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Verkauf auf Willhaben - eure Meinung dazu

maniacnew 04.05.2010 - 23:20 739595 3761 Thread rating
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WONDERMIKE

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kenough
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Dolby wenn du wortbrüchig bist und dich gleichzeitig unrechtmäßig angegriffen fühlst, dann geht das nicht zam :D Da kann der Verkäufer von mir aus kleine Welpen fressen, das ändert nichts.

Ertrags wie ein Mann?

Ich kann nur sagen, dass ich deswegen kein Fan davon bin zig Anfragen rauszusenden. Das führt halt unweigerlich zu Unstimmigkeiten.

Die Leute sind mittlerweile auch verblüfft wenn man einfach den Preis und ein Abholdatum nennt. Da schreibens dir noch dreimal „kommst eh?“ obwohl eh alles geregelt ist. Das resultiert dann aus den ganzen schlechten Erfahrungen.

Mittlerweile verkauf ich deswegen auch wieder verstärkt auf ebay mit Festpreis und Preisvorschlag.

daisho

SHODAN
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In der Theorie ...:
Wer details will, z.B. https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap2_0.xml
Ist halt komplexer als es der übliche Willhaben-(Ver)käufer sehen will. Die Praxis sieht natürlich immer anders aus - wer klagt wegen 50 Euro? Wie beweist du dass das Teil das er vorhin noch verkaufen wollte doch noch existiert und nicht "kaputt" geworden ist wie er meint, ...

In der Praxis
ist es dann halt eher ein "Nervig, weiter gehts ...".



Was "mir egal woher er das hat" angeht, mir ist es das nicht. Nicht das es halt auch moralisch verwerflich ist (aber ja, es geht um die Marie, da ist die Moral schnell dahin :rolleyes:), wenn dann plötzlich der echte Eigentümer der Sache daher kommt und sein Zeug einfordert (kann er) und du mit nichts da stehst außer einer Forderung an den mittellosen Hobo der das geklaute Zeug auf WH verkauft hat ...

dio

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So viel Drama... du willst dir Bestätigung holen, dass der andere eine Pfeife ist. Die Leute sehen das nicht so. Sind wir alle miteinand ned a bisserl zu alt für solche kindischen Aktionen?

InfiX

she/her
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Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Die Leute sind mittlerweile auch verblüfft wenn man einfach den Preis und ein Abholdatum nennt. Da schreibens dir noch dreimal „kommst eh?“ obwohl eh alles geregelt ist. Das resultiert dann aus den ganzen schlechten Erfahrungen.
na wär eh schön, mir antworten die verkäufer einfach nicht mehr...
alles ausgemacht preis, adresse etc... bitte um kontodaten...

schickt mir die paypal e-mail über willhaben... geht natürlich ned weil e-mail adressen von WH entfernt werden wenn mans ned irgendwie komisch umschreibt... dann frag ich natürlich nochmal nach... und es kommt einfach keine antwort mehr, keine reaktion... das ist mir jetzt schon mindestens 3 mal passiert :p


Zitat aus einem Post von daisho
Was "mir egal woher er das hat" angeht, mir ist es das nicht. Nicht das es halt auch moralisch verwerflich ist (aber ja, es geht um die Marie, da ist die Moral schnell dahin :rolleyes:), wenn dann plötzlich der echte Eigentümer der Sache daher kommt und sein Zeug einfordert (kann er) und du mit nichts da stehst außer einer Forderung an den mittellosen Hobo der das geklaute Zeug auf WH verkauft hat ...
nicht nur geklaut... wenn ich weiss, dass irgendwas billig im angebot war und die leute verkaufen das teuer weiter (oder so legohamsterkäufer o.ä.) dann kauf ich das einfach nicht, ich find auch das moralisch verwerflich, wenn sie mit gewinnabsicht wiederverkaufen wollen dann sollens ein geschäft aufmachen und auch entsprechend steuern abführen, das ist dann kein "privatverkauf" mehr.

iirc ist das auch eindeutig gesetzlich geregelt, dass ein verkauf mit gewinnabsicht gewerblich ist, also wenn ma schon so genau ist von wegen kaufvertrag dann bitte auch das berücksichtigen :p

Bearbeitet von InfiX am 02.09.2019, 15:30

wergor

connoisseur de mimi
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Zitat aus einem Post von daisho
wenn dann plötzlich der echte Eigentümer der Sache daher kommt und sein Zeug einfordert (kann er) und du mit nichts da stehst außer einer Forderung an den mittellosen Hobo der das geklaute Zeug auf WH verkauft hat ...
der echte eigentümer kann von dir gar nix fordern solange du zum zeitpunkt des kaufes davon ausgehen konntest dass der verkäufer ehrlich war.

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von wergor
der echte eigentümer kann von dir gar nix fordern solange du zum zeitpunkt des kaufes davon ausgehen konntest dass der verkäufer ehrlich war.
Wenn'st die Sachen kaufst die offensichtlich zu billig sind ... :p

xtrm

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Zitat aus einem Post von MaxMax
das würd ich so allgemein nicht behaupten: §164 StGB Hehlerei und IMHO reicht es (für eine beitragstäterschaft) aus, dass du (also "durchschnittsmensch") erkennen hättest können, dass es sich um gestohlene ware handelt...
Es war überspitzt ausgedrückt, ich meine, dass es verständlich genug war, dass es darum ging, ob jmd die Ware aus einer Aktion hat und wie viel er bezahlt hat. Dass ich keine Rolex kauf die "von einem Lastwagen runtergefallen ist", sollte relativ klar sein :D.

@dolby: Ich kann dir ganz schnell sagen was damals war. Wir haben abgemacht, dass ich den Wagen kaufe und du ihn herfährst. An diesem Tag bist du nicht aufgetaucht und hast dich auch nicht gemeldet. Wenn das für dich nicht Zeitverschwendung ist, dann läuft bei dir echt was nicht richtig.

@daisho: nix falsch falsch, so sieht die Realität aus, deal with it. Oder wie viele Leute hast du schon verklagt, weil jmd meinte er kauft was und dann doch abgesprungen ist? ... that's what I thought.

@Infix: sorry, da lebst in einer Traumwelt. Der ganze Sinn dahinter, etwas zu verkaufen, ist es, Geld damit zu machen - je mehr Geld, desto besser. Sonst kannst das Graffl doch gleich behalten der wegwerfen. Oder verkaufst du mir deine HW jetzt für einen 10er? Wenn ja, passt, i komms abholen. Wenn nein - wtf redest du da?

wergor

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Zitat aus einem Post von daisho
Wenn'st die Sachen kaufst die offensichtlich zu billig sind ... :p
...dann kannst ned davon ausgehen dass der verkäufer ehrlich is :p

xtrm

social assassin
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Achso, was ich noch erwähnen wollte @daisho, verklag mal bitte wen, den du nur als Person X im Internet kennst. Viele haben weder ihren vollen/richtigen Namen noch Adresse oder Handynummer auf WH angegeben. Und die bekommt man teilweise auch nie, wenn man sich nur mit wem trifft und eine Übergabe hat, und bei Versand hat man die Daten auch erst, wenn man das Geld überweist. Allein dadurch ergibt es schon keinen Sinn, dass da rechtlich irgendwas durchzusetzen ist, bevor der Deal wirklich fix fix ist (Also kein "ok ich nehms").

deleted751877

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uP4anK

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Zitat aus einem Post von xtrm
Achso, was ich noch erwähnen wollte @daisho, verklag mal bitte wen, den du nur als Person X im Internet kennst. Viele haben weder ihren vollen/richtigen Namen noch Adresse oder Handynummer auf WH angegeben. Und die bekommt man teilweise auch nie, wenn man sich nur mit wem trifft und eine Übergabe hat, und bei Versand hat man die Daten auch erst, wenn man das Geld überweist. Allein dadurch ergibt es schon keinen Sinn, dass da rechtlich irgendwas durchzusetzen ist, bevor der Deal wirklich fix fix ist (Also kein "ok ich nehms").

Bitte schreibt mir noch befor ich mich jetzt komplett verabschiede noch wie du auf WH heißt damit ich niemals auf die Idee komme deine Zeit zu stehlen, das wäre mir sehr unangenehm.
Deine Storys die du vor 12 (?) Jahren hier ausgräbst - auf das gehe ich echt nicht ein. Ich pfeife auf den Vorwurf. Dass ich mich nachher entschuldigt habe weil die Dreckskiste hin war, das kommt nicht vor. Aber wichtig ist, dass ich dir die Zeit genommen habe und nicht eine kaputte Kiste hingestellt habe oder? :bash:



Zitat aus einem Post von Diego
@dolby: Ich hab nicht alles gelesen, weil es einfach zu viel ist.

Dass du den anderen als den Dummen hinstellen versuchst ist falsch.

Tue ich eben NICHT - er will verdienen und ich will wenig ausgeben - fertig, aber den sehe ich mir ein der es anders macht. Ist aber wirklich egal, ich bin hier raus, das tue ich mir nicht mehr an.

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quilty

Ich schau nur
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Zuerst sich wie ein "charakterloses Arschloch" aufführen, dann den anderen anpatzen wollen dafür und wenn dafür Kritik kommt einen auf beleidigt machen. :)
Auch eine Möglichkeit.

WONDERMIKE

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kenough
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natürlich kann man jemanden von Willhaben anzeigen/verklagen, es werden auch immer wieder Betrüger ausgeforscht weil die Kriminalpolizei eigene Abeitlungen dafür abstellt die sich darauf spezialisieren

@dolby

Lass dich nicht von unguten Elementen rausekeln ;) die allermeisten hier haben dich sachlich kritisiert. Damit kann man doch arbeiten. Es ist so auch sicher besser als wenn sich alle auf die Lippen beißen und dir ein paar wenige auf die Schultern klopfen mit einem "jojo der is schon ein fester Dodl, was erlaubt er sich?"

@xtrm

Ich denke das solltet ihr lieber persönlich regeln. Es hat nichts mit dem Thema zu tun.

InfiX

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Zitat aus einem Post von xtrm
@Infix: sorry, da lebst in einer Traumwelt. Der ganze Sinn dahinter, etwas zu verkaufen, ist es, Geld damit zu machen - je mehr Geld, desto besser. Sonst kannst das Graffl doch gleich behalten der wegwerfen. Oder verkaufst du mir deine HW jetzt für einen 10er? Wenn ja, passt, i komms abholen. Wenn nein - wtf redest du da?

äh? nein?

der sinn dahinter privat etwas zu verkaufen ist es dinge die man selbst nicht mehr braucht im tausch gegen geld loszuwerden.
in 99% der fälle bekommt man dabei bestimmt weniger raus als das teil original mal gekostet hat, wenn es nicht grad irgendein besonderes sammlerstück ist.
und warum sollte ich etwas einfach wegwerfen solange es andere noch gebrauchen können.

und das hat überhaupt nichts mit verkaufen mit gewinnabsicht zu tun, wenn du bei einem super-angebot in den laden gehst und dir 10 teile kaufst oder dir 10 stück von irgendeinem limitierten set kaufst, so dass es kein anderer mehr bekommt, und diese dann direkt über WH o.ä. mit gewinnabsicht wieder zu verkaufen versuchst, dann ist das ein gewerblicher handel und sollte auch so gehandhabt werden... sprich -> rechnung -> steuer etc.

und warum bitte sollt ich dir meine HW für einen 10er verkaufen?
was hat das bitte mit dem thema wiederverkauf mit gewinnabsicht zu tun?
alte hardware die noch wwi 500€ "wert" ist um z.b. 300€ verkaufen ist kein verkauf mit gewinnabsicht.
insofern -> "wtf redest du da?"
Bearbeitet von InfiX am 02.09.2019, 17:29
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