Strafzettel per SMS

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crusher schrieb am 28.12.2007 um 12:37


dethspank schrieb am 28.12.2007 um 12:40

Find ich eigentlich eine gute Idee. Vorallem noch dass der Beweis gleich mitgeschickt wird. Solltens bei uns vllt auch machen, das gäb nochmals ein erhöhtes SMS-Aufkommen in Österreich ;)


taz schrieb am 28.12.2007 um 13:45

Vergehen, Delikt, Rechtsmittel-Belehrung in 160 Zeichen ...


Probmaker schrieb am 28.12.2007 um 13:56

wär imho vor allem wegen dem abschleppen sinnvoll...

...wie is das bei uns in AT? ich hab jetzt 3 mal shcon so einen wisch an der scheibe gehabt dass ich abgeschleppt werd. aber ich war schneller, und ich hab nie mehr was davon gehört... wenn die mir ne sms schreiben dann können sie sich in sicher 75% der fälle sicher sien, dass das auto weg ist bis der abschleppwagen da ist^^

weiß noch nicht so genau was ich davon halten soll:D


Silvasurfer schrieb am 28.12.2007 um 14:09

Zitat von taz
Vergehen, Delikt, Rechtsmittel-Belehrung in 160 Zeichen ...

bei MMS? bei einem 300kb limit kann man schon romane verschicken


taz schrieb am 28.12.2007 um 14:41

Laut obigem Text kriegen die zu Strafenden ein SMS, die Polizisten verwenden MMS zur Aufnahme der Szene.

Auf freiwilliger Basis in Form einer Organstrafverfügung JA, alles sonst aus Rechtsschutzerwägungen NEIN.


Skatan schrieb am 28.12.2007 um 14:47

Zitat von taz
Vergehen, Delikt, Rechtsmittel-Belehrung in 160 Zeichen ...

in welcher zeit lebst du??
können doch schon so gut wie alle handys längere sms schreiben und empfangen oder?

ot: finds nicht so gut, wie viele leute haben ein guthabenhandy oder wechseln die handynummer öfters?


nfin1te schrieb am 28.12.2007 um 16:03

Zitat von Skatan
in welcher zeit lebst du??
können doch schon so gut wie alle handys längere sms schreiben und empfangen oder?

ot: finds nicht so gut, wie viele leute haben ein guthabenhandy oder wechseln die handynummer öfters?

Nur über mehrere SMS afair.
d.h. du das Handy vercshickt automatisch mehrere SMS wenn der Text länger ist.

Oder wurde der SMS Standard überarbeitet?


Indigo schrieb am 28.12.2007 um 17:06

Zitat von nfin1te
Nur über mehrere SMS afair.

wo ist jetzt das problem?


vanHell schrieb am 28.12.2007 um 17:17

von mir aus könnens das ruhig machen, aber nen Strafzettel per SMS würd ich nicht ernst nehmen.


InfiX schrieb am 28.12.2007 um 20:56

ganz andere frage, woher kennen die die handynummern der "täter" ? o_O


d0lby schrieb am 28.12.2007 um 21:14

vlt müssen sie es bekanntgeben und das wird dann über autokennzeichen herausgesucht. Unsere Parktfreunde können auch mit einem Gerät (PDA oder was auch immer) nachschauen ob wir vlt Handyparken benutzen.

Mir wärs wurscht ob ichs per SMS bekomme. Rechtmittelbelehrung? Wozu, wenn er mir einen Beweise mitschickt, dann weiß ichs obs ichs war oder nicht.
Wenn ichs nicht war oder es sonstige Probs gibt, dann gibts denke ich sicher weiterhin Briefverkehr.

Ich denke die verschicken die Mahnungen dann sicher per Brief oder Eingeschrieben.


master_burn schrieb am 28.12.2007 um 23:28

und dann .. strafe zahlen per mehrwert SMS oder Anruf gleich direkt über die Handyrechnung :D

- wär imho praktisch .. teilweise kommen die strafen ja mit 3 monatiger verspätung erst an .. so weißt sofort .. hat mich das kastl jetzt geblitzt oder nicht?

mir gehn in letzter zeit diese xenonscheinwerfer ziemlich am geist - hab immer das gefühl ich werd geblitzt wenn der hinter mir über ne bodenwelle fahrt :bash:


taz schrieb am 29.12.2007 um 00:10

Zitat von Skatan
in welcher zeit lebst du??
können doch schon so gut wie alle handys längere sms schreiben und empfangen oder?

ot: finds nicht so gut, wie viele leute haben ein guthabenhandy oder wechseln die handynummer öfters?

Eine SMS hat 160 Zeichen. Wie bereits oben erwähnt sind es dann halt mehrere SMS, was trotzdem noch wenig zeichen sind.

Wie man an die Daten käme ist wirklich eine interessante Frage. Man könnte ja im Rahmen der allgemeinen Datensammelwut bei jeder Zulassung eine Mobiltelefonnummer angeben müssen und wie bei der Adresse muss man jede Änderung melden.

Wie gesagt ich finde die Idee ziemlichen BS.

Wie kommt man an die Nummern ? Gewährleistung der Zustellung ? Kann ich gleich eine Berufung via SMS machen - Verwaltungsstrafverfahren ist dann in 10 min erledigt ? Kosten/Nutzen eines solchen Systems ? Für welche Vergehen möchte man so etwas einführen ? uvm


daisho schrieb am 29.12.2007 um 00:12

Zitat von master_burn
mir gehn in letzter zeit diese xenonscheinwerfer ziemlich am geist - hab immer das gefühl ich werd geblitzt wenn der hinter mir über ne bodenwelle fahrt :bash:
So ein schlechtes Gewissen? ;)




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