RMA - Gutschrift oder Geld zurueck?

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__Luki__ schrieb am 12.10.2009 um 15:26

Hi, ich habe bei E-Tec am 08.09.2009 einen Belkin KVM-Switch gekauft, um mit einem Bildschirm, einer Maus, etc an zwei Computern arbeiten zu koennen.

Dieser fiel jedoch immer wieder willkuerlich aus, lief wieder perfekt, fiel wieder aus, etc... Nach Absprache mit dem Kundendienst habe ich ueber RMA den alten eingeschickt und selbiges Produkt wieder neu erhalten -> Gleicher Fehler :(

Jetzt gehe ich von einem Kompatiblitaetsproblem aus und moechte mein Geld zurueck... E-Tec will mir jedoch nur eine Gutschrift geben.

Ist das rechtens?

Lg
Luki


userohnenamen schrieb am 12.10.2009 um 15:38

ich würde inzwischen sogar behaupten dass das kulanz von e-tec ist


enforcer schrieb am 12.10.2009 um 15:40

das teil nachm 2. defekt zurückzunehmen ist schon kulanz, bargeld muss rechtlich nicht augezahlt werden. du musst mit einer gutschrift zufrieden sein.


daisho schrieb am 12.10.2009 um 16:00

Warum ist das Kulanz? Wenn das Häusl hinüber/defekt ist, hat man Anspruch auf Gewährleistung (und Garantie, wenn vorhanden). Auf Bargeld kann man schon bestehen (Wandlung des Vertrages bei einer Gewährleistung bedeutet quasi Auflösung), aber der Händler kann jederzeit sagen er schickt es zur Reparatur ein (und dagegen kann man sich nicht wehren). Also erzwingen kann man eine Bargeldrückgabe nur in schweren Fällen, wenn z.B. das Gerät nicht in einer angemessenen Zeit (oder gar nicht, weil z.B. nicht mehr hergestellt o.Ä.) repariert/ersetzt werden kann.

Kurz und bündig:

Man kann schon anfragen ob man den Kaufpreis normal erstattet bekommt.
Der Händler muss das aber nicht machen (außer in z.B. oben genannten Ausnahmen) und kann dann einfach sagen "Bevor ich den Kaufvertrag rückgängig mache, schicke ich das Teil lieber zur Reparatur (und du darfst derweil warten).


enforcer schrieb am 12.10.2009 um 16:14

warum das kulanz ist? weil der händler vom recht her 2 reperaturversuche unternehmen darf bevor er irgendwas zurück geben muss. so wie ich das lese wurde es erst 1 x ausgetauscht.

nach dem 2. mal einschicken hast du erst das recht auf wandlung und somit geld zurück.
nach dem 1. mal einschicken muss der händler noch nichts machen.


master blue schrieb am 12.10.2009 um 16:21

wenn es eine inkompatiblität ist, ist eine gutschrift schon eine nette geste. bei inkompatiblität putzen sich alle ab, da hat der user dafür zu sorgen, dass das teil zu den restlichen teilen passt.
e-tec müsste garnichts machen, wenn der hersteller sagt, das produkt ist in ordnung.




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