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Verstehe das Problem nicht bei den Passwörtern.
Das ist halt jetzt wieder Kategorie Wichtigtuer.
Und selbst auf Twitter hat Schremes nicht weiter erklärt ob es nun Klartext/hashes oder keine Auskunft seitens Facebook war.
Passwort history ist in wahnsinnig vielen Services üblich und das ist imho das mit Abstand geringste Probleme an Facebook. Wird halt medienwirksam Angriffsfläche Gesucht - wenn du danach gehst kannst aber vieles zusperren.
Aus reiner Interesse: Hat schon mal jemand einen Antrag auf Auskunft bei der Kirchenbeitragsstelle eingebracht?
Da die mich neuerdings mit Kirchenbeitrag nerven, dachte ich ich nerv sie damit.
die Kirchenbeitragsstelle hat Zugriff aufs zentrale Melderegister u. dort auf Name, Adresse, Geburtsdatum, nicht mehr (also zB kein Zugriff auf Höhe des Einkommens od so)
Es ist natürlich Dein gutes Recht, bei der Kirchenbeitragsstelle ein Auskunftsbegehren zu stellen. Das wird die aber relativ wenig kratzen, weil Du nicht der Erste sein wirst, der auf die Idee kommt. Daher gibt es langfristig nur eine Lösung, um nicht mehr genervt zu werden - austreten
Zitat aus einem Post von ccrEs ist natürlich Dein gutes Recht, bei der Kirchenbeitragsstelle ein Auskunftsbegehren zu stellen. Das wird die aber relativ wenig kratzen, weil Du nicht der Erste sein wirst, der auf die Idee kommt. Daher gibt es langfristig nur eine Lösung, um nicht mehr genervt zu werden - austreten
https://www.dibk.at/Themen/Kirchenb...ragen-Antworten
Die beste Demokratie die man für Geld kaufen kann.
wahahaha...immer geil solche spitzfindigkeiten, dann sollens halt einen manager an den eiern aufhängen, wenn es nur um natürliche personen geht. irgendwer von den oberen 10.000 wird das wohl schon gewusst haben, nehm ich an.... aber wahrscheinlich kann sich da niemand mehr so genau erinnern, und laptops habens sowieso nicht.
und wtf überhaupt? d.h. die dsvgo gilt demnach für unternehmen einfach nicht mehr? oder nur für große, staatsnahe unternehmen nicht?
srsly?ZitatBundesverwaltungsgericht gelangte zu der Ansicht, dass nur eine natürliche Person als Täterin ausgemacht werden kann. Die Behörde ist hingegen gegen das Unternehmen und damit eine juristische Person vorgegangen.
So lang man einer Person im Unternehmen das vergehen nicht nachweisen kann, gilt die DSVGO nicht mehr.
Nach dem Urteil muss ich meinen Vorgesetzen anweisen alle Dokumente zur DSVGO inkl den Backups vernichten und ab jetzt auf unsere Kunden zu sch....
Wie passt das mit der Formulierung des Strafrahmens zusammen? Wird ja nicht eine natürliche Person alleine in einem Unternehmen den Umsatz machen, von dem dann die max 4% berechnet werden.
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