Wir sind glaesern. Orwells Albtraum.

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Hansmaulwurf schrieb am 02.04.2015 um 08:46

Ich kann mir nichts vorstellen was so unnedig is, wie den Staatsschutz dafür zu zahlen den ganzen Tag im Internet Meinungen zu lesen. Aber wegen die Jihadisten warads. Wird sicher nicht gegen den Sepp Huber verwendet. Wenns sein muss auch gegen "politische Extremisten". So wie die Vorratsdatenspeicherung. Die ist ja auch nur gegen Terroristen, Mörder, Mord-Raubkopierer, und vielleicht wenns geht, immer gegen Kleinkriminelle. Ich hab seit ich 14 war keine so eine Antipathie gegen Staat und Justiz gehabt.

edit:
Zitat
[Staatschutz darf Daten] zu Kontakt- oder Begleitpersonen, die nicht nur zufällig mit Personen nach Z 1 oder Z 2 in Verbindung stehen und bei denen ausreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass über sie Informationen zu diesen Personen beschafft werden können.
[..]
sowie tat- und fallbezogene Informationen und Verwaltungsdaten verarbeiten, auch wenn es sich um besonders schutzwürdige Daten im Sinne des § 4 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, handelt.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG...name_395434.pdf


Hansmaulwurf schrieb am 15.04.2015 um 11:03

[quote]Tschohl: Die Verfassungsschützer dürfen, um vor "wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffen" zu schützen, schon im Vorfeld Bürger umfassend observieren. Aber was ist so ein Angriff? Im Gesetz wird nur auf andere Paragrafen verwiesen, zum Beispiel die "Störung einer Versammlung".

derStandard.at: Ab wann kann man sagen, dass die Störung einer Versammlung "wahrscheinlich" ist?

Tschohl: Das ist das Problem. Das Gesetz strotzt vor unklaren Rechtsbegriffen. Ein Beispiel wäre der Akademikerball. Man kann hier davon ausgehen, dass er als von der FPÖ organisierte Veranstaltung als "Versammlung" im Sinne des Gesetzes gilt. Ab wann ist also die Demonstration gegen den Ball eine Störung dieser Versammlung? Das Ziel der Gegendemonstranten ist zumindest, den Ball zu erschweren, aus Sicht der Demonstranten findet er im Idealfall gar nicht statt – damit ist es schon tatbildmäßiges Verhalten. Wenn ich mich im Vorfeld in einem Posting kritisch über den Akademikerball äußere, noch dazu unter meinen Facebook-Freunden, die erwiesenermaßen schon bei Anti-WKR-Ball-Demos waren, ist dann die Störung der Versammlung wahrscheinlich? Wenn ja, dann hat der Verfassungsschutz die Möglichkeit, mich einer erweiterten Gefahrenerforschung zu unterziehen – mit allen Kompetenzen.

derStandard.at: Was ist der Unterschied zur jetzigen Rechtslage? Die erweiterte Gefahrenerforschung gibt es ja schon – und sie ist nicht dem Verfassungsschutz vorbehalten.

Tschohl: Ja, aber der Verfassungsschutz bekommt jetzt viel weiter reichende Kompetenzen dazu. Stichwort Telekom-Verkehrsdatenauskünfte: Bisher war das nur bei einem konkreten Verdacht und einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe erlaubt. Künftig dürfen die dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegenden Verbindungsdaten schon gesammelt werden, um überhaupt erst die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu können. Dasselbe gilt für sensibles Material wie gesundheitsbezogene Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.

[...]

derStandard.at: Wie ist es um den Rechtsschutz bei Zugriffen auf sensible Daten bestellt?

Tschohl: Künftig wird der Verfassungsschutz dieselben Möglichkeiten haben, auf Daten zuzugreifen, wie die Justiz – mit dem Unterschied, dass in der Justiz der Staatsanwalt nachfragen und der Richter das bewilligen muss, während der Staatsschutz nur eine Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten braucht. Und während der Richter volle Akteneinsicht hat, bekommt der Rechtsschutzbeauftragte nur Einblick, wenn der Verfassungsschutz das will. Außerdem hat er für die gesamte Polizeikontrolle in allen Bundesländern fünf Mitarbeiter, die nicht einmal Vollzeit arbeiten.[/quote]

Das kann ja nur funzen..


[quote]Neu ist, dass auch ein "Gefährder" lokalisiert werden darf – bisher war es nur der Gefährdete, also der vermisste Tourengeher, der vermisste Wanderer. Den Täter durfte die Polizei nur nach gerichtlicher Bewilligung orten, wenn er Beschuldigter war. Künftig kann es auch die normale Polizei, und zwar jederzeit und ohne gerichtliche Bewilligung. Sie können jederzeit lokalisieren und rein technisch auch inhaltlich abhören, ohne dass es jemand merkt und ohne dass es protokolliert wird.[/quote]


Hansmaulwurf schrieb am 15.04.2015 um 16:58

Am Vormittag noch Gedankenkonstrukt, am Nachmittag schon Verbrecher..


WONDERMIKE schrieb am 15.04.2015 um 17:14

so peinlich was das BMI aufführt :D


Hansmaulwurf schrieb am 15.04.2015 um 18:38

Zitat von WONDERMIKE
so peinlich was das BMI aufführt :D
Ich finds ehrlich gesagt richtig derb.
Überleg dir das mal. Wir verfolgen friedliche Demonstranten und Journalisten. (Ich lass mich gerne bezgl. friedlich eines besseren belehren, aber sogar die Presse erwähnt nichts ausser der Blockade, und die hätten das genüsslich getan)
Und wenn ich mir überleg das wir jetzt daran arbeiten das zu erweitern sodas sich der Verfassungsschutz dann auch noch so Spitzfindigkeiten wie die Krankendaten und Genossenschaftszugehörigkeit holen kann, ohne richterlichen Beschluss .. Das wir damit auf präventive Justiz umsatteln (imho) ist übrigens auch so ein "Feature" das da mitkommt, das ich für brandgefährlich halte.


NeM schrieb am 15.04.2015 um 18:50

Laut dem Artikel war die Demo nicht angemeldet, damit sind zumindest die Anzeigen berechtigt.


Hansmaulwurf schrieb am 15.04.2015 um 19:02

Zitat von NeM
Laut dem Artikel war die Demo nicht angemeldet, damit sind zumindest die Anzeigen berechtigt.
Ist zwar der Standard..
Zitat
"Diese Anzeigen sind rechtlich völlig absurd", sagt Steinhauser. Schon den ersten Absatz in Paragraf 285 habe keiner der Angezeigten erfüllt, denn der "Verhinderung oder Störung einer Versammlung" machen sich Personen nur schuldig, wenn sie "den Versammlungsraum unzugänglich machen". Die Pegida-Demo auf der Freyung war nur nach Südosten blockiert, aus allen anderen Richtungen aber frei zugänglich. Deshalb sei zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft alle Anzeigen gegen die Betroffenen zurücklegen wird und es zu keiner Anklage kommt, so Steinhauser.
http://derstandard.at/2000014335559...isten-angezeigt
So oder so. Die Journalisten hätten nicht "mitgenommen" werden dürfen bei der Anzeige.


NeM schrieb am 15.04.2015 um 19:20

Hab jetzt nur kurz via Google nachgeschaut (war grade in-game und gelangweilt), da kam das raus: http://at.rechtsinfokollektiv.org/r.../demoanmeldung/

Zitat
Unterlässt du die Anzeige der Versammlung führt dies nicht automatisch zu einer Untersagung der Versammlung, stellt aber eine Verwaltungsübertretung dar.
Aber schätze da gehts tatsächlich nicht um die einzelnen Teilnehmer, sondern um die Veranstalter und generell um eine andere Situation.

Im Standard-Artikel wiederum weist ein Kommentar relativ weit oben darauf hin, dass die Anzeigen rechtlich doch gedeckt waren..... Schätze man wird da recht bald nähere Details erfahren.


Obermotz schrieb am 14.05.2015 um 01:03

Ja, der Link war auch schon im NSA-Thread. Ich glaube dennoch, dass die absolute, die judikative uebergehende Reform, die noch nicht mal in den Nachrichten war, einen Thread wert ist.
Ja, richtig gelesen. Keine Richter, kein Verdacht. Vorratsdatenspeicherung auf dem Silbertablett fuer jeden Mitarbeiter der Agentur. 5 Jahre. Jede Moeglichkeit der Abstreitung.
Ich hab die nicht gewaehlt.


whitegrey schrieb am 14.05.2015 um 09:10

Nachdem Netzpoilitik.org anscheinend gerade offline ist - hier gibt es auch einen Bericht;


uebi schrieb am 14.05.2015 um 10:23

imho gehört dieser thread in ein members only forum verschoben weil man vl. schon aufgrund der diskussion darüber in den focus des bevautes kommen könnte. fürchterlich das ganze. nur solang die ganzen deppen sagen: "ich hab ja nix zu verbergeben" - kommen die damit auch noch durch.

und als nächstes kommt das bargeld weg. gratuliere.


BlueAngel schrieb am 14.05.2015 um 12:45

na gute Nacht, wenn das so durchgeht. :(


schizo schrieb am 14.05.2015 um 12:51

Zitat von uebi
imho gehört dieser thread in ein members only forum verschoben weil man vl. schon aufgrund der diskussion darüber in den focus des bevautes kommen könnte.

Zum Glück sind wir noch nicht so weit. Aber anstatt den Kopf in den Sand zu stecken und warten, bis wir dort sind wäre es angebracht den Unmut auch zu äußern und nicht nur im stillen Kämmerchen zu hocken.

Zitat
und als nächstes kommt das bargeld weg. gratuliere.

:confused:


whitegrey schrieb am 14.05.2015 um 13:00

Ad :confused: -> Das ist wohl langfristig die Agenda... Frankreich ist schon in die Presche gesprungen (1000€-Limit bei Barzahlungen), kommt aber sicher in anderen Ländern auch noch. Die letzten Jahre wurden ja auch bei uns die Limits für die Meldepflicht von Transaktionen über einen gewissen Wert weiter herunter geschraubt bzw. sind da weitere Senkungen der Plan...

Natürlich alles unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" :rolleyes:


NeM schrieb am 14.05.2015 um 13:26


kA was oc.at schon wieder mit dem Bild will....




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