URL: https://www.overclockers.at/wep/wir-sind-glaesern-orwells-albtraum_242935/page_1 - zur Vollversion wechseln!
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG...name_395434.pdfZitat[Staatschutz darf Daten] zu Kontakt- oder Begleitpersonen, die nicht nur zufällig mit Personen nach Z 1 oder Z 2 in Verbindung stehen und bei denen ausreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass über sie Informationen zu diesen Personen beschafft werden können.
[..]
sowie tat- und fallbezogene Informationen und Verwaltungsdaten verarbeiten, auch wenn es sich um besonders schutzwürdige Daten im Sinne des § 4 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, handelt.
[quote]Tschohl: Die Verfassungsschützer dürfen, um vor "wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffen" zu schützen, schon im Vorfeld Bürger umfassend observieren. Aber was ist so ein Angriff? Im Gesetz wird nur auf andere Paragrafen verwiesen, zum Beispiel die "Störung einer Versammlung".
derStandard.at: Ab wann kann man sagen, dass die Störung einer Versammlung "wahrscheinlich" ist?
Tschohl: Das ist das Problem. Das Gesetz strotzt vor unklaren Rechtsbegriffen. Ein Beispiel wäre der Akademikerball. Man kann hier davon ausgehen, dass er als von der FPÖ organisierte Veranstaltung als "Versammlung" im Sinne des Gesetzes gilt. Ab wann ist also die Demonstration gegen den Ball eine Störung dieser Versammlung? Das Ziel der Gegendemonstranten ist zumindest, den Ball zu erschweren, aus Sicht der Demonstranten findet er im Idealfall gar nicht statt – damit ist es schon tatbildmäßiges Verhalten. Wenn ich mich im Vorfeld in einem Posting kritisch über den Akademikerball äußere, noch dazu unter meinen Facebook-Freunden, die erwiesenermaßen schon bei Anti-WKR-Ball-Demos waren, ist dann die Störung der Versammlung wahrscheinlich? Wenn ja, dann hat der Verfassungsschutz die Möglichkeit, mich einer erweiterten Gefahrenerforschung zu unterziehen – mit allen Kompetenzen.
derStandard.at: Was ist der Unterschied zur jetzigen Rechtslage? Die erweiterte Gefahrenerforschung gibt es ja schon – und sie ist nicht dem Verfassungsschutz vorbehalten.
Tschohl: Ja, aber der Verfassungsschutz bekommt jetzt viel weiter reichende Kompetenzen dazu. Stichwort Telekom-Verkehrsdatenauskünfte: Bisher war das nur bei einem konkreten Verdacht und einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe erlaubt. Künftig dürfen die dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegenden Verbindungsdaten schon gesammelt werden, um überhaupt erst die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu können. Dasselbe gilt für sensibles Material wie gesundheitsbezogene Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.
[...]
derStandard.at: Wie ist es um den Rechtsschutz bei Zugriffen auf sensible Daten bestellt?
Tschohl: Künftig wird der Verfassungsschutz dieselben Möglichkeiten haben, auf Daten zuzugreifen, wie die Justiz – mit dem Unterschied, dass in der Justiz der Staatsanwalt nachfragen und der Richter das bewilligen muss, während der Staatsschutz nur eine Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten braucht. Und während der Richter volle Akteneinsicht hat, bekommt der Rechtsschutzbeauftragte nur Einblick, wenn der Verfassungsschutz das will. Außerdem hat er für die gesamte Polizeikontrolle in allen Bundesländern fünf Mitarbeiter, die nicht einmal Vollzeit arbeiten.[/quote]
Am Vormittag noch Gedankenkonstrukt, am Nachmittag schon Verbrecher..
so peinlich was das BMI aufführt
Ich finds ehrlich gesagt richtig derb.Zitat von WONDERMIKEso peinlich was das BMI aufführt
Laut dem Artikel war die Demo nicht angemeldet, damit sind zumindest die Anzeigen berechtigt.
Ist zwar der Standard..Zitat von NeMLaut dem Artikel war die Demo nicht angemeldet, damit sind zumindest die Anzeigen berechtigt.
http://derstandard.at/2000014335559...isten-angezeigtZitat"Diese Anzeigen sind rechtlich völlig absurd", sagt Steinhauser. Schon den ersten Absatz in Paragraf 285 habe keiner der Angezeigten erfüllt, denn der "Verhinderung oder Störung einer Versammlung" machen sich Personen nur schuldig, wenn sie "den Versammlungsraum unzugänglich machen". Die Pegida-Demo auf der Freyung war nur nach Südosten blockiert, aus allen anderen Richtungen aber frei zugänglich. Deshalb sei zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft alle Anzeigen gegen die Betroffenen zurücklegen wird und es zu keiner Anklage kommt, so Steinhauser.
Hab jetzt nur kurz via Google nachgeschaut (war grade in-game und gelangweilt), da kam das raus: http://at.rechtsinfokollektiv.org/r.../demoanmeldung/
Aber schätze da gehts tatsächlich nicht um die einzelnen Teilnehmer, sondern um die Veranstalter und generell um eine andere Situation.ZitatUnterlässt du die Anzeige der Versammlung führt dies nicht automatisch zu einer Untersagung der Versammlung, stellt aber eine Verwaltungsübertretung dar.
Nachdem Netzpoilitik.org anscheinend gerade offline ist - hier gibt es auch einen Bericht;
imho gehört dieser thread in ein members only forum verschoben weil man vl. schon aufgrund der diskussion darüber in den focus des bevautes kommen könnte. fürchterlich das ganze. nur solang die ganzen deppen sagen: "ich hab ja nix zu verbergeben" - kommen die damit auch noch durch.
und als nächstes kommt das bargeld weg. gratuliere.
na gute Nacht, wenn das so durchgeht.
Zitat von uebiimho gehört dieser thread in ein members only forum verschoben weil man vl. schon aufgrund der diskussion darüber in den focus des bevautes kommen könnte.
Zitatund als nächstes kommt das bargeld weg. gratuliere.
Ad -> Das ist wohl langfristig die Agenda... Frankreich ist schon in die Presche gesprungen (1000€-Limit bei Barzahlungen), kommt aber sicher in anderen Ländern auch noch. Die letzten Jahre wurden ja auch bei uns die Limits für die Meldepflicht von Transaktionen über einen gewissen Wert weiter herunter geschraubt bzw. sind da weitere Senkungen der Plan...
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2024