International Gender Pay Gap Day - Seite 5

Seite 5 von 9 - Forum: World Events & Politics auf overclockers.at

URL: https://www.overclockers.at/wep/_248370/page_5 - zur Vollversion wechseln!


blood schrieb am 07.02.2018 um 18:44

ich weiß bis heute nicht, ob die frau einfach nur baited oder ob sie diese fragen wirklich ernst meint ^^


JDK schrieb am 19.06.2019 um 20:18

Nachdem ich keine Lust habe einen neuen Thread aufzumachen, verwend ich den hier. :x

Über die TU Wien und ihre Regenbogenflagge kann man ja denken, was man will, die TU Eindhoven allerdings...

https://mobile.twitter.com/TUeindho...873856900632576


Hornet331 schrieb am 19.06.2019 um 20:27

Zitat aus einem Post von JDK
Nachdem ich keine Lust habe einen neuen Thread aufzumachen, verwend ich den hier. :x

Über die TU Wien und ihre Regenbogenflagge kann man ja denken, was man will, die TU Eindhoven allerdings...

https://mobile.twitter.com/TUeindho...873856900632576

Zitat
Positive discrimination like this is not against the law in the Netherlands. In fact, it is motivated by the Dutch government.

:fresserettich:

na bitte ein, positive davor und alles ist ok. :cool:


Hokum schrieb am 19.06.2019 um 20:34

gleichbehandlungsgrundsatz gibts dort nicht oder wie? bei der refundierung der deutschen autobahnmaut ortet der EUGH mittelbare Diskriminierung, aber sowas ist ok?


semteX schrieb am 19.06.2019 um 21:03

wird wohl einer klagen müssn


blood schrieb am 19.06.2019 um 21:12

Zitat aus einem Post von Hokum
gleichbehandlungsgrundsatz gibts dort nicht oder wie? bei der refundierung der deutschen autobahnmaut ortet der EUGH mittelbare Diskriminierung, aber sowas ist ok?
gegen männer kann man nicht diskriminieren. - feminismus 2019

:(


Hornet331 schrieb am 19.06.2019 um 21:44

Leider ist der begriff nichts neues für mich, beim Gender/Diversitätskompetenztraining ist der auch gefallen.
Die Vortragende ist kein freund der Klasse geworden, zum Glück waren das nur 4h... und das war 2017...


semteX schrieb am 19.06.2019 um 22:14

Zitat aus einem Post von blood
gegen männer kann man nicht diskriminieren. - feminismus 2019

:(

bla bla bla


blood schrieb am 20.06.2019 um 02:00

semtex, unser vorzeigefeminist :D


smashIt schrieb am 22.06.2019 um 09:34

für österreich kann man sich das durchlesen:
http://www.hochschulplan.at/wp-cont...1_2018_Lang.pdf

da gibts dann so schöne sachen wie

Zitat
5.1 Universitäten
Sämtliche für die Universitäten relevanten Gleichstellungsbestimmungen finden sich im Universitätsgesetz 2002 (UG). Darin wurden rechtliche Voraussetzungen für zahlreiche Gleichstellungsinstitutionen sowie die Frauenförderungs- und Gleichstellungspläne geschaffen.
Das UG beinhaltet ein Rechtsschutzinstrumentarium (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, Schiedskommission) und Frauenförderungsinstrumente zum Abbau strukturell bedingter Ungleichheiten sowie organisationsrechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterführung bewährter Einrichtungen wie etwa der Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlechterforschung oder der Kinderbüros. Ein wichtiges Gleichstellungsinstrument ist die Verpflichtung der autonomen Universität, einen Frauenförderungsplan und einen Gleichstellungsplan zu erlassen.
Im UG sind die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige als leitende Grundsätze in § 2 Z 9, 13 verankert. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Frauenförderung sind als Aufgaben in § 3 Z 9 festgelegt. Ebenso hat die Satzung der jeweiligen Universität gemäß § 19 Abs. 2 Z 6 die Erlassung eines Frauenförderungsplans und die Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung vorzusehen (§ 19 Abs. 2 Z 7). § 41 UG regelt das Frauenförderungsgebot, § 42 die Rechte und Pflichten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, § 43 die Schiedskommission und § 44 die Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG).
Seit 14. Jänner 2015 haben jedem universitären Kollegialorgan und Gremium mindestens 50 Prozent Frauen anzugehören. Dies ist in den einzelnen Bestimmungen zu den jeweiligen Kollegialorganen und Gremien vorgesehen. Diese geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen und Gremien erfolgt in Anlehnung an § 11 Abs. 2 Z 3 B-GlBG, der die verpflichtende Anwendung einer bestimmten Frauenquote vorsieht. Seit der Änderung des B-GlBG durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011 beträgt die einzuhaltende Frauenquote 50 Prozent.
§ 21 Abs. 13 des UG regelt die jährliche Berichtspflicht der Universitätsräte. Dieser jährliche Bericht hat u.a. auch einen Bericht über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der geschlechtergerechten Zusammensetzung der universitären Kollegialorgane sowie ggf. eine Begründung der Nichterreichung der 50 Prozent Frauenquote zu enthalten.

leider wurde mein tu-thread zugevoted


HaBa schrieb am 24.06.2019 um 12:39

Wenn da jetzt nur sagen wir 25% der Gesamtbewerber weiblich sind, und "Qualifikation" bei beiden Geschlechtern gleich verteilt ist, dann werden ja automatisch die 25% der weiblichen Bewerber aufgenommen und sehr viele besser qualifizierte Männer nicht.

In irgendwelchen Elfenbeintürmen kann das so ja für eine Weile funktionieren, aber wie läuft das dann weiter? Praktisch überall werden ja die Klötze am Bein und Krätzn am Gesäß über kurz oder lang freigesetzt, das ginge so dann ja nicht so einfach?

Nachtrag: mit meinem letzten Absatz sind natürlich Menschen gemeint die nicht das liefern was sich die Firma vorstellt und nicht "die Frauen liefern nicht" usw.


Hornet331 schrieb am 24.06.2019 um 16:11

Zitat aus einem Post von HaBa
Wenn da jetzt nur sagen wir 25% der Gesamtbewerber weiblich sind, und "Qualifikation" bei beiden Geschlechtern gleich verteilt ist, dann werden ja automatisch die 25% der weiblichen Bewerber aufgenommen und sehr viele besser qualifizierte Männer nicht.

In irgendwelchen Elfenbeintürmen kann das so ja für eine Weile funktionieren, aber wie läuft das dann weiter? Praktisch überall werden ja die Klötze am Bein und Krätzn am Gesäß über kurz oder lang freigesetzt, das ginge so dann ja nicht so einfach?

Wilkommen in der schönen bunten Welt des Gender-Mainstreamings/Diversity/Gender Management.


XelloX schrieb am 24.06.2019 um 18:27

Und dann werden sich die Frauen in Zukunft wundern, wenn auf einmal Kunden in Zukunft fordern werden, dass sie von einem Mann bedient/behandelt werden, weil man sich beim Mann sicher sein kann, dass er kein Quotenmann ist(hab ich mir das erste Mal damals beim Gendermedizintest gedacht)

Offtopic: Ausserdem haben Ärztinnen vor kurzem unter anderem wegen gegenseitigem Anzicken während dem Nähen eine Dreistichnaht ordentlich versaut, während ein Arzt mir eine 6 Stich Naht wie ein Künstler wunderschön zusammengeflickt hat, aber damals gabs noch keine Quote ;)


Hubman schrieb am 24.06.2019 um 18:43

Zitat aus einem Post von XelloX
Offtopic: Ausserdem haben Ärztinnen vor kurzem unter anderem wegen gegenseitigem Anzicken während dem Nähen eine Dreistichnaht ordentlich versaut, während ein Arzt mir eine 6 Stich Naht wie ein Künstler wunderschön zusammengeflickt hat, aber damals gabs noch keine Quote ;)

ja, kann nur von einer quote kommen sowas


Dune schrieb am 24.06.2019 um 19:02

Hast dich wieder geprügelt? ;)




overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2024