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ZitatÖsterreichische Unternehmen und Privatpersonen, die einen breitbandigen Internetzugang und einen stationären Computer haben, sollen Rundfunkgebühren bezahlen. Das meint zumindest die ORF-Tochter Gebühren Info Service GmbH. Vor dieser neuen Belastung warnte Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), am Mittwoch beim 2. Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium in Wien. Die Inkassofirma ORF-GIS würde Computer mit Breitbandanschluss neuerdings als Rundfunkempfangseinrichtung einstufen, weil über das Internet ferngesehen werden könne. "Zeigen Sie mir einen Mitarbeiter, der während der Arbeit fernsieht", sagte Kaspar, "und ich schmeiße ihn raus."
in 5 jahren sind wir dann soweit das jeder der augen und ohren hat in stande ist rundfunk zu konsumieren (egal ob fernsehen / radio / internet) und dafür auch zahlen muss
also ich finds eine frechheit... ein radio bzw ein fernseher dient zu 90% dazu um rundfunk zu empfangen, aber ein computer mit breitbandanschluss definitiv nicht. er wird vllt dazu verwendet, aber mindestend 90% macht das NICHT!
ich glaub ich bin im falschen film!?
eigentlich gutes argument von kaspar aber die privaten dürfen wieder mal brav zahlen.
alleine die möglichkeit das jemand ein imho nicht allzu interessantes tv-programm empfangen kann reicht also aus um noch mehr geld einzufordern.
darf die gis dann beim jeweiligen provider nachfragen wer nen i-net anschluss hat und aufgrund dessen dann rechnungen verschicken?
also denen fällt echt immer mehr blödsinn ein :/ abgaben für drucker, dann ncoh GIS fürs internet
Was soll der ganze müll eigenltich. ... welche leistung bekomme ich dann dafür ? minderwertiges ORF webradio ? oder schlechte ORF beiträgt in niedriger auflösung irgendwo zum download ? wow ganz toll.
Zitat von dosensteckin 5 jahren sind wir dann soweit das jeder der augen und ohren hat in stande ist rundfunk zu konsumieren (egal ob fernsehen / radio / internet) und dafür auch zahlen muss
Zitat von D00MSAYERich glaub ich bin im falschen film!?
eigentlich gutes argument von kaspar aber die privaten dürfen wieder mal brav zahlen.
alleine die möglichkeit das jemand ein imho nicht allzu interessantes tv-programm empfangen kann reicht also aus um noch mehr geld einzufordern.
darf die gis dann beim jeweiligen provider nachfragen wer nen i-net anschluss hat und aufgrund dessen dann rechnungen verschicken?
Zitat von dosensteckin 5 jahren sind wir dann soweit das jeder der augen und ohren hat in stande ist rundfunk zu konsumieren (egal ob fernsehen / radio / internet) und dafür auch zahlen muss
wird dann jeder mit nem wap-browser am handy auch zur kasse gebeten?
dumme frage ....wieso machens ORF über inet ned einfach zum "pay TV"
oh mist dann würdens wohl 0 einnahmen mehr haben weil wer würd für den crap auch noch geld ausgeben.
Zitat von HitTheCowwird dann jeder mit nem wap-browser am handy auch zur kasse gebeten?
solange es net mehr als die normale gis-gebühr ist ...
ich mein wer sich in letzter zeit mal die orf-seite angesehen hat wird merken das die mittlerweile ziemlich viele sendungen online haben, alle österreichischen radios haben auch internet-streams im angebot (ist recht praktisch wenn man in der arbeit nur einen pc hat und keine lust hat fürn radio einen platz mit gutem empfang zu suchen)
ausserdem zahlt man jetzt iirc eh schon die komischen künstler-abgaben auch beim internet ...
Zitat von 22zaphod22mein erster gedanke als ich den thread title gelesen hab ...
einäugige bekommen aber sicherlich -30% von der gis ...
das ist wie hier mit der GEZ, wielange es gedauert hat bis der Befreiungsantrag wegen Bafög durchgegangen ist da haben sie schon gut kassiert, man muss zwar nachzahlen aber bekommt nachträglich nichts zurück. das sind halt abzockerfirmen gesichert durch den staat.
zahlen wenn man n internetzugang hat für was soll man noch alles zahlen -->Festnetzanschluss+DSL+Anschluss+GEZ ???
gut. mein erster gedanke:
noch nicht freigeschaltenen adsl anschluss von inode gleich stornieren!
frechheit...
Fragt sich auch, ab wieviel kbit der ORF "Breitband" definiert.
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