Verkehrsfrage: Rechts überholen, diesem fall erlaubt?

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Nockerl schrieb am 19.05.2006 um 19:35

wenn ich mich wie auf diesem bild gezeigt an den fahrzeugen rechts vorbeibewege noch vor der sperrlinie, also noch während die leitlinien sind, ist das erlaubt oder muss ich warten bis die sperrlinie anfängt, um die fahrzeuge die geradeaus weiter fahren werden weil sie sich ja so eingeordnet haben,zu überholen?

finde da wieder nix im gesetzestext und im führerscheinhandbuch auch nix.


EDIT: Ich fahre auf einer AUTOSTRAßE!

seas click to enlarge


lagwagon schrieb am 19.05.2006 um 19:38

gabs da nicht was mit kolonnenverkehr?


WONDERMIKE schrieb am 19.05.2006 um 19:39

got Ortsgebiet?


Friedel schrieb am 19.05.2006 um 19:41

Das ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.


watercool schrieb am 19.05.2006 um 19:48

afaik nicht erlaubt solang kein kollonnenverkehr auf den anderen spuren ist.


Nockerl schrieb am 19.05.2006 um 19:49

Zitat von Friedel
Das ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.

immerhin könnte ich theoretisch zuerst 800m vorher rechts fahren auf der rechtsabbiegespur und theoretisch dann wieder - weil noch keine sperrlinie ist, mich wieder links vor dem geradeausfahrendem einordnen - bzw. kann der geradeausfahrende im letzten moment vor der speerlinie ja noch auf die rechte abbiegespur rüberziehen, und wenn ich dann rechts am überholen bin ... ist ähnlich wie auf der Autobahn mit dem verzögerungsstreifen, auf dem man eigentlich nicht schneller werden darf als jene fahrer, die gerade aus auf der autobahn weiterfahren wollen.

ist mir nur beim vielen wienfahren jetzt des öfteren aufgefallen, aber da hast ja fast nie a problem weil eh alle fahrn wies wollen. außerdem eh immer kollonnenverkehr


Friedel schrieb am 19.05.2006 um 19:53

Zitat von Nockerl
immerhin könnte ich theoretisch zuerst 800m vorher rechts fahren auf der rechtsabbiegespur und theoretisch dann wieder - weil noch keine sperrlinie ist, mich wieder links vor dem geradeausfahrendem einordnen
Das ist natürlich verboten. Ich dachte es geht ums abbiegen.


Zitat von Nockerl
...kann der geradeausfahrende im letzten moment vor der speerlinie ja noch auf die rechte abbiegespur rüberziehen, und wenn ich dann rechts am überholen bin ...
Naja, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten darf der aber auch nicht einfach rüberziehen.


evrmnd schrieb am 19.05.2006 um 19:54

Zitat von Friedel
Das ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.

Das sag ich mir auch immer ^^


Zitat von Nockerl
immerhin könnte ich theoretisch zuerst 800m vorher rechts fahren auf der rechtsabbiegespur und theoretisch dann wieder - weil noch keine sperrlinie ist, mich wieder links vor dem geradeausfahrendem einordnen

Omg found exploid?
Wenn das erlaub ist, dann schick ich dir ein jpg mit ner torte drauf!


HaBa schrieb am 19.05.2006 um 19:57

Gedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?


Abbiegen: so schnell wie erlaubt, natürlich muss man schaun.
Abbiegen und wieder zurückspuren: IMHO nicht erlaubt ...


Nockerl schrieb am 19.05.2006 um 19:58

Zitat von Friedel
Das ist natürlich verboten. Ich dachte es geht ums abbiegen.



Naja, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten darf der aber auch nicht einfach rüberziehen.

angenommen 70 erlaubt und auf der mittleren spur fährt jemand 50km/h ca. 600m vorher überhole ich ihn auf der rechtsabbiege-spur rechts- er fährt auf der geradeaus-spur. widrig der verkehrsordnung oder nicht? immerhin hat ja jeder eigentlich seine spur und sollte wissen wo er hin will.


Nockerl schrieb am 19.05.2006 um 20:00

Zitat von HaBa
Gedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?

dann ist es ja kein überholen sondern ein vorbeifahren - andere rechtslage und eher klar als wenn ich mich noch vor den sperrlinien an den langsamen geradeausfahrern vorbeibewege.


WONDERMIKE schrieb am 19.05.2006 um 22:12

(2) Rechts sind zu überholen:
a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben

(c) stvo


XXXprod schrieb am 19.05.2006 um 22:21

Recht darf man "Vorbei fahren" aber nicht überholen.
Was ich jetzt noch in erinnerung hab, beginnt überholen ab einem Geschwindigkeitsunterschied von 20kmh und man darf dabei natürlich nicht die Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten.

Alles unter 20kmh unterschied ist eben dieses "vorbei fahren" was ja eigentlich erlaubt ist.


tintifax schrieb am 19.05.2006 um 22:52

Zitat von HaBa
Gedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?


Nockerl schon :D


Friedel schrieb am 19.05.2006 um 23:36

Zitat von Nockerl
angenommen 70 erlaubt und auf der mittleren spur fährt jemand 50km/h ca. 600m vorher überhole ich ihn auf der rechtsabbiege-spur rechts- er fährt auf der geradeaus-spur. widrig der verkehrsordnung oder nicht?
Du überholst ihn nicht, du fährst vorbei.(Ausser du ziehst nach dem vorbeifahren auf seine Spur, dann ist's natürlich überholen und verboten.)

Es ist nicht widrig der Verkehrsordnung, jeder hat sich eingeordnet und hält sich an die Vorschriften. Du fährst vorbei, bleibst auf deiner Spur und biegst ab.

Ich hab' seit knapp 20 jahren die Fleppe, wenn da nichts grundlegendes geändert wurde, ist das vorbeifahren erlaubt.
Es ist erst überholen wenn du wieder vor dem anderen 'rüber ziehst.
Sonst würde es einen _sehr_ zähfliessenden Verkehr geben, mehr noch als jetzt ohnehin schon...




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