Verkauf auf Willhaben - eure Meinung dazu - Seite 151

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vaas schrieb am 19.02.2021 um 19:06

Hab nun einen geeigneten Rechtsanwalt gefunden, telefonische Beratung wurde für Montag Nachmittag vereinbart!


oanszwoa schrieb am 19.02.2021 um 21:06

Anwalt aus dem Bekanntenkreis?
Schaut sich das bei dem geringen Streitwert ein Anwalt überhaupt an?


HUJILU schrieb am 19.02.2021 um 21:26

Rechtsschutz nehme ich an


berndy2001 schrieb am 19.02.2021 um 22:09

Ein Anwalt schaut sich gegen Geld alles an.


JDK schrieb am 19.02.2021 um 23:24

Zitat aus einem Post von 22zaphod22
Bist du Arbeitgeber ? Da läuten die Alarmglocken ... auch wenn von einer Bank ein Bescheid kommt, dass sie sich für eine eventuelle Gehaltspfändung anmelden ... das hab ich mal selbst erlebt weil ich mal eine Bürgschaft übernommen habe ...
Nein, aber was hat "Privatperson meldet sich in privater Angelegenheit" mit Gehaltspfändung und Bank zu tun? Da kann ja jeder anrufen und erzählen was er will.

Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Mitarbeiter sind das Gesicht einer Firma. Die meisten Firmen sehen „ungute Flecken“ auf dem Gesicht garnicht so gern...
Again, ich würd gern wissen wie so ein Gespräch abläuft. "Hallo ich bin der UTB, hätten Sie eine Minute um über den Herrn XY zu sprechen, das alte Schlitzohr?"


Roman schrieb am 20.02.2021 um 08:05

Also ich stell mir das eher so vor: "Guten Tag hier ist der vaas, wäre es möglich das ich bitte mit dem Herrn xXx sprechen darf er ist privat nicht erreichbar. Da gibt es ein Missverständnis das muss dringend geklärt werden".
Das sollte erstens mal bei ihm die Alarmglocken läuten lassen das du ihn über seine Firma anrufst und zweitens gibts da definitiv einen schrägen Blick von der Geschäftsleitung.


MaxMax schrieb am 20.02.2021 um 08:39

oder so: "Guten Tag ich bin der vaas, ich möchte gerne einen Mitarbeiter ihrer Firma einer möglichen strafbaren Handlung öffentlich beschuldigen, und mich dadurch gleich selber einer (versuchten) Verleumdung/kreditschädigung strafbar machen. das mache ich, weil ich den herkömmlichen rechtlichen Weg bei den zuständigen staatlichen Stellen, welche extra dafür da sind und ich mit meinem steuergeld bezahle, nicht in anspruch nehmen will, daher bevorzuge ich es, Ihre und meine Zeit auf diesen weg auch noch zu verschwenden."

:D scnr


matiss schrieb am 20.02.2021 um 12:32

Mal eine Frage in die Runde, würdet ihr etwas per Nachname verschicken?


ccr schrieb am 20.02.2021 um 12:39

Nein, ich verschicke nur per Vorname :D


In der Vergangenheit habe ich immer wieder mal per Nachnahme versendet. Zu Corona-Zeiten ist es mir aber zu blöd, mich auf der Post in die Schlange zu stellen.
Prinzipiell ist Nachnahme-Versand relativ sicher. Man hat zwar in Einzelfällen schon gehört, dass Pakete entgegengenommen, ausgeräumt, und dann dem Postler wieder als "Annahme verweigert" mitgegeben wurden, das dürften aber absolute Ausnahmefälle gewesen sein (da der Postler da ebenfalls gegen seine Vorgaben handelt).
Dein Risiko bleibt eigentlich nur, dass der Käufer das Paket warum auch immer nicht annimmt, und Du am Porto sitzen bleibst.


InfiX schrieb am 20.02.2021 um 14:16

jo ich würds nicht machen, käufer sollen sich vorher entscheiden ob sies nehmen oder nicht, ned erst nachdem ichs schon verschickt hab :D


quilty schrieb am 20.02.2021 um 14:55

Nachname ist für beide Seiten scheiße. Mache ich seit Jahren nicht mehr.
Als Verkäufer überlegt es sich der Käufer anders und nimmt das Paket einfach nicht an -> du hast 3-4 Wochen den Artikel nicht und darfst die Kosten übernehmen.
Als Käufer packt der Verkäufer einfach einen Ziegelstein schön ein und schickt ihn dir.


FendiMan schrieb am 20.02.2021 um 16:33

Würde ich definitiv nicht machen.

Ich hab das einmal gemacht, nach einem guten Kontakt ein PC-Gehäuse in die Steiermark verschickt.
Nach 3 Wochen ist das wieder zurückgekommen, und ich durfte das Porto zum Zurücksenden auch noch zahlen.
Deshalb > nie wieder.


DKCH schrieb am 20.02.2021 um 18:28

Zitat aus einem Post von quilty
Als Verkäufer überlegt es sich der Käufer anders und nimmt das Paket einfach nicht an -> du hast 3-4 Wochen den Artikel nicht und darfst die Kosten übernehmen.

genau das, einmal gemacht als verkäufer, dann bleibst auf der nachnahme-gebühr und dem strafporto für die rücksendung sitzen - nein danke


Sagatasan schrieb am 20.02.2021 um 19:39

Das ist mir auch mal passiert - nie mehr :)


WONDERMIKE schrieb am 24.02.2021 um 12:15

Scheinbar sind die Leute bei den Grafikkarten jetzt der Meinung, dass die Paylivery Preise nur ein Richtwert sind. Habe bei 2 Anzeigen den verlangten Preis geboten und bekomme dann gesagt, dass nur für mindestens +50 oder +100€ verkauft wird. Sehr nervig diese Zockerei.




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