[Sammelthread] "Das Lied der Selbständigen" - Seite 2

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Bogus schrieb am 27.01.2017 um 22:52

Zitat von Castlestabler
Sehr salop gesagt, Garantie auf keinen Fall, Haftung auf jeden Fall.
Du programmierst mit deiner Firma einen Autopiloten und verkaufst ihn an eine andere Firma.
In deren Produkt gibt es einen Toten und es kann nachgewiesen werden, dass deine Software den Tod verursacht hat.
Deine Firma darf zahlen und auch der Programmierer, der sich nicht an die Norm gehalten hat, darf sitzen, außer er kann sich auf den Stand der Technik berufen.

du träumst imho in der falschen welt.

das Urteil zum letzten tesla-autopilot-tod nicht gelesen?

du bist auf nem ganz anderem thema, castle.

bei b2b kann ich dir als zb. autohändler ne karre verkaufen bei der 20 mal gefahr im verzug ist.
wenn du damit beim heimfahren als käufer (der kaufende händler) einen unfall hast, ist das sein problem, nicht deines.
das gesetz geht davon aus, dass du als 'professioneller' in der lage bist selbst zu wissen was du tust.

oder anders gesagt: wenn ich irgend eine geile aktion von irgendeinem elektronik-händler nutze, und das gekaufte produkt ist DOA, dann darf ich mich selbst mit dem hersteller in verbindung setzen. rückgabe 3-30 tage? habe ich als firma nicht.

@edit: zwecks programmieren:
dann wären sehr viele mitleser hier arbeitslos oder würden auf Koch umschulen.
das mit der haftung ist dahingehend ähnlich wie in der politik. im notfall war's halt der praktikant aus der postabeiltung


Castlestabler schrieb am 28.01.2017 um 09:07

Dann erkläre mir bitte das jüngste Beispiel: Takata.
Die Firma existiert mittlerweile nur mehr am Papier und nur wegen ein paar Todesfällen und sie haben nie etwas an den Endkunden verkauft.

Danach kommen mehr realitätsnahe Ausführungen.


DAO schrieb am 28.01.2017 um 09:34

takata unterliegt dem österreichischem recht?


böhmi schrieb am 28.01.2017 um 09:39

Takata hatte Probleme bei der Haftung für sein Produkt. Das kauft kein Kunde mit Haftungsausschluss.

Das Produkt unserer Firma sind keine 18 Jahre alten MB Sprinter, sowas verkauft man NUR an andere Firmen. Hier wird Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen (gegen Privat ist das nich zu 100% möglich).


Castlestabler schrieb am 28.01.2017 um 09:41

Takata unterliegt genau so der Produkthaftung und ich habe auch schon in AT zwei Techniker kennen gelernt, die sich plötzlich vor Gericht befunden haben.
Sie waren im reinen B2B unterwegs und das endgültige Produkt hat Schaden verursacht und dann darfst du beweisen, dass du alle Normen eingehalten hast und das ist nicht einfach.
Die Produkte waren alle zertifiziert und haben sämtliche Abnahmen der Normen schon hinter sich gehabt, auch vom Kunden unterschrieben.
Trotz allem liegt die endgültige Haftung beim Hersteller oder dessen Stellvertreter.

Steht eh schon auch da drin:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/...te.2895000.html


Castlestabler schrieb am 28.01.2017 um 10:50

Zitat von böhmi
Takata hatte Probleme bei der Haftung für sein Produkt. Das kauft kein Kunde mit Haftungsausschluss.

Das Produkt unserer Firma sind keine 18 Jahre alten MB Sprinter, sowas verkauft man NUR an andere Firmen. Hier wird Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen (gegen Privat ist das nich zu 100% möglich).

Okay, dann ist mir das klar. Steht das dann im Kaufvertrag oder ist das implizit?


böhmi schrieb am 28.01.2017 um 14:22

Steht im Kaufvertrag, kann eben nur B2B zu 100% ausgeschlossen werden, B2C bleibt immer eine Resthaftung.
Darum findet man viele Anzeigen bei Autoscout & Co, in denen explizit nur an Händler verkauft wird.


daisho schrieb am 30.01.2017 um 14:18

Zitat von Bogus
wurde im sicherlich sehr genau recherchierten (!= clickbait) ORF bericht auch geklärt, dass es sich um den porsche des wirtes handelt?
Sollte man natürlich, das stimmt.

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht das gerade viele Kleinunternehmer die sehr gerne jammern (gut, wer tut das nicht - jeder will seine Euro behalten - egal ob Unternehmer oder Arbeitnehmer) während sie sich aus den Schwarzerträgen die ärgsten Statussymbole (Auto, Boot, Exklusivurlaube in die Karibik, Haus, was auch immer) finanzieren :o


Bogus schrieb am 30.01.2017 um 16:58

also in sachen gastronomie, was otto-normal-wirt betrifft, sind diese zeiten seit mindestens 15-20 jahren vorbei. die normalen, kleine bis mittleren betriebe, haben schon so wenig umsatz, dass die garnix mehr schwarz machen können; weil's sonst ohne gewinn arbeiten würden.

und in sachen gewinn werden die nächsten jahre auch noch viele zusperren. den es ist auf dauer nicht erlaubt mit (zu) wenig gewinn zu arbeiten. auch wenn man seinen lebens******** nach unten schraubt, wird dies auf dauer als 'liebhaberei' geahndet.

edit: warum wir 'stan dart' gepixelt?


Dargor schrieb am 30.01.2017 um 17:02

weil es standard heißt


Kuhlimuh schrieb am 30.01.2017 um 17:12

weil man standard schreibt ;)


Bogus schrieb am 30.01.2017 um 19:15

danke. und ich hab's extra noch gegoogled; aber nicht auf die details geachtet.


XelloX schrieb am 30.01.2017 um 19:22

na als liebhaberei wirds nur dann eingestuft, wenn du keinen nennenswerten gewinn drausziehst... (zB. kaufst du dir mit den einnahmen ständig irgendwelche geile technik, die "wichtig" is, du aber kaum steuerpflichtigen gewinn erwirtschaftest)




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