Zweitwohnsitz -kein durchblick

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Athlon1 schrieb am 07.10.2011 um 10:57

Hallo!

Leider blick ich bei dem Thema absolut nichtmehr durch und find auch im Internet keine infos die mir weiterhelfen.

Folgendes würde sich ergeben:

Bei mir im haus sind 2 Personen per 2. Wohnsitz gemeldet, sind die "Mietbeträge" die ich von denen bekommen extra zu versteuern bzw. was muss ich dabei beachten? (man kann das ganze quasi als WG sehen)

Ich hoff da kann mir jemand von euch weiterhelfen!

Danke!


lalaker schrieb am 07.10.2011 um 11:01

Das hat nix mit Zweit-Wohnsitz zu tun, sondern mit Mieterträgen.

Klar musst du die angeben und somit versteuern (offiziell).
Ob das allerdings viele Leute machen, die nicht gewerblich vermieten, weiß ich nicht ;)


Longbow schrieb am 07.10.2011 um 11:13

machts euch ein wg konto, alle überweisen dorthin und dann wird von dort abgebucht

nix anmelden ;)


ccr schrieb am 07.10.2011 um 11:41

Ist natürlich zu versteuern, aber gegenrechenbar mit Aufwendungen. Also wenn Du 1000 Euro Miete zahlst, und ein Zimmer um 500 Euro weitervermietest, sind die 500 Euro natürlich nicht zu versteuern.
Falls die Wohnung Dir gehört, und Du keine gegenrechenbaren Finanzierungskosten hast, dann wären die Erträge zu versteuern.


Athlon1 schrieb am 07.10.2011 um 11:43

sind die "einnahmen" mit einem laufenden kredit der für die sanierung genommen wurde aufrechenbar?


plainvanilla schrieb am 07.10.2011 um 12:08

nur die zinsen sind steuerlich absetzbar!
USt führst eh brav ab? oder?


jreckzigel schrieb am 07.10.2011 um 12:14

Finanzamt Waldviertel (FA23)
A-3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58
Telefon: 02732 884


Athlon1 schrieb am 07.10.2011 um 12:31

das ganze ist erst in planung drum muss ich mal schauen welche lösung am besten passt, geht ausm post net ganz hervor sorry


plainvanilla schrieb am 07.10.2011 um 13:17

wichtig ist was du sozusagen sein wirst!
eigentümer, mieter, untermieter? privat, gewerblich?
ob haupt oder nebenwohnsitz ist für dich mal primär weniger entscheidend.


Athlon1 schrieb am 07.10.2011 um 13:20

ich wäre eigentümer, das ganze privat


ccr schrieb am 07.10.2011 um 15:31

Zitat von plainvanilla
nur die zinsen sind steuerlich absetzbar!
USt führst eh brav ab? oder?
Nein, auch die Tilgung darf gegengerechnet werden.
Allerdings ist zu beachten, dass dem Finanzamt jedenfalls ein Business Case vorzulegen ist, gemäß dem die Vermietung langfristig auf Profit ausgelegt ist (ich glaube das sind 10 Jahre).
Ob USt zu verrechnen ist, sollte im Einzelfall mit einem Steuerexperten abgeklärt werden, die fällt nicht unbedingt an!


plainvanilla schrieb am 07.10.2011 um 21:13

da athlon oben von mieten spricht, ging ich von Mietverträgen aus.
Ust ist immer zu verrechnen, kenne keinen Mietvertrag ohne Ust, außer der Mieter ist in Ö steuerbefreit (siehe Botschaften, Diplomaten, Botschaftsangehörige, etc.)
Um Tilgung steuermindern darzustellen, wird er eine Bilanz für das Objekt legen müssen. Die Tilgungssummen sind dann in der Bilanz gewinnminimierend, dadurch erscheint es steuersparend. denke das wird hier nicht zutreffen.

denke das ganze ist soweiso ein missverständnis. aber athlon wird das schon aufklären. ich bin zurerst davon ausgegangen, das er ein mehrparteienhaus meint, bzw. haus mit getrennten eingängen/räumlichkeiten.

@athlon
vielleicht schilderst nochmal kurz die basics um was es sich genau für ein objekt handelt. solltest du sozusagen mitbewohner in deinem eigenem haus haben, müsst ich mich selbst schlau machen.


M4D M4X schrieb am 07.10.2011 um 21:15

Zitat von jreckzigel
Finanzamt Waldviertel (FA23)
A-3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58
Telefon: 02732 884

anrufen - die gaben mir bisher _immer_ gute Auskünfte!


XelloX schrieb am 07.10.2011 um 23:20

geh zu nem steuerberater. der sagt dir ganz genau, was du wie zu zahlen hast...




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