Frust ablassen: AMS - Seite 20

Seite 20 von 36 - Forum: Offtopic auf overclockers.at

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quake schrieb am 15.07.2016 um 20:17

Zitat von AdRy
Das AMS wird nicht überprüfen (können) ob du 2-3 Tage weg bist. Wenn du eine Vorladung/Termin bekommst, erfährt man den afaik immer zumindest eine Woche davor.
Und sonst hast halt eben einen wichtigen Termin ;)
ich bekomme ja eben keine vorladungen oder sonst was, da ich ja schon einen neuen Arbeitsvertrag habe...
mir gehts da eher darum wenn evtl ein unfall oder sonst etwas passiert.


kleinerChemiker schrieb am 15.07.2016 um 21:23

du kannst das auch online melden oder ein Email schicken.


WONDERMIKE schrieb am 16.07.2016 um 02:35

fraglich, ob du dann krankenversichert bist(rechtlich betrachtet)


hctuB schrieb am 16.07.2016 um 09:54

Rechtlich betrachtet musst du es melden. Du bekommst dafür keine Arbeitslose in der Zeit und du bist imho nicht krankenversichert. Also dein Risiko, sollte auch auf einem Info Blatt stehen das du bekommen hast.


kleinerChemiker schrieb am 16.07.2016 um 10:07

m.w. ist man schon krankenversichert, aber bekommt keine Arbeitslose. War auch ger Grund, weshalb ich es gemeldet habe, damit ich nicht u.U. bei einem Problem imAusland die KV auch verliere.


quake schrieb am 16.07.2016 um 10:10

Danke euch. Werde dann wohl doch lieber dann gleich am Montag anrufen.


ccr schrieb am 16.07.2016 um 11:10

Zitat von kleinerChemiker
m.w. ist man schon krankenversichert, aber bekommt keine Arbeitslose.
Richtig.


__Luki__ schrieb am 16.07.2016 um 12:07

Jap genau. Wenn du jedoch faehrst, es nicht meldest und dir dann im Ausland was passiert, hast du keine Krankenversicherung.


hctuB schrieb am 18.07.2016 um 08:02

So war es auch gemeint


FX Freak schrieb am 06.05.2017 um 20:20

ich hätte mal eine frage bzgl. ams, ich wurde diese woche einvernehmlich gekündigt (aus gesundheitlichen gründen, da ich jetzt länger in krankenstand sein werde), dienstverhältnis wurde mit freitag eben einvernehmlich aufgelöst, wie ist das jetzt da ich aktuell ja schon im krankenstand bin, muss ich da am montag zum ams mich dort anmelden, oder muss ich da am montag einfach zur nö gebietskrankenkasse und bescheidgeben (das geld werde ich ja von ihnen bekommen).
kennt sich da jemand zufällig hier auf oc.at aus?


ccr schrieb am 06.05.2017 um 20:27

Normalerweise ist eine Kündigung im Krankenstand nicht möglich.
Also die Kündigung per se ist schon möglich, aber sie wird erst mit der Rückkehr aus dem Krankenstand schlagend.
Daher ist mir nicht ganz klar, wie ihr das jetzt gedeichselt habt. Klingt irgendwie nach schwerer Arsch-Partie (sage ich jetzt mal als Steuerzahler, der jetzt dafür aufkommen darf, dass sich Dein Arbeitgeber vor seiner Verpflichtung drückt!).

Ob/welche Probleme das jetzt beim AMS verursacht, weiß ich nicht. Weil wie anfangs gesagt - während des Krankenstandes kann das Dienstverhältnis im Normalfall nicht aufgelöst werden, sondern erst mit dem ersten Arbeitstag danach.


FX Freak schrieb am 06.05.2017 um 20:33

ich hab, bevor in ks gegangen bin, mit meinen chef gesprochen und wir haben uns eben auf eine einvernehmliche auflösung geeinigt, jetzt war ich aber diese woche schon in ks, und am mittwoch hab ich die einvernehmliche kündigung mit 5.5.17 unterschrieben, naja sonst ruf ich am montag mal beim ams bzw. der gkk an.


ccr schrieb am 06.05.2017 um 20:37

Zitat aus einem Post von FX Freak
ich hab, bevor in ks gegangen bin, mit meinen chef gesprochen und wir haben uns eben auf eine einvernehmliche auflösung geeinigt, jetzt war ich aber diese woche schon in ks, und am mittwoch hab ich die einvernehmliche kündigung mit 5.5.17 unterschrieben, naja sonst ruf ich am montag mal beim ams bzw. der gkk an.

Hab gerade gesehen, dass die einvernehmliche Kündigung mit Entfall der Entgeltfortzahlung ab Kündigungstermin möglich ist.
Dann wirst Du Dich beim AMS als arbeitssuchend melden müssen, weil die ja Deinen Arbeitslosengeldanspruch berechnen müssen, auf dessen Basis Du dann während des Krankenstandes das Geld von der Krankenkasse bekommst. Die Krankenkasse weiß ja nicht einmal, ob Du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest, weiß also nicht, ob und wieviel sie Dir auszahlen müssen.


quake schrieb am 06.05.2017 um 20:51

Wieso lässt du dich in deinen Fall auf ne einvernehmliche Kündigung ein? Ist ja net grad wenig Geld was dir jetzt entgeht


FX Freak schrieb am 06.05.2017 um 20:52

ok hab ich mir gedacht, werd am montag in früh vorher nochmal anrufen und nachfragen.




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