Sportschießen & Waffenrecht - Seite 84

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delete1 schrieb am 21.10.2019 um 17:39

Zitat aus einem Post von semteX

damit wär auch die frage beantwortet, wer in österreich eine waffe bekommt: jeder geisteskranke.

jeder geisteskranke nämlich.. :rolleyes: :bash:


semteX schrieb am 21.10.2019 um 17:46

njo, aus meinem gsd weiteren umkreis kenn ich nen schweren soziopathen, der gern erzählt wie er den sinnlosen psychologen unterbuttert hat... von daher war das jetzt quasi nur die schriftliche bestätigung des von mir gehegten vorurteils.


NiL_FisK|Urd schrieb am 21.10.2019 um 18:26

Na, der Typ hat wohl die längste Zeit seine Waffenbesitzkarte gehabt, wenn er den Unterschied zwischen einer WBK und einem Waffenpass nicht kennt - denn nur der WP berechtigt zum Führen der Schusswaffe.
Die Uni hat mit ihrer Auslegung eines Messers als Waffe vermutlich auch über das Ziel hinausgeschossen:

Zitat von Wikipedia, Artikel Waffengesetz 1996
§ 1 definiert Waffen als Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Damit ist klargestellt, dass nicht jeder gefährliche Gegenstand (Taschenmesser, Hacke usw.) auch eine Waffe im Sinne dieses Gesetzes ist.
D.h. wenn er nicht gerade einen Dolch oÄ mitgeführt hat, wars keine Waffe (aber trotzdem ein potentiell gefährlicher Gegenstand).


semteX schrieb am 21.10.2019 um 18:34

es zeichnet halt ein recht schönes, rundes bild der persönlichkeit unseres jungen freundes...


NiL_FisK|Urd schrieb am 21.10.2019 um 18:45

Ich hätte nichts dagegen, wenn die psycholog. Gutachten strenger werden. Zumindest darf man das Gutachten nicht mehr beliebig oft wiederholen.


kleinerChemiker schrieb am 21.10.2019 um 20:28

Was ist daran jetzt so besonders oder neu? Hatte schon vor ca. 10 Jahren einen Kollegen im Studenten Labor in der TU neben mir mit Waffe und Messer unterm Arbeitsmantel.


semteX schrieb am 21.10.2019 um 21:10

ka was bei euch in wean abgeht aber vor 10 jahren wär in hagenberg die cobra kommen wenn einer meiner labileren mit - kommilitonen mit ner puffn in nem hörsaal / labor gesessn wär...

aber wien ist anders


wergor schrieb am 21.10.2019 um 21:16

Zitat aus einem Post von kleinerChemiker
Was ist daran jetzt so besonders oder neu? Hatte schon vor ca. 10 Jahren einen Kollegen im Studenten Labor in der TU neben mir mit Waffe und Messer unterm Arbeitsmantel.
:eek: bitte was hat a puffn im studentenlabor zu suchen?


22zaphod22 schrieb am 21.10.2019 um 21:37

die wollen aufmerksamkeit ... persönlichkeitsstörung ...

bei uns hat mein sitznachbar im gymnasium in der lade unter dem tisch schrotflintenmunition zersägt und ist sich dabei super wichtig vorgekommen ... dann hat er mal papas puffn mitgenommen und herumgespielt ... das blaulichttaxi hat ihn dann geholt (und wir sahen ihn nie wieder) als er dann am klo beim versuch eine kugel aus dem lauf zu kriegen horizontallüftung in den kabinen installiert hat


kleinerChemiker schrieb am 22.10.2019 um 08:47

Er meinte, er wollte nach dem Labor schießen gehen und es gab keine ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeit. Also hat er die Waffe bei sich getragen. Weshalb auch ein nicht zu kleines Messer, keine Ahnung.

Aber es gab weder Polizei, noch einen großen MEdienrummel. Er ist einfach aus dem Labor geflogen und von da an gab es Waffenverbot im Labor.


daisho schrieb am 22.10.2019 um 09:21

In meinen Augen ein geistig Gestörter und genau so jemand hat die besten Möglichkeiten der nächste Amokläufer zu werden weil ihm gerade was nicht passt.

Social Media Profil scheint ja auch ordentlich zu passen ... wie es so jemand überhaupt auf die Uni geschafft hat ...


davebastard schrieb am 22.10.2019 um 11:50

Zitat
Er ist einfach aus dem Labor geflogen und von da an gab es Waffenverbot im Labor.

wsl ist das sowieso in der Hausordnung geregelt oder ?


kleinerChemiker schrieb am 22.10.2019 um 21:53

Zitat aus einem Post von davebastard
wsl ist das sowieso in der Hausordnung geregelt oder ?

Keine Ahnung. War zwar ein komischer Typ, aber nicht unangenehm. Freundlich und man konnte auch mit ihm normal reden. Nachdem ichs gehört hatte, hätte ich mich dennoch nicht bedroht gefühlt. Im Labor gibts genug anderes zum ausrasten.

Da ich direkt involviert war, weiß ich auch nicht, ob er die Waffe so legal bei sich haben durfte, m.W. war sie ungeladen. Sollte er sie vom Gesetz her bei sich haben dürfen, sollte es auch nicht von einer Uni verboten werden.


Gentleman schrieb am 22.10.2019 um 22:16

Da geht die Hausordnung aber schon noch vor...
In den Offis oder Amtsgebäuden (z.B. im Gericht), etc ist das tragen von Waffen ebenfalls nicht gestattet.


ENIAC schrieb am 23.10.2019 um 00:58

Sehe ich genauso...
Die Uni hat da schon richtig reagiert!

Wenn jemand glaubt er müsse in der Öffentlichkeit, egal ob er jetzt WBK und/oder WP besitzt oder nicht (ich glaube nun zu wissen, dass nur mit WP das führen von Waffen gesetzlich erlaubt ist -> bitte um Berichtigung falls das nicht stimmt) eine Waffe - geladen oder ungeladen spielt für mich keine Rolle - mit sich führen muss und er zudem kein Polizist im Dienst ist, dem attestiere ich einen schweren Minderwertigkeitskomplex und so eine Person sollte, meiner Meinung nach, nie eine Waffe tragen bzw. besitzen dürfen. - Punkt aus.

Nicht falsch verstehen! Ich will jetzt niemanden das "Schießen gehen" oder sein Hobby verbieten!!!
Aber wenn ich z.B. mit meiner Puffen zum Schießplatz fahren will/muss, trage ich sie maximal vom Haus/Wohnung zum Auto und vom Auto zum Schießplatz. Da brauche ich die Krachen nicht zuerst in die Uni, zum Billa oder in den Kindergarten (ich weiß überspitze Formulierung) "Gassi führen"...




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