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wenn ich mich wie auf diesem bild gezeigt an den fahrzeugen rechts vorbeibewege noch vor der sperrlinie, also noch während die leitlinien sind, ist das erlaubt oder muss ich warten bis die sperrlinie anfängt, um die fahrzeuge die geradeaus weiter fahren werden weil sie sich ja so eingeordnet haben,zu überholen?
finde da wieder nix im gesetzestext und im führerscheinhandbuch auch nix.
EDIT: Ich fahre auf einer AUTOSTRAßE!
seas
gabs da nicht was mit kolonnenverkehr?
got Ortsgebiet?
Das ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.
afaik nicht erlaubt solang kein kollonnenverkehr auf den anderen spuren ist.
Zitat von FriedelDas ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.
Das ist natürlich verboten. Ich dachte es geht ums abbiegen.Zitat von Nockerlimmerhin könnte ich theoretisch zuerst 800m vorher rechts fahren auf der rechtsabbiegespur und theoretisch dann wieder - weil noch keine sperrlinie ist, mich wieder links vor dem geradeausfahrendem einordnen
Naja, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten darf der aber auch nicht einfach rüberziehen.Zitat von Nockerl...kann der geradeausfahrende im letzten moment vor der speerlinie ja noch auf die rechte abbiegespur rüberziehen, und wenn ich dann rechts am überholen bin ...
Zitat von FriedelDas ist ja nicht rechts überholen, sondern abbiegen. Ich muss doch beim abbiegen nicht warten, bis die Gradeausfahrer weg sind.
Zitat von Nockerlimmerhin könnte ich theoretisch zuerst 800m vorher rechts fahren auf der rechtsabbiegespur und theoretisch dann wieder - weil noch keine sperrlinie ist, mich wieder links vor dem geradeausfahrendem einordnen
Gedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?
Abbiegen: so schnell wie erlaubt, natürlich muss man schaun.
Abbiegen und wieder zurückspuren: IMHO nicht erlaubt ...
Zitat von FriedelDas ist natürlich verboten. Ich dachte es geht ums abbiegen.
Naja, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten darf der aber auch nicht einfach rüberziehen.
Zitat von HaBaGedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?
(2) Rechts sind zu überholen:
a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben
(c) stvo
Recht darf man "Vorbei fahren" aber nicht überholen.
Was ich jetzt noch in erinnerung hab, beginnt überholen ab einem Geschwindigkeitsunterschied von 20kmh und man darf dabei natürlich nicht die Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten.
Alles unter 20kmh unterschied ist eben dieses "vorbei fahren" was ja eigentlich erlaubt ist.
Zitat von HaBaGedankenexperiment: wenn die beiden Spuren geradeaus stehen weil da vorne ein Unfall ist, bleibst du wenn du abbiegen willst auch auf deiner Spur stehen?
Du überholst ihn nicht, du fährst vorbei.(Ausser du ziehst nach dem vorbeifahren auf seine Spur, dann ist's natürlich überholen und verboten.)Zitat von Nockerlangenommen 70 erlaubt und auf der mittleren spur fährt jemand 50km/h ca. 600m vorher überhole ich ihn auf der rechtsabbiege-spur rechts- er fährt auf der geradeaus-spur. widrig der verkehrsordnung oder nicht?
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