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Nutzungseinheitennummern sind ohnehin eine eher Österreichische Sache. Insofern habe ich mich auch schon darüber gewundert, warum man überhaupt auf die Idee gekommen ist, dass das gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen würde.
ich bin ja nicht paranoid aber ich finds ok dass es nicht jeder will dass der name auf der klingel stehen soll. bei sowas wie gemeindebauten sollte das imho einfach beim einzug von der hausverwaltung erfragt werden ob ja oder nein imho.
bei meiner genossenschaftswohnung wars auch "automatisch".
Ja eh, kann ja nicht so schwierig sein. Bei mir hat die Hausverwaltung auch einfach gefragt (war aber kein Gemeindebau oder Genossenschaft).
Ich kann meine Türglocke und die Wohnungstür selbstbeschriften sonst steht einfach die Top nummer drauf.
Im Grunde ist es mir egal, ich seh aber keinen Nutzen im Zeiten des Handys das es drauf steht.
Hab auf der anderen Seite aber auch keine Datenschutzbedenken
Zitat aus einem Post von questionmarcKommission: Namen an Klingelschildern dürfen bleiben
"..Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße."..
Link: news.orf.at
lol, selbst an sowas banalem sieht man wiedermal wie schwammig das ganze ist - auslegungssache, interpretationssache, bla.
Zitat aus einem Post von SmutDatenschutz und DSGVO Experten gibt es ja seit letztdem Jahr gefühlt +200%.Kommission: Namen an Klingelschildern dürfen bleiben
Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere di...
Link: news.orf.at
Genau das ist aber für einen Laien extrem schwer. Man weiß nie ob es nicht ein anderes Gesetz regelt welches im Rang höher steht.
eh aber bevor ich die entscheidung treffe in 2000 gemeindebauten etwas zu tauschen und dann sogar noch eine unqualifizierte begründung gebe, erkundige ich mich. wär ja jetzt nicht so, dass es diesen organisationen an allem fehlt.
aber gut, kann auch blöd gelaufen sein, seis drum.
hier der kommentar von einem der helleren politiker momentan: imho noch schlimmer
die besten unter der sonne...
ich glaube ihr sehts das von einem falschen standpunkt aus
die schieben die dsgvo vor, dass sie jetzt überall nur mehr die top# hinschreiben müssen und somit fallen die änderungen weg, wenn jemand umzieht/einzieht. effektive kosteneinsparung auf längere sicht
Zitat aus einem Post von ccrJede Bank hat in den AGB und wohl auch Kreditverträgen stehen, dass Kreditinformationen an zB den KSV gehen (zB im Rahmen der Warenkreditevidenz). Jeder Mobilfunker hat in seinen Verträgen stehen, dass Auskünfte beim KSV eingeholt werden, und Zahlungsverzüge an den KSV gemeldet werden. Die Inkassoverordnung schreibt vor, dass in Mahnbriefen angeführt wird, an wen die Daten gemeldet werden. Und so weiter und so fort.
Das ist rechtlich auch unter der DSGVO nicht bedenklich - als Kunde wirst Du über diesen Datenaustausch informiert. Ausserdem haben Gerichte mehrfach beschieden, dass ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran hat, Informationen über das Zahlungsverhalten eines zukünftigen Vertragspartners einzuziehen (natürlich muss der Kunde dem zustimmen).
Problematisch ist natürlich, dass sich in den Systemen falsche oder veraltete Daten finden könnten. Deshalb hat man das Recht, Auskunfts- und Löschbegehren zu stellen. Das ist auch kostenlos (ein Auskunftsbegehren pro Jahr). Zukünftig müssen diese Begehren aber schneller bearbeitet werden, und es gibt mehr verantwortliche Ansprechpartner für solche Begehren. Um im Beispiel zu bleiben - bisher musste man beim KSV direkt anfragen, zukünftig müsste A1 auch Anfragen eines Kunden weiterleiten.
Das berechtigte Interesse ist nur im Rahmen der Verarbeitung gültig. Wenn es keine rechtliche Grundlage für die weitere Verarbeitung nach dem Löschbegehren gibt, kann man das durchaus durchsetzen.
Und wenns eh schon ~7 Jahre her ist, kann man da auch eine andere Tonart auswählen (bzw. gleich per Anwaltsschreiben die Löschung "priorisieren" lassen).
Es gibt übrigens meines Wissens nach keine Rechtsgrundlage, wo mitgeteilt werden muss welche Daten gelöscht werden sollen, sondern das ist Aufgabe des Verantwortlichen. Im Endeffekt müsste nur die Formulierung beim Löschanstrag so lauten, dass ALLE Daten im Zusammenhang mit der Person gelöscht (oder halt mit pesudonamen versehen) werden müssen.
Kann jemand (halbwegs rechtssicher) sagen, welche Daten ein ehemaliger Arbeitgeber bei einem Auskunftsbegehren rausrücken muss? Konkret gehts darum, dass es viele viele Emails gibt, in denen uA mein Name steht, genauso einige Files als .doc bei der Personalabteilung, von denen ich definitiv weiß, die aber nicht mitgeschickt wurden. Auf Nachfrage wurde zuerst geleugnet, dann mit "betrieblichem Interesse" argumentiert.
Naja rausrücken müsste der Dienstgeber _prinzipiell_ alle datensätze, sofern technisch möglich und zumutbar bzw. nur wenn sie in einer maschinelllesbaren Form vorliegen. Außer es gibt wirklich Geheimnisse die geschützt werden müssen.
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