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Zitat aus einem Post von Indigoaber im fall des BKW bringts nix mehr zu erzeugen als ich brauch...
sprich ich nehme den kleineren wechselrichter und große module, damit ich auch bei schlechtwetter "genug" ertrag hab...
Zitat aus einem Post von DreyWarum sollte es nichts bringen? Aktuell geht der Einspeisepreis auf 36c/kWh mit Tendenz nach oben. Somit rechnet sich jede eingespeiste kWh. Falls man auf mehr Module geht, würde ich den klassischen PV-Weg gehen. Der WR gehört sicherlich nicht überdimensioniert, sondern den tatsächlichen Ertragskurven angepasst. Ich hab zB 9.8kWp und „nur“ einen 8.2er WR.
Balu hat IIRC noch heftiger überbelegt.
Ah, wusste ich nicht und ich hab was dazu gelernt, danke.
Noch ein Argument mehr, dass man es dann als „richtige“ Anlage aufzieht.
In einer Wohnung oder gemieteten Haus sowas wie ein Reihenhaus wo einem das Dach gemeinschaftlich gehört hast halt keine andere Option
Als Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.
Zitat aus einem Post von hachigatsuIst auch limitiert... du kannst bei einem 800W WR zb keine 4x 400W Module anhängen. Der 800W ist ziemlich sicher bei ~1kW limitiert. Selbiges gilt auch für die kleineren Wechselrichter.
Zitat aus einem Post von WONDERMIKEAls Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.
Darf dass die Hausverwaltung untersagen?
War der Meinung dass ich nur informieren muss
Die Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.
Da spielt vieles rein. Hofseitig oder straßenseitig? Architektonisch wertloses oder wertvolles Gebäude? Und und und...
Zitat aus einem Post von WONDERMIKEAls Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.
Zitat aus einem Post von DreyDie Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.
Es ist beschämend - in unserer Straße sind 3 Häuser mit ETW entstanden. In der Eigentümer-Gemeinschaft hat eine anständig dimensionierte PV-Anlage nicht mal im Ansatz Zuspruch gefunden. In der Tiefgarage hat sich auch nur ein Eigentümer eine Leerverohrung für eine Wallbox reinlegen lassen. So klappt das nicht mit der Energiewende.
Zitat aus einem Post von DreyDie Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.
Wir hatten in der Eigentümergemeinschaft ein Thema, da ein Eigentümer ordentlich im Allgemeingut rumgewerkt hat und da kam es zu einer Eigentümerversammlung. Unser damalig Zuständige der Verwaltung kam auch vorbei und erwähnte, dass man - genau genommen - nicht mal ohne Einverständniserklärung aller anderen Eigentümer seine Blumenkisterl raushängen dürfte. Wie viel Wahrheitsgehalt dran ist, hab ich nicht verifiziert. Wir haben uns da schon das Haus gekauft gehabt und daher war mein Fokus schon wo anders.
Umgemünzt auf Balkon-PV: das könnte ein zaches Thema werden
Ich hab versucht da was raus zu finden, aber solang ich das Gemäuer (und den Vollwärmeschutz) nicht anbohre würd ich dass so wie Fliegengitter, Blumenkistl oder Katzengitter sehen.
Solang ich damit niemanden gefährde und es rückstandslos entfernt werden kann sollte es kein Problem sein.
Im Altbau oder bei einheitlichen Stadtbild könnte es noch argumentierbarer sein. Aber das trifft nur auf wenige Wohnungen zu.
Sollte da jemand genauere Info dazu haben wäre ich sehr froh darüber. Möchte mir im Herbst 2x ca 400 Wp Panele aufn Balkon hängen
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