URL: https://www.overclockers.at/offtopic/unwichtige-fragen-trotzdem-interessant_107373/page_982 - zur Vollversion wechseln!
(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)
sehr spannend! mir wurde mal erklärt, dass das risiko in der km pauschale drin is.. danke!
Nö. Selbst wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Privat-PKW nicht anordnet, aber duldet, haftet er.
Bei uns im Unternehmen war das mal ein großes Thema, weil wir zwei Mitarbeiterinnen haben, die sich weigern, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, und deshalb mit dem Privat-PKW zwischen unseren beiden Büros hin- und herfahren (die beide nur wenige Stationen voneinander entfernt an der selben U-Bahn Linie liegen).
Zitat aus einem Post von semteXsehr spannend! mir wurde mal erklärt, dass das risiko in der km pauschale drin is.. danke!
Jein, wenn etwas "ohne Außeneinwirkung" bricht (z.B. der Turbolader oder die Kopfdichtung hochgeht) ist das ebenfalls nicht vom Arbeitgeber zu zahlen
Folgende situation: unsere firma schickt ein Produkt eines Kunden in die Zentrale zur Reparatur. Irgendwo geht dann das Produkt verloren (Postweg oder firmenintern ist jetzt mal nicht relevant) und man bietet dem Kunden einen vollen kostenersatz an. (gleiches Produkt gibt's nicht mehr, kostenersatz ist sogar bissl höher als ursprünglich bezahlt wurde).
Das alles interessiert den Kunden nicht, der wird zwar die Kohle nehmen, besteht aber auf einen schuldigen. Für ihn ist das eine recht emotionale Sache, weil ideelle Werte dran hängen. Jetzt droht er uns mit rechtlichen Schritten, um herauszufinden, wer denn nun der schuldig war (Post oder wir).
Mich würd nur interessieren, ob man soetwas rechtlich erzwingen kann.
so weit ich das verstehe hattet ihr sein eigentum ... jetzt sagt ihr ihm das ist weg und wollt ihm einen von euch festgestellten betrag anbieten (ich sag ja nicht dass das objektiv "unfair"ist) ... natürlich hat er hier die möglichkeit rechtlich vorzugehen ...
Die Frage ist halt nur, gegen was konkret er rechtliche Schritte unternehmen möchte.
Wenn der finanzielle Schaden großzügig abgegolten wird, wird er sich mit einem Klagebegehren "mimimi, das nimmt mich emotional so mit, ich will wissen wer Schuld hat" brausen gehen können.
Auch bei einer Schadenersatzklage wird ihm wohl ein Anwalt raten, das Geld zu nehmen, und sich die Kosten zu sparen, wenn das Angebot wirklich so großzügig ist, weil sonst der Schaden noch auf den möglicherweise niedrigeren Zeitwert reduziert wird.
Was sagen denn Eure AGB zu der Sache?
Zitat aus einem Post von ccrDie Frage ist halt nur, gegen was konkret er rechtliche Schritte unternehmen möchte.
Wenn der finanzielle Schaden großzügig abgegolten wird, wird er sich mit einem Klagebegehren "mimimi, das nimmt mich emotional so mit, ich will wissen wer Schuld hat" brausen gehen können.
Auch bei einer Schadenersatzklage wird ihm wohl ein Anwalt raten, das Geld zu nehmen, und sich die Kosten zu sparen, wenn das Angebot wirklich so großzügig ist, weil sonst der Schaden noch auf den möglicherweise niedrigeren Zeitwert reduziert wird.
Was sagen denn Eure AGB zu der Sache?
einerseits die Frage der AGBs, andererseits ists auch eine Frage der "Incoterms" ab welchen Zeitpunkt das Risiko übergeben wird.
Prinzipiell würde ich die Sache aber recht entspannt sehen, weil wenn er die Moneten annimmt ist das aus meiner Sicht ein Vergleich, womit die Schuldfrage eigentlich egal sein sollte.
Spielt das wirklich eine Rolle?
Stell dich halt hin, lad ihn auf einen Kaffee ein und sag ihm du hast den Adresskleber aufgeklebt und vermutlich einen Zahlendreher drin gehabt.
Er hat einen Schuldigen und ihr habt eine Ruhe.
Prinzipiell frag ich mich aber sehr wohl wie sowas passieren kann. Ihr werdet ja die Trackingnummer intern in den Reparaturakt aufnehmen. Gibts da keinen digitalen Laufzettel?
Die Schuld liegt immer bei euch und mit der übernahme der Kosten ist das für euch erledigt.
Das Recht kennt in dem Fall kein "aber der -> ist schuld". Bringt ja auch niemanden etwas
Spielt das wirklich eine Rolle?
Stell dich halt hin, lad ihn auf einen Kaffee ein und sag ihm du hast den Adresskleber aufgeklebt und vermutlich einen Zahlendreher drin gehabt.
Er hat einen Schuldigen und ihr habt eine Ruhe.
Prinzipiell frag ich mich aber sehr wohl wie sowas passieren kann. Ihr werdet ja die Trackingnummer intern in den Reparaturakt aufnehmen. Gibts da keinen digitalen Laufzettel?
Die Schuld liegt immer bei euch und mit der übernahme der Kosten ist das für euch erledigt.
Das Recht kennt in dem Fall kein "aber der -> ist schuld". Bringt ja auch niemanden etwas
Zitat aus einem Post von Viper780Das Recht kennt in dem Fall kein "aber der -> ist schuld". Bringt ja auch niemanden etwas
@viper
Wir wissen, wo das Paket abhanden kam, unsere Rechtsabteilung empfiehlt aber, diese Information nicht auszuplaudern.
@haba der Filialleiter wird sich hinstellen und sagen, dass er schuld ist. "Ich wars, und weiter?" mal schauen, was dann passiert.
Grundsätzlich geht's dem Kunden wie gesagt mehr um den verbleib des Produkts zu klären, als um die finanzielle Wiedergutmachung.
Zitat aus einem Post von HaBaWeite Teile der Managementebenen mittlerer und größerer Firmen gibt es ganz genau deswegen
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2024