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Ich habe vorige Woche zwei an mich adressierte Pakete von unterschieldichen Absendern erhalten, welche ich nie bestellt habe (eines mit beiligender Rechnung, beim anderen nur mit Hinweis, den Rechnungsbetrag innerhalb einer gewissen Frist zu bezahlen). Nach §864 bin ich nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, insofern kein Irrtum vorliegt.
Die Adresse ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch wurde diese noch nie von mir verwendet (es gibt mehrere zulässige Anschriften für die Wohnung), wodurch die beiden Pakete ein gewisses Muster aufweisen.
Im konkreten Fall habe ich beide Absender aufgefordert, die Pakete auf deren Kosten abzuholen und meine Personendaten anschließend zu löschen.
Da ich es aber nicht ausschließen kann, dass ich zukünftig ähnliche Post erhalte und ich aufgrund tiefster Ablehnung derartiger Praktiken nicht abgeneigt bin, den ausübenden Firmen zu durch stillschweigender Einbehaltung der Pakete zu schaden.
Daher stellen sich mir nun zwei Fragen:
1. Was ist ein in §864(2) erwähnter Irrtum? Meinen Nachforschungen zufolge betrifft dies eher Pakete, welche beim falschen Adressaten gelandet sind.
2. War schon jemand von euch in einer solchen Situation? Wie habt ihr euch verhalten und wie sind diese ausgegangen?
Um was geht es in diesem Fall? Bekommst du Pakete von Firmen, die nur irgendeinen Mist versenden und auf Geld hoffen? Wenn du es dem Absender meldest, bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite. Ich glaube von einer Frist gelesen zu haben, ab wann die Ware in dein Eigentum übergeht.ZitatDa ich es aber nicht ausschließen kann, dass ich zukünftig ähnliche Post erhalte und ich aufgrund tiefster Ablehnung derartiger Praktiken nicht abgeneigt bin, den ausübenden Firmen zu durch stillschweigender Einbehaltung der Pakete zu schaden.
Zitat von schizoDa ich es aber nicht ausschließen kann, dass ich zukünftig ähnliche Post erhalte
Zitat von master blueUm was geht es in diesem Fall? Bekommst du Pakete von Firmen, die nur irgendeinen Mist versenden und auf Geld hoffen? Wenn du es dem Absender meldest, bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite. Ich glaube von einer Frist gelesen zu haben, ab wann die Ware in dein Eigentum übergeht.
Zitat von AdRyWas soll das heißen? Hast du irgendwo ein Abo abgeschlossen oder was unterschrieben das es denen erlaubt dir was zu senden?
Nein, ich weiß da leider auch nichts genaueres.
Hier steht es für deutsches Recht sehr genau beschrieben.
Hier etwas von Österr. Scheint ident zu sein.
Weiteres Vorgehen:
1. Absender melden
2. Wie in dem deutschen Artikel oben, in Zukunft nicht mehr annehmen
Die beiden Links hab ich auch schon gefunden. Leider scheint bei zweitem Link der Punkt bzgl. Irrtum entfernt worden zu sein.
Was mich etwas wundert, ist dass es sich bei der österreichischen Firma um das Dorotheum handelt. Andererseits kann ich keinen Sinn darin erkennen, Bestellungen mit korrekten Datensätzen anderer zu tätigen, ohne Profit daraus zu schlagen.
Vielleicht will dich jemand ärgern.
Bei seriösen Firmen ist das schon etwas eigenartig.
blöde frage vielleicht, aber wenn du nix bestellt hast, warum hast du nicht gleich die annahme verweigert?
aber nachdem die pakete nun offenbar schon da sind, ruf morgen mal beim dorotheum an und frag was es damit auf sich hat.
Zitat von schizoDie beiden Links hab ich auch schon gefunden. Leider scheint bei zweitem Link der Punkt bzgl. Irrtum entfernt worden zu sein.
Was mich etwas wundert, ist dass es sich bei der österreichischen Firma um das Dorotheum handelt. Andererseits kann ich keinen Sinn darin erkennen, Bestellungen mit korrekten Datensätzen anderer zu tätigen, ohne Profit daraus zu schlagen.
Ich bin bei der Annahme nicht von Betrugsgeschichten oder Ähnlichem ausgegangen. Neugierde, um was es sich dabei handeln könnte war wohl auch dabei.
Dass mich jemand ärgern will ist natürlich möglich. Aber dann würde wohl meine korrekte Adresse verwendet werden, anstatt einer, welche nicht verwendet wird.
Eine Bezahlung mit gestohlenen Kreditkartendaten wurde vermutlich nicht getätigt. Beim Dorotheum war eine unbezahlte Rechnung dabei, bei der anderen Firma zumindest die Aufforderung zur Zahlung (jedoch keine Rechnung).
nachdem die adresse nur dir und einem kleinen eingeweihten kreis(?) bekannt ist, würde ich auch auf "ärgern" tippen.
Die verwendete Adresse ist überhaupt niemandem außer mir und anderen Hausbewohnern bekannt. Zweitere wissen aber auch meine offizielle Adresse.
Ich würd mich an deiner stelle einfach bei den firmen melden mit dem hinweis, deine daten zu löschen
in dem fall: what dargor said.
Ich hab bereits im ersten Post geschrieben, dass beide Firmen von mir die Aufforderung zur Warenabholung und anchließender Löschung meiner Daten erhalten haben.
Hab gerade bemerkt, dass ich den Teil vom Chemiker mit der Zahlungsunwilligkeit übersehen habe. Wie siehts diesbezüglich rechtlich aus? In einem solchen Fall hätte ich ja nie persönlich eine Unterschrift bzgl. der Annahme geleistet. Wie siehts hier mit der Beweisführung aus, dass die getätigte Unterschrift nicht von mir stammt?
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