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Zitat von CastlestablerSehr salop gesagt, Garantie auf keinen Fall, Haftung auf jeden Fall.
Du programmierst mit deiner Firma einen Autopiloten und verkaufst ihn an eine andere Firma.
In deren Produkt gibt es einen Toten und es kann nachgewiesen werden, dass deine Software den Tod verursacht hat.
Deine Firma darf zahlen und auch der Programmierer, der sich nicht an die Norm gehalten hat, darf sitzen, außer er kann sich auf den Stand der Technik berufen.
Dann erkläre mir bitte das jüngste Beispiel: Takata.
Die Firma existiert mittlerweile nur mehr am Papier und nur wegen ein paar Todesfällen und sie haben nie etwas an den Endkunden verkauft.
Danach kommen mehr realitätsnahe Ausführungen.
takata unterliegt dem österreichischem recht?
Takata hatte Probleme bei der Haftung für sein Produkt. Das kauft kein Kunde mit Haftungsausschluss.
Das Produkt unserer Firma sind keine 18 Jahre alten MB Sprinter, sowas verkauft man NUR an andere Firmen. Hier wird Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen (gegen Privat ist das nich zu 100% möglich).
Takata unterliegt genau so der Produkthaftung und ich habe auch schon in AT zwei Techniker kennen gelernt, die sich plötzlich vor Gericht befunden haben.
Sie waren im reinen B2B unterwegs und das endgültige Produkt hat Schaden verursacht und dann darfst du beweisen, dass du alle Normen eingehalten hast und das ist nicht einfach.
Die Produkte waren alle zertifiziert und haben sämtliche Abnahmen der Normen schon hinter sich gehabt, auch vom Kunden unterschrieben.
Trotz allem liegt die endgültige Haftung beim Hersteller oder dessen Stellvertreter.
Steht eh schon auch da drin:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/...te.2895000.html
Zitat von böhmiTakata hatte Probleme bei der Haftung für sein Produkt. Das kauft kein Kunde mit Haftungsausschluss.
Das Produkt unserer Firma sind keine 18 Jahre alten MB Sprinter, sowas verkauft man NUR an andere Firmen. Hier wird Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen (gegen Privat ist das nich zu 100% möglich).
Steht im Kaufvertrag, kann eben nur B2B zu 100% ausgeschlossen werden, B2C bleibt immer eine Resthaftung.
Darum findet man viele Anzeigen bei Autoscout & Co, in denen explizit nur an Händler verkauft wird.
Sollte man natürlich, das stimmt.Zitat von Boguswurde im sicherlich sehr genau recherchierten (!= clickbait) ORF bericht auch geklärt, dass es sich um den porsche des wirtes handelt?
also in sachen gastronomie, was otto-normal-wirt betrifft, sind diese zeiten seit mindestens 15-20 jahren vorbei. die normalen, kleine bis mittleren betriebe, haben schon so wenig umsatz, dass die garnix mehr schwarz machen können; weil's sonst ohne gewinn arbeiten würden.
und in sachen gewinn werden die nächsten jahre auch noch viele zusperren. den es ist auf dauer nicht erlaubt mit (zu) wenig gewinn zu arbeiten. auch wenn man seinen lebens******** nach unten schraubt, wird dies auf dauer als 'liebhaberei' geahndet.
edit: warum wir 'stan dart' gepixelt?
weil es standard heißt
weil man standard schreibt
danke. und ich hab's extra noch gegoogled; aber nicht auf die details geachtet.
na als liebhaberei wirds nur dann eingestuft, wenn du keinen nennenswerten gewinn drausziehst... (zB. kaufst du dir mit den einnahmen ständig irgendwelche geile technik, die "wichtig" is, du aber kaum steuerpflichtigen gewinn erwirtschaftest)
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