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Ich mein es geht gar nicht dass die Absonderung nicht rückwirkend gilt, sont würden Symptomlose bis zum Bescheid in der Luft hängen weil die nicht krankgeschrieben werden können. Obwohl vielleicht kriegen die einen mündlichen Bescheid. /edit: Obwohl sich das bei Überlastung ja auch nicht ausgeht, aber es braucht ja eine Rechtsbasis, wenn die nicht zur Arbeit dürfen.
Glaub nicht, dass sie müssen hätte, siehe oben sollte das durch die Absonderung abgedeckt sein. Es hat ja eigentlich nicht viel Konsequenz da Dich eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ja nicht zwingt von der Arbeit wegzubleiben. Da Du im Fall eines negativen Testergebnisses je nach Dauer und ArbeitgeberIn eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung gebraucht hättest hat sie wohl drauf spekuliert, dass Du positiv bist bzw. halt einfach keine brauchst.
Selbst wenn du positiv bist ist es keine automatischer Krankenstand. Nur wenn du nicht von zu Hause arbeiten kannst bzw. die Symptome die daran hindern.
wenn man positiv ist bekommst auch keinen krankenstand sondern die absonderungsbestätigung der behörde, das zählt dann für den arbeitgeber auch zwecks verrechnung
Es ist AFAIK so:
- keine Symptome, man wird positiv getestet: Absonderungsbescheid, es besteht Arbeitspflicht wenn bereits eine Home-Office-Vereinbarung besteht (sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!), ansonsten Dienstfreistellung bei vollen Bezügen (der Arbeitgeber erhält das Entgelt vom Staat zurück)
- man entwickelt in Folge Symptome: telefonische Krankschreibung
- Corona-Symptome, aber man wird in Folge negativ getestet: telefonische Krankschreibung (zB über 1450), die aber automatisch nach 5 Tagen abläuft, falls man negativ getestet wird
Es hat da aber immer wieder Änderungen gegeben, daher ist da keine Garantie darauf, dass das wirklich die heute geltende Regelung ist
Zitatwenn man positiv ist bekommst auch keinen krankenstand sondern die absonderungsbestätigung der behörde, das zählt dann für den arbeitgeber auch zwecks verrechnung
Ja stimmt, es ist ja eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung und in den Teststraßen stehen ja wahrscheinlich auch nicht für jeden Bescheid Amts- oder EpidemieärztInnen rum. Geschweige denn bei der mobilen Testung.
Die Diskussion ist ja, ab wann die Absonderung gilt, bei quake ist scheinbar was falsch oder missverständlich.
Zitat aus einem Post von ccrEs ist AFAIK so:
- keine Symptome, man wird positiv getestet: Absonderungsbescheid, es besteht Arbeitspflicht wenn bereits eine Home-Office-Vereinbarung besteht (sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!)
also in wien ist es meistens so dass dich die behörde nach dem symptombeginn fragt, dieser ist dann der beginn der absonderung die bereits mündlich ausgesprochen wird, schriftlich folgt dann. (wenn mans per mail urgiert am nächsten tag bereits) bei asymptomatischen ist es der zeitpunkt der testung. hab da aber auch schon plus minus 2 tage bei einigen gesehen
Zitat aus einem Post von davebastarddie maßnahmen greifen da natürlich auch massiv. und der peak der influenzasaison kommt afair erst ende jänner/februar.
Zitat aus einem Post von sk/\rnochmal: gar keine unfluenza fälle WELTWEIT seit kw17 bis ende 2020? das ist doch bitte vollkommen lächerlich...
die who stat bezieht sich auf "world" oder? kanns grad selbst nicht verifizieren.
//jop global
@infix: global? das ist doch nicht möglich oder?
verdrängt vielleicht covid den anderen virus?
Zitat aus einem Post von sk/\rnochmal: gar keine unfluenza fälle WELTWEIT seit kw17 bis ende 2020? das ist doch bitte vollkommen lächerlich...
Zitat aus einem Post von thatHast du zu dem Satz in der Klammer eine Quelle?
ZitatMuss ich von zu Hause aus arbeiten, wenn ich in Quarantäne bin?
Hier ist zu unterscheiden:
Sind Sie in Quarantäne, weil Sie konkrete Krankheitssymptome haben, kontaktieren Sie vorerst Ihren Arzt, um festzustellen, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind. Sind Sie krank und arbeitsunfähig, dürfen Sie nicht arbeiten gehen und müssen sich schonen.
Sind Sie in Quarantäne, weil Sie als mögliche Kontaktperson identifiziert wurden, haben aber keine Krankheitssymptome, sind Sie grundsätzlich (noch) nicht arbeitsunfähig. Auch in diesen Fällen kann Ihr Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen. Allerdings sind bereits geltende Homeoffice-Vereinbarungen weiterhin aufrecht und kann auch eine neue Homeoffice-Vereinbarung, etwa für die Dauer Ihrer Quarantäne, mit Ihrem Arbeitgeber getroffen werden.
Achtung: Wenn Sie während der Quarantäne Symptome bekommen, ist kein Krankenstand möglich. Wir empfehlen eine ärztliche Bestätigung (Befund) zur Vorlage beim Arbeitgeber zu verlangen.
Zitat aus einem Post von ccrDas haben wir hier vor einiger Zeit schon mal gehabt, aber gerne noch einmal:
https://jobundcorona.at/infektion-quarantaene/
Zitat aus einem Post von thatDanke, da steht: "und kann auch eine neue Homeoffice-Vereinbarung, etwa für die Dauer Ihrer Quarantäne, mit Ihrem Arbeitgeber getroffen werden.", was der Aussage "sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!" direkt widerspricht.
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