Photovoltaik-Plugin Anlagen - Seite 3

Seite 3 von 55 - Forum: Offtopic auf overclockers.at

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hachigatsu schrieb am 08.07.2022 um 12:59

Zitat aus einem Post von Indigo
aber im fall des BKW bringts nix mehr zu erzeugen als ich brauch...

sprich ich nehme den kleineren wechselrichter und große module, damit ich auch bei schlechtwetter "genug" ertrag hab...

Ist auch limitiert... du kannst bei einem 800W WR zb keine 4x 400W Module anhängen. Der 800W ist ziemlich sicher bei ~1kW limitiert. Selbiges gilt auch für die kleineren Wechselrichter.



Zitat aus einem Post von Drey
Warum sollte es nichts bringen? Aktuell geht der Einspeisepreis auf 36c/kWh mit Tendenz nach oben. Somit rechnet sich jede eingespeiste kWh. Falls man auf mehr Module geht, würde ich den klassischen PV-Weg gehen. Der WR gehört sicherlich nicht überdimensioniert, sondern den tatsächlichen Ertragskurven angepasst. Ich hab zB 9.8kWp und „nur“ einen 8.2er WR.

Balu hat IIRC noch heftiger überbelegt.

Mikroanlagen laufen ohne vertrag, wenn du 500kW selber brauchst und 300kW einspeist stirbst du einfach um die 300kWh.


Drey schrieb am 08.07.2022 um 22:01

Ah, wusste ich nicht und ich hab was dazu gelernt, danke. :)
Noch ein Argument mehr, dass man es dann als „richtige“ Anlage aufzieht.


Viper780 schrieb am 08.07.2022 um 22:36

In einer Wohnung oder gemieteten Haus sowas wie ein Reihenhaus wo einem das Dach gemeinschaftlich gehört hast halt keine andere Option


WONDERMIKE schrieb am 08.07.2022 um 23:14

Als Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.


Indigo schrieb am 08.07.2022 um 23:22

Zitat aus einem Post von hachigatsu
Ist auch limitiert... du kannst bei einem 800W WR zb keine 4x 400W Module anhängen. Der 800W ist ziemlich sicher bei ~1kW limitiert. Selbiges gilt auch für die kleineren Wechselrichter.

kann ich und muss ich auch sofern ich mehr als ein modul am string haben will, und zwar parallel. die mikrowechselrichter sind meistens bei 50-60Voc limitiert, von daher gehts fällt serienschaltung sowieso mal flach.


hachigatsu schrieb am 09.07.2022 um 20:25

Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Als Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.

denkste :D... Ich hatte letztens einen zum Module holen der wohnt in einer Eigentumswohnung in Salzburg... Das Haus hat Balkongeländer aus Edelstähl und Milchglas, er wollte Module draußen drauf hängen, darf er nicht.. Aus optischen gründen verboten. Wurde sogar von der Hausverwaltung proaktiv ausgesendet weil es schon mehrere anfragen im Haus gab.

Jetzt hat er das Module hinters Milchglas montiert, in der hoffnung das ein bissl was geht... Total fürn ***** das ganze.


Viper780 schrieb am 09.07.2022 um 20:43

Darf dass die Hausverwaltung untersagen?

War der Meinung dass ich nur informieren muss


Drey schrieb am 09.07.2022 um 21:08

Die Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.


Cobase schrieb am 09.07.2022 um 21:10

Da spielt vieles rein. Hofseitig oder straßenseitig? Architektonisch wertloses oder wertvolles Gebäude? Und und und...


Michi schrieb am 09.07.2022 um 21:14

Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Als Mieter mit Balkon hätte ich sowas sofort, weils emotional irgendwie doch das Bedürfnis befriedigt wenigstens irgendwas getan zu haben.

Du hast eh ein Dach, was ist deine Ausrede? :D


rad1oactive schrieb am 10.07.2022 um 15:40

Zitat aus einem Post von Drey
Die Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.

This exactly.
Außenwand und dach sind allgemeingut und bedarf Zustimmung der anderen Eigentümer.
Deswegen ist eine Installation einer splitklima im Eigentum öfters eine Zache Angelegenheit.


Drey schrieb am 10.07.2022 um 17:16

Es ist beschämend - in unserer Straße sind 3 Häuser mit ETW entstanden. In der Eigentümer-Gemeinschaft hat eine anständig dimensionierte PV-Anlage nicht mal im Ansatz Zuspruch gefunden. In der Tiefgarage hat sich auch nur ein Eigentümer eine Leerverohrung für eine Wallbox reinlegen lassen. So klappt das nicht mit der Energiewende.


Viper780 schrieb am 10.07.2022 um 17:47

Zitat aus einem Post von Drey
Die Außenwand deiner ETW gehört AFAIK nicht Dir sondern der Eigentümergemeinschaft.

Wenn ichs aufs Balkon Geländer hänge ohne bleibende Befestigung?


Drey schrieb am 10.07.2022 um 18:02

Wir hatten in der Eigentümergemeinschaft ein Thema, da ein Eigentümer ordentlich im Allgemeingut rumgewerkt hat und da kam es zu einer Eigentümerversammlung. Unser damalig Zuständige der Verwaltung kam auch vorbei und erwähnte, dass man - genau genommen - nicht mal ohne Einverständniserklärung aller anderen Eigentümer seine Blumenkisterl raushängen dürfte. Wie viel Wahrheitsgehalt dran ist, hab ich nicht verifiziert. Wir haben uns da schon das Haus gekauft gehabt und daher war mein Fokus schon wo anders.

Umgemünzt auf Balkon-PV: das könnte ein zaches Thema werden


Viper780 schrieb am 10.07.2022 um 18:13

Ich hab versucht da was raus zu finden, aber solang ich das Gemäuer (und den Vollwärmeschutz) nicht anbohre würd ich dass so wie Fliegengitter, Blumenkistl oder Katzengitter sehen.

Solang ich damit niemanden gefährde und es rückstandslos entfernt werden kann sollte es kein Problem sein.
Im Altbau oder bei einheitlichen Stadtbild könnte es noch argumentierbarer sein. Aber das trifft nur auf wenige Wohnungen zu.

Sollte da jemand genauere Info dazu haben wäre ich sehr froh darüber. Möchte mir im Herbst 2x ca 400 Wp Panele aufn Balkon hängen




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