URL: https://www.overclockers.at/wep/_243432/page_4 - zur Vollversion wechseln!
Kannst prinzipiell schon, aber nachdem er 0 Einsicht zeigt, bin ich auch für wegsperren.Zitat von SagatasanAuf jeden Fall gehört der Typ sicher verwahrt.
Normal in der Birne kannst nach so einer Aktion nicht sein.... Und nie mehr werden.
das is aber ned was er gesagt hat. Seiner ausführung nach war er auf der flucht und die leute die er überfahren hat warn halt "leider" im Weg als er am flüchten war. Er wollt ja keinen umbringen.Zitat von HansmaulwurfWenn du eine Psychose hast, wo alle Menschen grüne Goblins sind, die dich umbringen wollen machst genau das. Und ja, wenn du Angst um dein Leben hast, rast du normalerweise nicht auf Laternen zu..
Ich seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?
Zitat von eitschpiIch seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?
ich glaube, dass manche hier eine geschlossene psychiatrie als "urlaubshotel" ansehen
du hast ned verstanden wie das funktioniert oder?Zitat von eitschpiIch seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?
Stimmt ja so nicht ganz glaub ich
https://www.jusline.at/index.php?cp...=11&paid=21ZitatIn einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.
wieder was gelernt, danke. d.h. du bist dann für "strafe + x" in der anstalt?
Ich denke schon. Aber ich hab nur 1 Juristin gefragt, ich könnt noch andere fragen.
JA, hier ein Beispiel:Zitat von semteXwieder was gelernt, danke. d.h. du bist dann für "strafe + x" in der anstalt?
ZitatEin 19-jähriger Bursch, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten zu Tode gefoltert haben soll, ist am Freitagnachmittag im Straflandesgericht zur Höchststrafe für junge Erwachsene verurteilt worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste dafür 15 Jahre Haft aus. Zusätzlich wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.
Es wurde aber festgestellt das er eine Psychose hatte zu dem Zeitpunkt, und kann sich dementsprechend nicht an alles erinnern, oder? (Verfolg den Prozess nicht aktiv)Zitat von semteXdas is aber ned was er gesagt hat. Seiner ausführung nach war er auf der flucht und die leute die er überfahren hat warn halt "leider" im Weg als er am flüchten war. Er wollt ja keinen umbringen.
es gibt 3 gutachten, 2 sagen "ja" der 3. sagt "alles nur gespielt"Zitat von HansmaulwurfEs wurde aber festgestellt das er eine Psychose hatte zu dem Zeitpunkt, und kann sich dementsprechend nicht an alles erinnern, oder? (Verfolg den Prozess nicht aktiv)
Zitat von 22zaphod22ich glaube, dass manche hier eine geschlossene psychiatrie als "urlaubshotel" ansehen
außerdem gibts bei geistig abnorme rechtsbrecher eine "anschließende sicherheitsverwahrung" nach der "haft", bei normalen mord bist halt nach deinen 20 jahren max draußen oder?
das sind so dinge auf die kann man verzichten zu wissen wie sie sind ... das ist nicht schön ... ich habe ein paar besuche absolviert in gugging und meine frau hat die ausbildung zur psychiatrischen dipl. krankenschwester gemacht ...
als "gesunder" dort eingesperrt zu sein packt man dort nicht und "reinschwindeln" stellen sich die meisten auch viel zu banal vor ...
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2024