/Verkäufer in einem Nagelstudio (!) im Donauzentrum.
Ich habs ihm beim ersten Termin versucht ihm zu erklären aber irgendwann aufgegeben. Und soweit ich weiß bzw. die Eingabemaske kenne, kann man auch nur vordefinierte Begriffe/Berufsgruppen auswählen. Und meine war halt am ehesten "Kundenbetreuer".Zitat von AdRyNaja selber schuld wenn du deinen Berufswunsch nicht besser definierst
Da bin ich ja (auch als Studienabsolvent) noch gut wegkommen: *schaut in PC* "Wir habe nix für Sie"
Du hast einen sch... Betreuer erwischt. Schau, ob du ned einen anderen kriegen kannst.Zitat von Lord WyrmGerade zurück nach Österreich gekommen, bis zum Studium im September arbeitslos - heute Termin beim AMS gehabt. 5 Jahre praktische Berufserfahrung im IT Infrastruktur und Client Management Umfeld.
Paar Highlights:
Ich habe angegeben, dass ich auf der Suche nach einem Teilzeitjob wäre - wurde sofort abgewimmelt, ich muss ja für alles offen sein und das mit einem Teilzeitjob kann ich in meiner Tätigkeit schlicht vergessen.
Ich wurde sofort darauf hingewiesen, dass ich bei einer Bewerbung meine Absicht auf befristete Anstellung wg. Studiumsbeginn nicht angeben darf, da dies als Vereitelung gelte und mir dadurch die Bezugsberechtigung gestrichen werden kann.
Mir wurden dann einige aktuelle Jobinserate für Jobs mit benötigten EDV Kenntnissen unterbreitet, allesamt keine IT Jobs.
Schmankerl:
(Ausschreibung für Posten als technischer Zeichner)
AMS: Kennens sich mit AutoCad oder Inventor aus?
Me: Installation und Konfiguration hab ich bereits vorgenommen. Technischer Zeichner bin ich keiner.
AMS: Das heißt sie wären geeignet für diesen Job?
Nach 5 Jahren Berufserfahrung wurde mir geraten mich (Mitte Juni!) für Ferialjobs im Sommer zu bewerben. Wenn ich keine in der IT fände, könnte ich mich ja für normale Bürojobs bewerben.
Danach hat er mangels Jobangeboten mir komplett eine andere Richtung geraten, weil wenn ich Arbeiten will ist es ja wurscht was ich mach. Sein Beispiel war, dass er während seiner Zeit in der HTL auch nebenbei putzen gegangen ist, des gehtscho. (Ich hab mich dann gefragt, was man nach einer HTL beim AMS macht...)
Wenn das mit meiner Jobsuche im Ferialumfeld nichts wird, kann ich ja zu Leasingfirmen gehen wg. 1-2 Monaten in einem Produktionsbetrieb. Sein pro Argument war, da man ja mit einer Ausbildung in der IT in einer Produktionsstraße wesentlich qualifizierter sei als der türkische Arbeiter der nicht mal ein/ausschalten versteht.
Idiotie, Inkompetenz und Rassismus, hach Österreich...
Möööp - Falsche AntwortZitatIch bin auf der Suche nach einem Job als - grob formuliert - Kundenbetreuer in der Web/ Medien Branche. Hab wohlbemerkt 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung und einen Studienabschluss in diesem Bereich. Nun gut. Jedenfalls: Mein Betreuer schaut beim letzten Besuch im Computer nach ob er im System Jobs für mich hat.
B (Betreuer): Was habn sie gsagt, sind sie? Kundenbetreuer oder?
I (Ich): Ähm ja, so kann man es grob sagen..
Ich hätte mir darunter auch nichts anderes vorgestellt ehrlich gesagt "Händchenhalten für Kunden".
oder in eine psychatrische eingewiesen werden...diese zwei chancen hast dort immer. wobei gefängnis auch wenn da die hand ausrutscht beim wort kunde
War eh nur eine Urlaubsvertretung, meine Betreuerin wär da eh anders vorgegangen.Zitat von NeMDu hast einen sch... Betreuer erwischt. Schau, ob du ned einen anderen kriegen kannst.
kurze frage:
muss man wenn man beim AMS ist und schon eine Zusage hat (schon alles mit AMS abgeklärt), es bekannt geben wenn man für 2-3 Tage ins Ausland fährt?
https://www.arbeiterkammer.at/berat...und_Urlaub.html
ja das ist mir klar, nur geht es ja darum dass du den AMS zur verfügung stehen musst, damit sie dich weiter vermitteln können.Zitat von NeMhttps://www.arbeiterkammer.at/berat...und_Urlaub.html
Das AMS wird nicht überprüfen (können) ob du 2-3 Tage weg bist. Wenn du eine Vorladung/Termin bekommst, erfährt man den afaik immer zumindest eine Woche davor.
Und sonst hast halt eben einen wichtigen Termin
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