GVU will Kino.to Nutzer verklagen

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pr3d4tor schrieb am 12.06.2011 um 19:57

Hallo,

Hab grade gelesen, dass die GVU die Kino.to Nutzer verklagen will.

In Deutschland is die Rechtslage umstritten.

In Österreich, ist das Ansehen von Streams auf Seiten wie kino.to und auch das Zwischenspeichern ja nicht illegal, ist das richtig?

Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU...n_49724949.html


ica schrieb am 12.06.2011 um 20:02

Zitat
Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich.

lustige auffassung :D

wenn ich also ein geschütztes bild im web ansehe mach ich mich auch strafbar?


davebastard schrieb am 12.06.2011 um 20:04

die GVU ist ja afaik nicht mehr als ein Verein. dass die das wollen kann ich mir schon vorstellen, ob sie das durchbekommen ist aber die andere frage - ich glaubs nicht.

Zitat
In Österreich, ist das Ansehen von Streams auf Seiten wie kino.to und auch das Zwischenspeichern ja nicht illegal, ist das richtig?
das wär auch mein wissensstand. weiß aber nicht ob es da schon einen präzedenzfall gibt.


pr3d4tor schrieb am 12.06.2011 um 20:06

In Deutschland hats noch keine Prozess/Anklagen deswegen gebn. In Österreich hat ja nur UPC die Seite für die Nutzer sperren lassen.

In Österreich hab ich bisher noch nie was von "kino.to Nutzer angeklagt" gelesen.


evrmnd schrieb am 12.06.2011 um 20:31

Zitat von pr3d4tor
In Österreich, ist das Ansehen von Streams auf Seiten wie kino.to und auch das Zwischenspeichern ja nicht illegal, ist das richtig?

afaik gibts dazu einfach keinen Präzedenzfall.


~PI-IOENIX~ schrieb am 12.06.2011 um 21:39

ah, nicht durchsetzbar. halb Deutschland und Österreich lassen sich nicht verklagen. abgesehn davon hat kino.to selbst keine fime reingestellt, sondern auf externe quellen weiterverlinkt.
wo fängts an, wo hörts auf. ist es illegal bei youtube alle titel einer cd anzuhören ohne die cd zu kaufen? nein und nein.


d3cod3 schrieb am 12.06.2011 um 21:55

ich hätt auch gern warme eislutscher...


Mr. Zet schrieb am 12.06.2011 um 22:16

Zitat von d3cod3
ich hätt auch gern warme eislutscher...
+1 :D


Daroude schrieb am 12.06.2011 um 23:24

Zitat von d3cod3
ich hätt auch gern warme eislutscher...

meinen nehm ich bitte flambiert


xtrm schrieb am 12.06.2011 um 23:28

Zitat von ~PI-IOENIX~
abgesehn davon hat kino.to selbst keine fime reingestellt, sondern auf externe quellen weiterverlinkt.
Lies bitte das andere topic.


pr3d4tor schrieb am 13.06.2011 um 00:35

Kino.to wurde ja verklagt, weil sie angeblich eine "kriminelle Organisation" gewesen sind & Geld mit ihrer Seite (im 7-stelligen bereich angeblich) verdient haben.

Auch diverse Streamseiten wie Duckload sind down.


Hornet331 schrieb am 13.06.2011 um 00:53

Nur bin ich mir sicher, dass die sicher keinen cnet verdient haben mit dem verkauf der streams sonderen mit der werbung...


davebastard schrieb am 13.06.2011 um 15:19

Zitat von Hornet331
Nur bin ich mir sicher, dass die sicher keinen cnet verdient haben mit dem verkauf der streams sonderen mit der werbung...

es gab streamseiten auf die kino.to verlinkt hat die einen premimumaccount angeboten haben... und angeblich waren mitglieder von kino.to auch an diesen seiten beteiligt (duckload,megavideo,youload usw.).


u5V8eYCW7P schrieb am 13.06.2011 um 15:37

Zitat von ~PI-IOENIX~
ah, nicht durchsetzbar. halb Deutschland und Österreich lassen sich nicht verklagen.

Man muss ja nicht jeden verklagen. Nimmt man halt die, die am leichtesten zum ausforschen sind und macht ein paar Musterprozesse. Unfair, aber wirksam.

In Österreich halte ich eine strafrechtliche Verurteilung für sehr unwahrscheinlich. Die würd aber sowieso (zumindest aus rein finanzieller Sicht) viel weniger weh tun als wenn man nen Zivilprozess verliert. Ein zivilrechtlich relevanter Schaden durch den Konsum von derartigem Content lässt sich meines Erachtens durchaus vertreten. Man stelle sich jemanden vor, der früher gern ins Kino ging und massig DVDs kaufte und seit er kino.to kennt gar nimma oder zumindest weniger. Ob die Gerichte eine generelle Schadensbetrachtung zulassen würden, da bin ich mir nicht sicher (xxx Millionen angesehene Filme, gem Studie hätten 30 % den Film auch legal angesehen......). In jedem Fall würd ich so argumentieren, mal sehn was der OGH irgendwann mal sagt ;) In diesem Sinne: Geht ins Kino, leiht/kauft die BR oder wartet aufs FreeTV :D


Dreamforcer schrieb am 04.05.2020 um 20:36





sorry for necro aber ich glaub das passt ganz gut hier




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