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Zitat aus einem Post von Dune-Privater Waffenbesitz - völlig unproblematisch. Gell?! Einfach nur unnötig, weil vermeidbar...
Zitat aus einem Post von Hornet331Auch wenn es einige hier nicht hören möchte, aber so wie die Waffe aufgehoben war, verstößt sie nicht gegen das gesetz, zumindest so lange wie der großvater alleine im haus war.
Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so eine "Verwahrung" als (grob) fahrlässig gewertet werden könnte, selbst wenn sie nicht verboten ist.
Ist es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?
Wenns ne Kat. C/D Waffe war, müsst imo sogar nur keine Person unter 18 Jahren oder mit Waffenverbot in der Wohnung sein.
Zitat aus einem Post von kleinerChemikerIst es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?
Zitat aus einem Post von Hornet331Ja ist er.. es gibt halt gewisse regeln, wenn man sich daran hällt passiert überlicherweise nix.
Er hat gegen 3 der 4 grundregeln verstoßen.
1. )Alle Schusswaffen sind immer geladen. Selbst wenn sie es nicht sind, betrachte sie als wenn sie es sind.
2. )Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. (Für Fälle, in denen die Waffe ungeladen zu sein scheint, siehe Regel 1.)
3. )Halte den Finger abseits des Abzugs, bis die Visierung klar auf das Ziel ausgerichtet ist. Dies ist die goldene Regel. Der Verstoß dagegen ist die Hauptursache für ungewollte Schussabgaben.
4. )Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht sicher identifiziert hast.
Zitat aus einem Post von Hornet331Auch wenn es einige hier nicht hören möchte, aber so wie die Waffe aufgehoben war, verstößt sie nicht gegen das gesetz, zumindest so lange wie der großvater alleine im haus war.
Das gesetz sieht eine sicher verwahrung vor, sprich schutz vor unberechtigetem Zugriff. Wohnt in einem Haus/Wohung kein andere kann man die Waffen an die wand hängen wie man will, da keiner außer der Person zugang zu dieser Wohnung hat. Über den zustand der Waffe ist sowieso keine angabe im Gesetz gemacht.
Zitat aus einem Post von kleinerChemikerIch bin weder Anwalt noch Richter, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so eine "Verwahrung" als (grob) fahrlässig gewertet werden könnte, selbst wenn sie nicht verboten ist.
Ist es nur in DE so, dass Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden muss?
Zitat§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
Zitat aus einem Post von spunzWir sprechen von einem jungen Burschen der nichts mit Schusswaffen zu tun hatte. Irgendwelche Grundsätze sind ja ganz nett, aber die Realität in Österreich ist doch eine etwas andere.
Der Großvater ist schon lange unter der Erde. Den kann man so oder so nicht mehr für die falsche Verwahrung der Kat B Waffe belangen.
Mit 19 Jahren bestehen gute Chancen, dass er schon etwas mit Waffen zu tun hatte - Stichwort Bundesheer.Zitat aus einem Post von spunzWir sprechen von einem jungen Burschen der nichts mit Schusswaffen zu tun hatte. Irgendwelche Grundsätze sind ja ganz nett, aber die Realität in Österreich ist doch eine etwas andere.
Eine Hahnbüchsflinte ist ein Mischding mit Flinten- und Büchsenläufen zur jagdlichen Verwendung und damit ziemlich sicher Kat C. Kat. B sind Halbautomaten und Faustfeuerwaffen.Zitat aus einem Post von spunzDer Großvater ist schon lange unter der Erde. Den kann man so oder so nicht mehr für die falsche Verwahrung der Kat B Waffe belangen.
Zitat aus einem Post von NiL_FisK|UrdEine Hahnbüchsflinte ist ein Mischding mit Flinten- und Büchsenläufen zur jagdlichen Verwendung und damit ziemlich sicher Kat C. Kat. B sind Halbautomaten und Faustfeuerwaffen.
Zitat aus einem Post von Hornet331Hallo Grundwehrdienst, dort kommt eigentlich jeder 18 jahrige mit den Grundregeln in berührung..
Zitat aus einem Post von Hornet331Hallo Grundwehrdienst, dort kommt eigentlich jeder 18 jahrige mit den Grundregeln in berührung...
WTF? Kein Scharfschießen mehr? Ich hoffe mal,das betrifft nur Systemerhalter, und keine Infanteristen...
Ich hab als Systemerhalter-GWD fürs Heeresspital mit einem Monat Grundausbildung immerhin 23 Schuss mit dem StG abgeben dürfen/müssen - das war allerdings 2006. Aber auch ohne Scharfschießen lernt man beim ÖBH trotzdem die Grundregeln für den Waffenumgang... hoffe ich zumindest.
Das kommt, glaube ich, sehr stark auf die Ausbildner drauf an.Zitat aus einem Post von NiL_FisK|Urd...lernt man beim ÖBH trotzdem die Grundregeln für den Waffenumgang... hoffe ich zumindest.
obwohl ich Systemerhalter war, haben wir trotzdem 3 monate grundausbildung gehabt und dort wirklich bis zum speiben das praktiziert... seits nur mehr den 6 monaten GWD gibt ists klar, dass irgendwas hat fallen müssen -> in dem fall die grundausbildung.
Wenst nicht mehr in einer "kämpfenden" einheit bist machst fast garnix mehr.
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