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Ich hab nen 60er Pala und einen 60er WL..
Ich würde aber auch gerne mal einen Mage, oder einen Priester oder Krieger mit LVL 6 0 spielen.. Hab aber weder zeit noch Lust, noch einen Char hochzulvln. Wie euch sicher beannt ist, gibt es Z.B auf Ebay einen regen Handel mit Chars.. Inwieweit ist es von blzz erlaubt, einen Char zu kaufen oder zu tauschen?
PS:Will wer seine WoW Sucht beenden? Ich helfe gerne.^^
Kauf ist nicht gestattet bzw. legal.
Tausch: kA
Zitat von TheShiIch würde aber auch gerne mal einen Mage, oder einen Priester oder Krieger mit LVL 6 0 spielen..
ich bin krieger und jäger. hab deswegen mal den priester meiner freundin probegespielt. wissen und können sind leider 2 verschiedene paar schuhe.
ich hab voll versagt
ohne 60 lvl erfahrung war ich dauernd oom und die leute starben mir weg.
wird net der char mit dem spiel(weil key) verkauft, und wenn da wer vergisst beim verkaufen vom spiel seinen 60er zu löschen sollts kein problem geben oder?
kann keiner nachweisen oder?
Zitat von Ebay:
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Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Kunde zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die ich für diesen Charakter und seine Items aufwenden musste, bis er das entsprechende Level erreichte. Der Account, Charakter und die Gegenstände selbst bleiben Eigentum von Blizzard Entertainment.
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Hat sowas vor Blizzard Bestand? Oft steht sogar der Name bei Ebay dabei und der Server...
Zitat von TheShiHat sowas vor Blizzard Bestand?
naja, das is wie mit gold. die leute verkaufen nicht das gold ansich sonder "die zeit die sie fürs farmen gebraucht haben". das gold ist im besitz von blizzard betonen die immer.
also so muss man das bei chars auch aufziehen denk ich
ja und blizzard kann auch nicht geklagt werden wenns mal einen datenverlust gibt und dein schwert oder wwi ist weg ...
im grunde mietest du deinen char nur von blizzard, er gehört nicht dir ...
ich denke mal zum Neukaufpreis des Spiels, also sagen wir 49€ darfst es meiner Meinung nach schon kaufen. Weil ja damals in Deutschland sogar Valve einen Klage bekommen hat, weil sie steam so gemacht haben, dass es den Spielverkauf erschwert. Und lt. deutschem Recht muss man als Konsument immer die Möglichkeit haben etwas Gekauftetes wieder zu verkaufen. Insofern kann blizzard dass zu einem üblichen Neukaufpreis kaum verbieten. Und nachdem Österreich sich eh bei fast allem an deutsches Recht anhängt, wirds bei uns wohl auch so sein.
edit: btw frage ich mich überhaupt Accountsperren bei goldverkaufen, char. verkaufen rechtlich überhaupt gedeckt ist, was ich mir fast nicht vorstellen kann. Sollte es mal einen Präzedenzfall im Bereich MMORPGs geben, weil ich denke dass gerade bei MMORPGs atm noch einiges in einer Grauzone ist, sowohl von den Publishern als auch von den Usern.
die ganzen chars uund das gold sind im besitz von blizzard nicht deines, das steht in den agbsdiest nach jedem patch immer wieder akzeptierst und blizzard behält sich das recht vor dich zu sperren wennst gegen die regeln verstösst => da gibts nix mit verklagen weil schwarz und weiss alles dort steht 
ähm du weißt aber schon, dass Unternehmen mit ihren AGBs Grundgesetze nicht ausschließen können, oder?
Wenns unserem Recht widerspicht kann Blizzard reinschreiben was immer sie wollen, gelten tuts trotzdem nicht, auch wenn es 10x akzeptierst. Als Konsument gilt ja außerdem das KSchG auch noch. Daher würde mich diesbezüglich ja mal ein Gerichtsurteil interessieren.
du zeigst mir das gericht das dir bestätigt das die 0 und 1 die blizzard in elektronischer form hat dir gehören ...
das einzige was wirklich dir gehört ist dein key und die cd, alles andere gehört blizzard ...
ich glaub kaum das irgendwer so viel geld hat das er blizzard wegen sowas verklagt ...
also derart würde ich es nicht simplifizieren. Du hast als Käufer sicherlich gewisse Rechte, die über den key hinausgehen, weil sonst wäre ja auch jegliches modding im nicht kommerziellen Rahmen illegal. Aber es ist ohnedies müßig darüber zu diskutieren, solange es keine Gerichtsentscheidung gibt. Ich für meinen Teil bin davon überzeugt, dass der Konsument (User) auch bei WOW weit mehr Rechte hat, als Blizzard es ihm verkaufen will.
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