Verkauf auf Willhaben - eure Meinung dazu - Seite 97

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JDK schrieb am 13.07.2019 um 01:29

Nichtmal echte Fotos in der Anzeige sondern ein vermutlich unrechtmäßig verwendetes Stockbild? Mutig...

Aber geile Verpackung. XD


MaxMax schrieb am 13.07.2019 um 01:41

unsachgemäße verpackung scheint hier augenscheinlich, aber wie du die verpackung gesehen hast, hast du da nicht sofort transportschaden reklamiert als empfänger? weil so zerknautscht und zamgedrückt wie das aussieht, hätt ich das sofort schriftlich reklamiert beim postboten, auch das posttixo schaut für mich so aus, als wenn da die post selber schon nachgebessert hätte? oder hat der verkäufer das posttixo verwendet? ich glaub, du kannst innerhalb von 7 tagen noch reklamieren.

edit: ich seh grad, aufm tixo steht ja sogar "verpackung ausgebessert". also da sollte wohl die transportversicherung der post greifen denk ich...


vb3rzm schrieb am 13.07.2019 um 05:36

Hinfahren war nicht möglich?


tialk schrieb am 13.07.2019 um 06:17

die Post kommt nicht für falsch verpackten Inhalt auf (afaik.. is ja auch klar denk ich)
hatte mich zuerst auch über das Post-Tixo gewundert...
das wird ein Spaß werden...


Roman schrieb am 13.07.2019 um 06:28

Also da bleibt einem die Spucke weg... Grafikkarten LOSE in einem Karton...
Wenn sich der Typ wenigstens die Mühe gemacht hätte und jede Karte in ein Stück Luftpolsterfolie gewickelt hätte wär das ganze Theater ausgeblieben.

Mir ist auch schon ähnliches passiert, mit RAM Riegeln. Gebraucht über WH gekauft, einmal ein 4GB DDR3 SODIMM für einen Laptop, einmal ein Dual Channel DDR3 Kit mit 16GB -> Verpackt jeweils lose in einem Papierkuvert.
Das SODIMM hats damals sogar überlebt, das Dual Channel Kit hat nicht gebootet, es ging nur ein Riegel.

Es ist teilweise echt tragisch wie _*sorglos_ (*Höflichkeitsfloskel) Leute mit dem Zeug umgehen das sie verkaufen und verschicken. Das man sowas von NULL mitdenkt beim Verpacken, für sowas sollts eine Prügelstrafe geben!


Earthshaker schrieb am 13.07.2019 um 06:55

Bei der Verpackung tut mir ja alles weh. Oh Mann.


jet2sp@ce schrieb am 13.07.2019 um 07:40

Dass die Pakete nur so herumgeworfen werden sollte klar und augenscheinlich sein, denn das erste mal fliegen sie meist schon gleich nach der Annahme in der Postfiliale gut sichtbar fü den Kunden nach "hinten/auf die Seite". Also das hat der Einpacker zu verantworten imo.


mascara schrieb am 13.07.2019 um 08:13

Heftig sowas, etwas Hausverstand sollte man schon mitbringen.
Aber zu behaupten man hat die Verpackung und dann schickt man die Karten übereinander gestapelt ohne Verpackung, das hat schon was.


wergor schrieb am 13.07.2019 um 10:12

hast eine rechtsschutzversicherung? ich würd mich nach der reklame bei der post direkt an die wenden.


BlueAngel schrieb am 13.07.2019 um 14:45

Omg, da kann die Post überhaupt nix dafür.
Das steht auch extra in den AGBs zu Pakerl, dass man den Inhalt "entsprechend" verpacken muss.
(Irgendwas mit kein Schade aus Fallhöhe 1m oder so, ...)


WONDERMIKE schrieb am 13.07.2019 um 17:15

Ich sehe die Schuld auch beim Versender. Das Paket wurde laut Genehmigung auf meinem Grundstück abgestellt, sonst hätte ich es auch sofort reklamiert/abgelehnt. Hinfahren wäre möglich gewesen, dazu hätte ich halt so 1,5-2 Stunden Autofahrt durch Wien nach Dienstschluss um 18 Uhr einplanen müssen und da gewinnt dann eindeutig der Postversand nachdem es nicht dringend war. Nachdem der Versender mir keine Schadensmeldung übermittelt hat habe ich das jetzt getan, seine Daten habe ich ja zum Glück. Ich denke die Post wird jetzt offiziell feststellen, dass der Versender es verschuldet hat und das wird dann meine Grundlage um das Geld einzutreiben.


Joe_the_tulip schrieb am 13.07.2019 um 18:07

Also ich drücke dir die Daumen, dass du was kriegst. Ich wäre mir da aber nicht so sicher.


NiL_FisK|Urd schrieb am 13.07.2019 um 18:24

Mit Rechtsschutzversicherung: Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist, wenn nichts passiert einen Brief vom Anwalt schicken lassen.


MaxMax schrieb am 13.07.2019 um 18:47

ja, ich bin auch der meinung der versender hat unsachgemäß verpackt, obwohl das packerl aber von der post ziemlich "missbraucht" wurde, so wie es auf den fotos aussieht, aber die post wird sich eben abputzen, wie die vorredner bereits festgestellt haben. ja, mach aufjedenfall die schadensmeldung. danach wird dir nur noch "kulanz" durch den verkäufer bleiben, oder der gerichtliche weg... :(


quilty schrieb am 13.07.2019 um 19:02

Außerdem kann meines Wissen nach der Empfänger gar nicht reklamieren bei der Post. Das ist Aufgabe des Versenders, weil er war Geschäftspartner der Post.

Du musst dich am Verkäufer schadlos halten, es ist sein Problem ob er sich in weiterer Folge an die Post wendet.




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