Sportschießen - Seite 79

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Hornet331 schrieb am 06.09.2019 um 16:34

Zitat aus einem Post von Dune-
Privater Waffenbesitz - völlig unproblematisch. Gell?! Einfach nur unnötig, weil vermeidbar...

Ja ist er.. es gibt halt gewisse regeln, wenn man sich daran hällt passiert überlicherweise nix.
Er hat gegen 3 der 4 grundregeln verstoßen.

1. )Alle Schusswaffen sind immer geladen. Selbst wenn sie es nicht sind, betrachte sie als wenn sie es sind.
2. )Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. (Für Fälle, in denen die Waffe ungeladen zu sein scheint, siehe Regel 1.)
3. )Halte den Finger abseits des Abzugs, bis die Visierung klar auf das Ziel ausgerichtet ist. Dies ist die goldene Regel. Der Verstoß dagegen ist die Hauptursache für ungewollte Schussabgaben.
4. )Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht sicher identifiziert hast.

Die Waffe alleine hätte dort Jahrelang hängen können ohne das was passiert, erst durch seine unsachgemäße handhabe und fahrlässigen umgang (zielen auf personen, ob gewollt oder ungewollt, und betätigen das abzuges) ist es zu dem drama gekommen.
Der junge Mann tut mir leid, noch mehr sein Kind. Die Schuld trifft aber ihn alleine, mit der er auch sein restliches Leben auskommen muss.

Auch wenn es einige hier nicht hören möchte, aber so wie die Waffe aufgehoben war, verstößt sie nicht gegen das gesetz, zumindest so lange wie der großvater alleine im haus war.
Das gesetz sieht eine sicher verwahrung vor, sprich schutz vor unberechtigetem Zugriff. Wohnt in einem Haus/Wohung kein andere kann man die Waffen an die wand hängen wie man will, da keiner außer der Person zugang zu dieser Wohnung hat. Über den zustand der Waffe ist sowieso keine angabe im Gesetz gemacht.


dosen schrieb am 06.09.2019 um 16:41

Zitat aus einem Post von Hornet331
Auch wenn es einige hier nicht hören möchte, aber so wie die Waffe aufgehoben war, verstößt sie nicht gegen das gesetz, zumindest so lange wie der großvater alleine im haus war.

Wirklich? Man darf sich geladene Waffen an die Wand hängen?

Das bezweifle ich...


kleinerChemiker schrieb am 06.09.2019 um 16:44

Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so eine "Verwahrung" als (grob) fahrlässig gewertet werden könnte, selbst wenn sie nicht verboten ist.

Ist es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?


NiL_FisK|Urd schrieb am 06.09.2019 um 16:49

Wenns ne Kat. C/D Waffe war, müsst imo sogar nur keine Person unter 18 Jahren oder mit Waffenverbot in der Wohnung sein.


NiL_FisK|Urd schrieb am 06.09.2019 um 16:50

Zitat aus einem Post von kleinerChemiker
Ist es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?

Zumindest in AUT ist es nicht so.


spunz schrieb am 06.09.2019 um 17:30

Zitat aus einem Post von Hornet331
Ja ist er.. es gibt halt gewisse regeln, wenn man sich daran hällt passiert überlicherweise nix.
Er hat gegen 3 der 4 grundregeln verstoßen.

1. )Alle Schusswaffen sind immer geladen. Selbst wenn sie es nicht sind, betrachte sie als wenn sie es sind.
2. )Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. (Für Fälle, in denen die Waffe ungeladen zu sein scheint, siehe Regel 1.)
3. )Halte den Finger abseits des Abzugs, bis die Visierung klar auf das Ziel ausgerichtet ist. Dies ist die goldene Regel. Der Verstoß dagegen ist die Hauptursache für ungewollte Schussabgaben.
4. )Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht sicher identifiziert hast.

Wir sprechen von einem jungen Burschen der nichts mit Schusswaffen zu tun hatte. Irgendwelche Grundsätze sind ja ganz nett, aber die Realität in Österreich ist doch eine etwas andere.



Zitat aus einem Post von Hornet331
Auch wenn es einige hier nicht hören möchte, aber so wie die Waffe aufgehoben war, verstößt sie nicht gegen das gesetz, zumindest so lange wie der großvater alleine im haus war.
Das gesetz sieht eine sicher verwahrung vor, sprich schutz vor unberechtigetem Zugriff. Wohnt in einem Haus/Wohung kein andere kann man die Waffen an die wand hängen wie man will, da keiner außer der Person zugang zu dieser Wohnung hat. Über den zustand der Waffe ist sowieso keine angabe im Gesetz gemacht.

Der Großvater ist schon lange unter der Erde. Den kann man so oder so nicht mehr für die falsche Verwahrung der Kat B Waffe belangen.


Hornet331 schrieb am 06.09.2019 um 17:42

Zitat aus einem Post von kleinerChemiker
Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so eine "Verwahrung" als (grob) fahrlässig gewertet werden könnte, selbst wenn sie nicht verboten ist.

Ist es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?

Naja, wie immer in Österreich gibt es den zusatz "Im ermessen der Behörde" und da ist einiges möglich... oder auch nicht.
Wenn wir z.b. auf die Durchführungsverordnung gehen:

Zitat
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.

Also wenn du alleine in einer wohung im 3 stock, mit einbruchssicherer tür hast, kanst du sie in der ganzen wohnung lagern wo auch immer du willst. Wenn wer zu besuch kommt, müsstest du aufräumen, oder die personen sind auch berechtigit zur nutztung (was jeder 18 jähriger bei Kat C Waffen ist).
Den "Umweg" den Behörden gerne gehen ist über die Verlässlichkeit.

Getrennte verwahrung von muition und waffen sind in Österreich nicht nötig.
Beim Transport schaut es wieder anders aus, außer du besitzt einen Waffenpass.


Hornet331 schrieb am 06.09.2019 um 17:50

Zitat aus einem Post von spunz
Wir sprechen von einem jungen Burschen der nichts mit Schusswaffen zu tun hatte. Irgendwelche Grundsätze sind ja ganz nett, aber die Realität in Österreich ist doch eine etwas andere.

Der Großvater ist schon lange unter der Erde. Den kann man so oder so nicht mehr für die falsche Verwahrung der Kat B Waffe belangen.

Hallo Grundwehrdienst, dort kommt eigentlich jeder 18 jahrige mit den Grundregeln in berührung... nicht mehr so viele wie früher aber noch immer 60% aller Grundwehrpflichtigen entscheiden sich für den GWD.
Eine Hahnbüchsflinte aka einer Kipplaufflinte oder noch einfacher Schrotflinte ist eine Waffe der Kat D.


NiL_FisK|Urd schrieb am 06.09.2019 um 17:52

Zitat aus einem Post von spunz
Wir sprechen von einem jungen Burschen der nichts mit Schusswaffen zu tun hatte. Irgendwelche Grundsätze sind ja ganz nett, aber die Realität in Österreich ist doch eine etwas andere.
Mit 19 Jahren bestehen gute Chancen, dass er schon etwas mit Waffen zu tun hatte - Stichwort Bundesheer.
Zitat aus einem Post von spunz
Der Großvater ist schon lange unter der Erde. Den kann man so oder so nicht mehr für die falsche Verwahrung der Kat B Waffe belangen.
Eine Hahnbüchsflinte ist ein Mischding mit Flinten- und Büchsenläufen zur jagdlichen Verwendung und damit ziemlich sicher Kat C. Kat. B sind Halbautomaten und Faustfeuerwaffen.

Edit: xD, Hornet331 war wohl schneller.


Hornet331 schrieb am 06.09.2019 um 17:56

Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
Eine Hahnbüchsflinte ist ein Mischding mit Flinten- und Büchsenläufen zur jagdlichen Verwendung und damit ziemlich sicher Kat C. Kat. B sind Halbautomaten und Faustfeuerwaffen.

Whups, das ist bei mir falsch, stimmt ist eine kombination aus einer büchse und flinte, aber üblichweise mit kipplauf und einzelschuss und somit Kat C.
Nur eine flinte wäre Kat D.
Wobei es da auch wieder Kombinationen gibt, mit wechsellauf, zwischen nut schrot und schort/geschoss... alles ned so einfach. :p


chinchin schrieb am 06.09.2019 um 19:07

Zitat aus einem Post von Hornet331
Hallo Grundwehrdienst, dort kommt eigentlich jeder 18 jahrige mit den Grundregeln in berührung..

Außer er macht Zivi oder ist untauglich. Selbst Grundwehrdiener sind nicht automatisch verantwortungsvoll im Umgang mit Waffen. Das würde sonst bedeuten, jeder Autofahrer mit Führerschein ist ein braver Autofahrer weil er ja die Verkehrsregeln für die Prüfung wissen musste :D


spunz schrieb am 07.09.2019 um 08:48

Zitat aus einem Post von Hornet331
Hallo Grundwehrdienst, dort kommt eigentlich jeder 18 jahrige mit den Grundregeln in berührung...

Den Fotos in unserer Lehrlingsgruppe nach, lernt man heute nicht mehr den notwendigen Respekt von einer Schusswaffe. Es kommen nicht mal mehr alle Rekruten zum Scharfschiessen => nur noch im (zugegeben) sehr realistischen Simulator.


NiL_FisK|Urd schrieb am 07.09.2019 um 12:00

WTF? Kein Scharfschießen mehr? Ich hoffe mal,das betrifft nur Systemerhalter, und keine Infanteristen...
Ich hab als Systemerhalter-GWD fürs Heeresspital mit einem Monat Grundausbildung immerhin 23 Schuss mit dem StG abgeben dürfen/müssen - das war allerdings 2006. Aber auch ohne Scharfschießen lernt man beim ÖBH trotzdem die Grundregeln für den Waffenumgang... hoffe ich zumindest.


ENIAC schrieb am 07.09.2019 um 12:07

Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd
...lernt man beim ÖBH trotzdem die Grundregeln für den Waffenumgang... hoffe ich zumindest.
Das kommt, glaube ich, sehr stark auf die Ausbildner drauf an.
Während wir mit verbundenen Augen das StG auseinander und wieder zusammensetzen mussten, haben die anderen "gelernt" Wasser für den Tee auf den Esbit Kocher heiß zu machen :D
Und das war 2002...


Hornet331 schrieb am 07.09.2019 um 12:58

obwohl ich Systemerhalter war, haben wir trotzdem 3 monate grundausbildung gehabt und dort wirklich bis zum speiben das praktiziert... seits nur mehr den 6 monaten GWD gibt ists klar, dass irgendwas hat fallen müssen -> in dem fall die grundausbildung.

Wenst nicht mehr in einer "kämpfenden" einheit bist machst fast garnix mehr.




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