Amokfahrt in Graz - Seite 4

Seite 4 von 8 - Forum: World Events & Politics auf overclockers.at

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Hansmaulwurf schrieb am 22.09.2016 um 09:28

Zitat von Sagatasan
Auf jeden Fall gehört der Typ sicher verwahrt.
Normal in der Birne kannst nach so einer Aktion nicht sein.... Und nie mehr werden.
Kannst prinzipiell schon, aber nachdem er 0 Einsicht zeigt, bin ich auch für wegsperren.


semteX schrieb am 22.09.2016 um 09:59

Zitat von Hansmaulwurf
Wenn du eine Psychose hast, wo alle Menschen grüne Goblins sind, die dich umbringen wollen machst genau das. Und ja, wenn du Angst um dein Leben hast, rast du normalerweise nicht auf Laternen zu..
das is aber ned was er gesagt hat. Seiner ausführung nach war er auf der flucht und die leute die er überfahren hat warn halt "leider" im Weg als er am flüchten war. Er wollt ja keinen umbringen.

Diese lächerliche Geschichte geht sich vorn & hinten ned aus.


eitschpi schrieb am 22.09.2016 um 10:28

Ich seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?


HaBa schrieb am 22.09.2016 um 10:30

Zitat von eitschpi
Ich seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?

Nein, aber wenn er schuldig gesprochen wird. Ja, wir Menschen sind so einfach gestrickt.


22zaphod22 schrieb am 22.09.2016 um 10:31

ich glaube, dass manche hier eine geschlossene psychiatrie als "urlaubshotel" ansehen


semteX schrieb am 22.09.2016 um 10:31

Zitat von eitschpi
Ich seh' das große Problem nicht, wenn er in eine Geschlossene kommt und für Mord und Körperverletzung verurteilt wird. Geht's den Geschädigten besser, wenn er für zurechnungsfähig erklärt wird?
du hast ned verstanden wie das funktioniert oder?

wenn du in ne anstalt für geistig abnormer rechtsbrecher kommst wirst du NICHT verurteilt. Ein Urteil würde Schuldfähigkeit auf deiner Seite bedingen, die es ja nicht gab. Also wirst du eingewiesen und so lang behandelt bis du als geheilt giltst. das kann nach 5, 10 oder 50 Jahren sein.


eitschpi schrieb am 22.09.2016 um 10:37

Stimmt ja so nicht ganz glaub ich

Zitat
In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.
https://www.jusline.at/index.php?cp...=11&paid=21


semteX schrieb am 22.09.2016 um 10:39

wieder was gelernt, danke. d.h. du bist dann für "strafe + x" in der anstalt?


eitschpi schrieb am 22.09.2016 um 10:43

Ich denke schon. Aber ich hab nur 1 Juristin gefragt, ich könnt noch andere fragen.


Cobase schrieb am 22.09.2016 um 10:51

Zitat von semteX
wieder was gelernt, danke. d.h. du bist dann für "strafe + x" in der anstalt?
JA, hier ein Beispiel:

https://kurier.at/chronik/wien/wien...ilt/220.322.051
Zitat
Ein 19-jähriger Bursch, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten zu Tode gefoltert haben soll, ist am Freitagnachmittag im Straflandesgericht zur Höchststrafe für junge Erwachsene verurteilt worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste dafür 15 Jahre Haft aus. Zusätzlich wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.


Hansmaulwurf schrieb am 22.09.2016 um 10:55

Zitat von semteX
das is aber ned was er gesagt hat. Seiner ausführung nach war er auf der flucht und die leute die er überfahren hat warn halt "leider" im Weg als er am flüchten war. Er wollt ja keinen umbringen.
Es wurde aber festgestellt das er eine Psychose hatte zu dem Zeitpunkt, und kann sich dementsprechend nicht an alles erinnern, oder? (Verfolg den Prozess nicht aktiv)


semteX schrieb am 22.09.2016 um 10:57

Zitat von Hansmaulwurf
Es wurde aber festgestellt das er eine Psychose hatte zu dem Zeitpunkt, und kann sich dementsprechend nicht an alles erinnern, oder? (Verfolg den Prozess nicht aktiv)
es gibt 3 gutachten, 2 sagen "ja" der 3. sagt "alles nur gespielt"


Tosca schrieb am 22.09.2016 um 10:58

Zitat von 22zaphod22
ich glaube, dass manche hier eine geschlossene psychiatrie als "urlaubshotel" ansehen

Den Eindruck habe ich auch manchmal. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie es dort ist, ich stells mir aber eher übel vor. Wäre interessant zu wissen, wie so eine Einrichtung eigentlich ausschaut.


Skatan schrieb am 22.09.2016 um 10:59

außerdem gibts bei geistig abnorme rechtsbrecher eine "anschließende sicherheitsverwahrung" nach der "haft", bei normalen mord bist halt nach deinen 20 jahren max draußen oder?


22zaphod22 schrieb am 22.09.2016 um 11:03

das sind so dinge auf die kann man verzichten zu wissen wie sie sind ... das ist nicht schön ... ich habe ein paar besuche absolviert in gugging und meine frau hat die ausbildung zur psychiatrischen dipl. krankenschwester gemacht ...

als "gesunder" dort eingesperrt zu sein packt man dort nicht und "reinschwindeln" stellen sich die meisten auch viel zu banal vor ...




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