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Hallo? es ging hier um einen Firmenauftrag... Äpfel und Birnen? Keiner wird was sagen wennst für dein Spezl bewerbung / schnaxl fotos machst und dafür zum Abendessn eingladn wirst...Zitat von XeroXsImho der überhammer. Bei Fotografie hört sich der Spass mit der Nachbarschaftshilfe auf, und alles is gleich Schwarzarbeit
Aber die vielen unzähligen IT-Supportfälle im Freundeskreis sind natürlich ok, da schreit keiner nach einer offiziellen Rechnung.. dabei ist es 1:1 das gleiche. Ist halt einfach ein Fach dass immer mehr Leute als "Hobby" abdecken.. das is einfach Realität. Und wenn sich ein Fotograf vom Hobbyfotografen nicht absetzen kann, sei es durch Qualität, Angebot, Fachwissen oder was auch immer.. dann sollte er sich besser einen neuen Job suchen.
wie kommen wir jetzt zum firmenauftrag bitte?
für mich liest es sich so, dass er bewerbungsfotos haben wollte, von sich, zum bewerben.
Für mich auch.
Ich brich ab, der Zusammenhang ist geilZitat von semteXKeiner wird was sagen wennst für dein Spezl bewerbung / schnaxl fotos machst und dafür zum Abendessn eingladn wirst...
mea culpa, bei mir happerts mit text verständniss.
Dachte es geht um portrait fotos von mitarbeitern....
keine Sorge - ich hätte es auch so rausgelesen.Zitat von semteXmea culpa, bei mir happerts mit text verständniss.
Dachte es geht um portrait fotos von mitarbeitern....
Hätte evtl. geholfen, wenn der TS die Sache gleich zu Beginn etwas konkretisiert hätte, um genau sowas zu vermeiden, dann wäre die ganze Geschichte wohl nicht so ausgeartet.
Portraitfotos fürs Business gegen Aufwandsentschädigung - das ist kein privater Schnappschuss, deswegen die ellenlange Diskussion.
Ich dachte auch kurzfristig, dass es vllt um Bewerbungsfotos ginge und hab das auch mal bei einem Kommentar geschrieben, aber "fürs Business" ist eigentlich eh eindeutig genug gewesen.
Aber wenn sich so viele daran stoßen kann ein Admin/Mod gerne meine Beiträge dazu löschen, ich bin da nicht so drauf erpicht Leuten mit gut gemeinten Informationen und Ratschlägen auf den Nerv zu gehen.
Ich seh keinen Grund da was zu löschen, die Diskussion war durchaus interessant zu lesen, auch wenn der Ton zeitweise etwas rau wurde (von allen Seiten, das hätte es nicht gebraucht).
Zitat von XeroXsImho der überhammer. Bei Fotografie hört sich der Spass mit der Nachbarschaftshilfe auf, und alles is gleich Schwarzarbeit
Aber die vielen unzähligen IT-Supportfälle im Freundeskreis sind natürlich ok, da schreit keiner nach einer offiziellen Rechnung.. dabei ist es 1:1 das gleiche. Ist halt einfach ein Fach dass immer mehr Leute als "Hobby" abdecken.. das is einfach Realität. Und wenn sich ein Fotograf vom Hobbyfotografen nicht absetzen kann, sei es durch Qualität, Angebot, Fachwissen oder was auch immer.. dann sollte er sich besser einen neuen Job suchen.
Aus dem Standardwerk für Nachwuchsjuristen:
- Ertragsabsicht zielt primär auf einen Einnahmenüberschuss ab
- Unkostendeckung stellt daher keine Ertragsabsicht dar (ausser wenn andere Umstände vorliegen, wie zB ein Rolex-Händler der seinen Kunden einen Oldtimer zu Selbstkosten vermietet - wirtschaftlicher Vorteil durch Kundenbindung) - siehe das Beispiel mit dem Pensionisten
- Entgeltlichkeit lässt zwar Ertragsabsicht vermuten, das ist aber eben nur eine Vermutung, die man widerlegen darf, siehe: Unkostendeckung
Wahrscheinlich wird total_eclipse auch das wieder als Anti-WKO-Propaganda abtun. Aber so lernt man es an der Uni, und so wird es von Österreichs Richtern beurteilt.
Oh, jemand der sich auskennt.. sofort raus aus dem Thread!
"Wahrscheinlich wird total_eclipse auch das wieder als Anti-WKO-Propaganda abtun. Aber so lernt man es an der Uni, und so wird es von Österreichs Richtern beurteilt."
Nein, das tue ich nur als eigene, höchst wackelige und unvollständige Interpretation zu Gunsten deiner Argumentationslinie ab.
Fassen wir mal zusammen:
Hier wird quasi-öffentlich ein Auftrag gegen Geld vergeben. Die genaue Höhe ist nicht bekannt.
Also kann niemand gleich so behaupten, dass 1. kein Einnahmenüberschuss zustande kommt und 2. es sich um einen Freundschaftsdienst handelt.
Es ist ja super, wenn sich ccr gleichzeitig als Forenanwalt und -richter aufspielt und die Gewerbeordnung zu seinem Vorteil zu interpretieren versucht ("primär Gewinn" wird als "ausschließlich Gewinn" interpretiert und der Wert von gratis-Arbeit zu Werbezwecken u.ä. wird auch ignoriert etc) - aber wie es in der Realität läuft ist eine andere Frage.
Hier einen Freibrief für potentiell rechtlich problematische Konstellationen zu geben ist... sagen wir mal "grenzwertig".
Wie gesagt: ich würd vorsichtig sein. Wir haben nun mal eine Gewerbeordnung und die WKO kann sehr bissig reagieren. Ob man dann mit fadenscheinigen Argumenten weiterkommt, muss auf eigenes Risiko erkundet werden (aber vllt mag ccr ja gerne die Anwalts- und Verfahrenskosten dafür decken?).
Das betrifft ja nicht nur diesen konkreten "Fall" (wenn man da so grandios ausdrücken will), sondern generell das Ausführen von gewerblichen Tätigkeiten gegen (wenn auch nur sehr wenig oder gar kein) Geld.
Könn ma den Threadtitle bitte ändern. ?
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