Verbraucherschutz mahnt Blizzard ab

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Locutus schrieb am 19.06.2012 um 10:27

<div class="previewimage content"></div>Diablo 3 ist derzeit eines der beliebtesten Spiele am Markt. Doch der Erfolg hat auch Schattenseiten. So wird Blizzard vom Verbraucherschutz abgemahnt, die Spieler würden beim Kauf nur unzureichend informiert werden.


d3cod3 schrieb am 19.06.2012 um 10:34

den internetausdruckern muss man anscheinend wie heutige reale welt gaaaanz genau erklären :bash:


sk/\r schrieb am 19.06.2012 um 10:35

die abmahnung ist lächerlich.
amerikanische zustände; mehr fällt mir dazu nicht ein.


Spikx schrieb am 19.06.2012 um 10:37

Zitat von sk/\r
die abmahnung ist lächerlich.
amerikanische zustände; mehr fällt mir dazu nicht ein.
Ist für dich jede Abmahnung einem Amerikanischen Zustand gleichzustellen? :rolleyes:
Wenn dann geht es wohl doch eher um den Inhalt...


userohnenamen schrieb am 19.06.2012 um 10:37

wie auch im anderen thread geschrieben: ich finds gut
EA, Ubi und co wären wahrscheinlich geraidet worden wenns so abgelaufen wär :D

vor allem find ich es gut das auch blizz dazu genötigt wird die always-on policy auf die verpackung zu schreiben usw.
es informiert sich wahrscheinlich ned jeder über jedes game das gekauft/verschenkt wird


HaBa schrieb am 19.06.2012 um 10:38

Zitat von d3cod3
den internetausdruckern muss man anscheinend wie heutige reale welt gaaaanz genau erklären :bash:

Also an der Forderung das auf die Verpackung zu schreiben seh ich nichts was "Inetrnetausdrucker" rechtfertigen würde ...


grond schrieb am 19.06.2012 um 10:43

passt schon so...


t3mp schrieb am 19.06.2012 um 10:53

Single Player war jahrzehntelang gleichbedeutend mit Offline. Von daher find ich das absolut in Ordnung, ohne die News wüsst ich es selbst noch nicht einmal, und ehrlich gesagt finde ich das schon eine Frechheit...


d3cod3 schrieb am 19.06.2012 um 10:55

Zitat von HaBa
Also an der Forderung das auf die Verpackung zu schreiben seh ich nichts was "Inetrnetausdrucker" rechtfertigen würde ...

ich rede vom "ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereit zu halten." - zu glauben dass - egal wieviel technik drauf werfe - ein technisches system fehlerfrei läuft ist nur weltfremd.


sk/\r schrieb am 19.06.2012 um 10:55

Zitat von Spikx
Ist für dich jede Abmahnung einem Amerikanischen Zustand gleichzustellen? :rolleyes:
Wenn dann geht es wohl doch eher um den Inhalt...

ich bin halt noch immer ein freund des "vorher informieren und nicht nachher sudern"

aber wie man halt auch an diesem beispiel sieht bin ich da schön langsam aber sicher in der unterzahl. traurig. :(


HaBa schrieb am 19.06.2012 um 10:58

Zitat von d3cod3
ich rede vom "ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereit zu halten." - zu glauben dass - egal wieviel technik drauf werfe - ein technisches system fehlerfrei läuft ist nur weltfremd.

Wie viel Geld sie dafür verlangen können wussten sie auch vorher, und zurückbekommen hat auch niemand was, oder?


Ich finde das generell gut mit der Verpflichtung, die ist ja zeitlich auch nicht begrenzt, oder?

Und zu Technik-Fehlern: überhaupt kein Problem, ja, das kann passieren.
Aber dann Geld zurück ohne Zucken ...


d3cod3 schrieb am 19.06.2012 um 11:00

also kann ich mein office zurückgeben wenns einmal abstürzt? meinen kindle wenn ein download abbricht? mein iphone wenn ich keinen empfang hab? meinen fernseher wenn upc ausfällt? meine waschmaschine wenn ein fleck nicht rausgeht?

willkommen in der realität.


Turrican schrieb am 19.06.2012 um 11:03

Zitat von grond
passt schon so...


sk/\r schrieb am 19.06.2012 um 11:04

Zitat von d3cod3
also kann ich mein office zurückgeben wenns einmal abstürzt? meinen kindle wenn ein download abbricht? mein iphone wenn ich keinen empfang hab? meinen fernseher wenn upc ausfällt? meine waschmaschine wenn ein fleck nicht rausgeht?

willkommen in der realität.

this!
+ eben vorher informieren hat wohl noch keinem geschadet.

ein tipp bzw. ein hinweis an den hersteller sollte ja in 99% der fälle auch reichen.
aber heutzutage ist es wohl hipp und kuhl jeden abzumahnen der sich solche dreistigkeiten erlaubt.


mr.nice. schrieb am 19.06.2012 um 11:05

So wie ich das verstanden habe, geht es auch darum, dass aus der Verpackung nicht klar herausgeht, dass ständig eine Internetverbindung benötigt wird, es steht einfach nur "battle.net Registrierung erforderlich - Internetverbindung benötigt".

Als weniger informierter Kunde könnte man denken, dass es sich hierbei um eine einmalige Onlineregistrierung handelt, wie z.B. bei BioShock.

Daher finde ich die Abmahnung durchaus gerechtfertigt und bin für eine klarere und unmissverständliche Wortwahl.




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