Amokfahrt in Graz - Seite 7

Seite 7 von 8 - Forum: World Events & Politics auf overclockers.at

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Starsky schrieb am 30.09.2016 um 09:08

Zitat von eitschpi
Nein. Der Meinung der Psychiater nach ist er unzurechnungsfähig. Die Geschworenen wurden dazu aufgerufen, Gutachten zu ignorieren, sie haben nach Bauchgefühl entscheiden sollen. Die haben sich ja auch kaum beraten.

Mir ist der Typ ja wirklich scheißegal, mir is auch wurscht ob der Lebenslänglich kriegt oder in einer Anstalt verrottet. Ich find das halt im Endeffekt juristisch und medizinisch nicht wirklich fair.

Ich kann mir gut vorstellen, dass da bei der Berufung etwas geht.

Ganz ehrlich, wenn der jetzt unzurechnungsfähig in eine Anstalt geht, zeigt's mir bitte den Richter, der die Verantwortung übernimmt den als reintegriert wieder rauszulassen, egal wann.
Was willst du bei dem Typen reintegrieren?
Und ehrlich, jemand der im angeblichen Verfolgungswahn Leute gezielt mit dem Auto in der Fußgängerzone niederfährt und dann auch noch versucht, weitere Leute mit einem Messer zu verletzten/abzustechen ist doch irgendwie ein Widerspruch?
Und dann gab es ja noch eine Aussage von Justizwachbeamten, daß er sich dann komplett anders verhalten und sich der Tat gebrüstet hat.


Hansmaulwurf schrieb am 30.09.2016 um 09:13

Zitat von eitschpi
/edit: Ja hansmaulwurf, natürlich ist Psychiatrie iiirgendwas bei vielen Erkrankungen. Ich mein, die jagen therapieresistenten Depressiven und Katatonischen einfach Strom direkt ins Gehirn. Ich hab da einmal zugeschaut, und gefragt was der jetzt "100" reinhaut, und bei Austherapierten dann "200". Sind das Prozent von irgendwas, was ist das für eine Einheit. Und der Psychiater, der das Go gegeben hat hat mir geantwortet: "Das hab' ich befürchtet, dass Du das fragst." Dann frag' ich nach dem Wirkungsmechanismus und er erzählt irgendwas von "Brain derived irgendwas Faktor" (sic!). Es wirkt, keiner weiß wie, es richtet riesige Schäden an aber es ist allen wurscht, was der Wirkungsmechanismus ist.
BDNF, und das als Antwort zu bringen ist bestenfalls dreist. Das einzige was ich dazu sagen kann, ist das es sehr gut hilft bei Leuten die jahrenlang schwerste Depressionen hatten. Die Patienten werden natürlich aufgeklärt was passiert und haben tw. so nen Leidensdruck das sie alles probieren würden.


Zitat von eitschpi
Wennst einen Psychiater fragst, warum er dem Depressiven diese Antidepressiva gibt und nicht andere, gibt er dir entweder keine Antwort oder eine Antwort, die gar nichts mit Deiner Frage zu tun hat. Es ist halt größtenteils nicht viel mehr objektivierbar, das liegt an der komplexen multifaktoriellen Genese der Erkrankungen und an den riesigen Unterschieden in der Biologie der Individuen..
full ack. Aber das meinte ich eben mit Erfahrungswerten der Ärzte. Manche können das doch sehr gut abschätzen was wie ankommen wird.


eitschpi schrieb am 30.09.2016 um 09:13

Ja eben. Der kommt mit dem Urteil jetzt auch niemals in ein normales Gefängnis.

/edit: Ja, ich weiß, dass sie früher mit dem BDNF argumentiert haben. Aber nichtmal zu wissen, wie der Faktor heißt, der in massenhaft Literatur als Wirkungsmechanismus beschrieben ist, ist nochmal peinlicher. Ich mein, Du stehst dort und jagst einem Menschen Gehirn in den Strom. Da würd' ich mir erwarten, dass Du Dir wenigstens vorher den Wikipediaartikel drüber durchliest.

Und jeder langediente Psychiater kann die Sachen relativ gut abschätzen. Sonst hätten's alle therapieresistente Patienten. Ham's aber nicht, die können fast jedem therapierbaren Fall, der zu ihnen in die Praxis kommt helfen.


Cobase schrieb am 30.09.2016 um 11:47

LOL, und jetzt gibt auch noch der Haller seinen Senf dazu. Der hat uns gerade noch gefehlt...


eitschpi schrieb am 30.09.2016 um 11:58

Wo, ich find's auf die Schnelle nicht.

/edit: Aso, nicht der Anwalt... Aber wo liegt der jetzt bitte falsch?


eitschpi schrieb am 30.09.2016 um 23:42

Das muss ich jetzt hier loswerden: Die erste die interviewt wird -> Hammer.
http://tvthek.orf.at/program/ZIB-2/...Urteil/13820199


22zaphod22 schrieb am 01.10.2016 um 08:52

was wollen die leute ... was wollen die medien ? hauptsache eine "meinung" haben ... hip und modern kritisieren ...

es lief alles maximal transparent ab und entsprechend gültiger gesetzgebung ... was die geschworenen hier besprochen / entschieden haben kann man von außen nicht beurteilen


eitschpi schrieb am 01.10.2016 um 10:23

Ja genau das ist die Kritik. Sie müssen ihre Entscheidung nicht begründen.


Smut schrieb am 01.10.2016 um 10:59

sie werden sie auch nicht juristisch begründen können. Weshalb also?

BTW: du hast vorhin geschrieben, dass der Richter gesagt hätte, sie sollen nach dem Bauchgefühl entscheiden - war das nicht der Staatsanwalt?


eitschpi schrieb am 01.10.2016 um 13:03

Ja, sorry, hab' ich falsch geschrieben. Sie sollen's ja nicht juristisch begründen. Aber wie ihr Denkprozess ungefähr aussieht, wäre schon sinnvoll. Also am Level von "Ich glaube, dass er zurechnungsfähig ist, weil..."


lalaker schrieb am 01.10.2016 um 13:20

Ich finde die Diskussion sowas von überflüssig. Selbst die Experten waren sich offensichtlich nicht einig. Wer hat denn da Recht gehabt?

Richter haben wohl auch keine psychologische Ausbildung.

Ich möchte nicht wissen, was für eine Diskussion es gegeben hätte, wäre er "frei" bzw. für nicht zurechnungsfähig gehalten worden.
Klar, Beratung ist immer gut, und eine Begründung sicher kein Fehler, aber hätten selbst Richter nicht auch in so einem Fall aus dem Bereich heraus entschieden?


~PI-IOENIX~ schrieb am 01.10.2016 um 15:59

Wie isn das wenn er unzurechnungsfaehig ist wie lang ist der dann in der 'Anstalt'? Fuer immer? Blick da noch nicht ganz durch


Hansmaulwurf schrieb am 01.10.2016 um 16:08

Zitat von ~PI-IOENIX~
Wie isn das wenn er unzurechnungsfaehig ist wie lang ist der dann in der 'Anstalt'? Fuer immer? Blick da noch nicht ganz durch
afaik kommt man wegen der Schwere eine Sicherheitsverwahrung, und bleibt solange drinnen bis derjenige keine Gefahr für andere mehr darstellt. Wenn das nicht angezeigt ist, dann bleibt er dort.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung
Zitat
Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben.
Wenn er unzurechnungsfähig gewesen wäre, dann hätte er direkt in Verwahrung müssen, so hat er vorher Hefn und dann Verwahrung so wie ich das verstanden hab.


$yrus schrieb am 01.10.2016 um 17:29

In Österreich haben wir den Maßnahmenvollzug und keine Sicherungsverwahrung, das sind unsere teutonischen Nachbarn. Ist teilweise ähnlich, aber doch gibt es den einen oder anderen Unterschied.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fnahmenvollzug

e: der junge Mann aus Graz wird vermutlich als geistig abnormer Rechtsbrecher behandelt werden, nach dem aktuellen, nicht rechtskräftigen, Urteil eben als zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher, aber in den Maßnahmenvollzug kommt er imho sowieso.


eitschpi schrieb am 02.10.2016 um 22:17

Bitte schaut's euch das ImZentrum dazu an.




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