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Verkauf auf Willhaben - eure Meinung dazu

maniacnew 04.05.2010 - 23:20 739623 3761 Thread rating
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Dune

Here to stay
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Zitat aus einem Post von daisho
Ich nehme an wenn der Käufer einfach einen Claim aufmacht

Ist das aber dann nicht zumindest zwischen mir und Paylivery bilateral zu klären?

Ich hab's zumindest so verstanden, dass ich die Kohle erstmal bekommen sobald der Artikel verschickt ist.

Viper780

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PayLivery ist ein Käuferschutz.

Geld solltest erst bekommen wenn der Käufer den empfang bestätigt hat oder die Post zugestellt hat (+ etwas frist)

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat aus einem Post von Dune
Ich hab's zumindest so verstanden, dass ich die Kohle erstmal bekommen sobald der Artikel verschickt ist.

Nein, der Käufer muss es freigeben. Ist ein typischer Treuhänder/Escrow Service. Theoretisch könnte dich der Käufer auch zappeln lassen bis er den Knopf drückt.

Dune

Here to stay
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Brrrr, ok... Dann ist mir das alles viel zu heiß.

Geht um ein gebrauchtes 600e Kaufwert Lego und ich habe keine Lust auf anschließenden Rechtstreit mit zig Klagen. Habe zwar in der Zustandsbeschreibung versucht sehr konkret und spezifisch zu sein, aber das ist mir zu zach. Da kann man ja ein fehlendes Steinchen reklamieren, was ja selbst bei einem neuen Set mal sein kann.

b_d

pixel imperfect
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Zitat aus einem Post von b_d
mein vater mag sein auto auf willhaben verkaufen
gestern hat ers durchgezogen, hatte von anfang ein ein flaues bauchgefühl und jetzt gehts schon los, folgendes:

sie haben sich gestern getroffen, auto begutachtet (er wars extra davor waschen, danach hats aber geregnet). er hat den öamtc kaufvertrag mit, inkl liste aller mängel. unterschrieben. geld erhalten, rest erledigt. fertig.

heut kriegt er ein foto+video geschickt, dass auf der beifahrertür außen ein große stelle mit abschürfungen ist. mein vater meint das war fix nicht da sonst hätte ers aufgezählt. schickte ihm dann noch die IBAN und will 200€ retour. davor hat er ihm noch mit rechtsschutz "gedroht".

was/wie tun? kommt da mehr o_O?!

e: ich mach mir jz vorwürfe dass ich mich net mehr eingebracht hab, weil eigentlich hätte man bei sowas ja besser nen zeugen mit, dann wärs doch klarer?!
Bearbeitet von b_d am 25.11.2022, 15:21

Viper780

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Gibts Fotos vor dem Verkauf wo man die Stelle sieht?

Da es "gekauft wie gesehen" ist und es außen ist, nichts technisches würd ich mit auf die etwaige Klage einlassen

daisho

SHODAN
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Zeuge ist natürlich von Vorteil. Aber wenn da sogar ein ÖAMTC Kaufvertrag mit unterschriebener Mängelliste dabei ist weiß ich nicht wie der da was durchziehen will.

Hätte er wohl den (offensichtlichen?) Mangel angeben sollen beim Kaufvertrag ...
Wie will der jetzt bitte im Nachhinein beweisen dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war?

Habt ihr selber keinen Rechtsschutz?
Wenn bisher kein Anwaltsschreiben dabei ist würde ich einfach mal nett höflich antworten: "Beim Kauf war der Mangel nicht vorhanden, ihr könnt da nicht viel machen". Oder hat der ÖAMTC Kaufvertrag irgendeine Art "Garantie" ... kann es mir nicht vorstellen.

Krabbenkoenig

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Ganz ehrlich, wenn der Kaufvertrag mit den aufgezählten Mänglen so unterschrieben wurde, dann kann sich derjenige brausen gehen.
Gerade einen so offensichtlichen Mangel wirst auch schwer "einklagen" können.

E/ https://kanzlei-franz.com/ratgeber-...ft-wie-gesehen/
Bearbeitet von Krabbenkoenig am 25.11.2022, 15:26

DKCH

...
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wenn er beim öamtc kann er ja dort die rechtsberatung konsultieren, die tun afair auch am FR nachmittag was. arglistig versteckt kann eine abschürfung auf der fahrerseite ja auch ned gewesen sein…

b_d

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ev. nicht ganz korrekt ausgedrückt? nein, dieser mangel ist NICHT augelistet. aber ich schreib ja "mein vater meint das war fix nicht da sonst hätte ers aufgezählt."

mit öamtc kaufvertrag mein ich lediglich das PDF https://www.oeamtc.at/thema/autokau...rsonen-16183846 keinen ankaufstest/kaufüberprüfung!

ja, rechtsschutz hat er.
Bearbeitet von b_d am 25.11.2022, 15:33

Dune

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Bietet ihr hochwertige Sachen (sagen wir mal >200e), wo man leicht etwas bemängeln kann, grundsätzlich per PayLivery überhaupt an?

ccr


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Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Nein, der Käufer muss es freigeben. Ist ein typischer Treuhänder/Escrow Service. Theoretisch könnte dich der Käufer auch zappeln lassen bis er den Knopf drückt.

Es gibt eine Frist nach der automatisch ausbezahlt wird, wenn der Käufer bis dahin nicht selbst freigibt oder reklamiert.

Dune

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Zitat aus einem Post von ccr
Es gibt eine Frist nach der automatisch ausbezahlt wird, wenn der Käufer bis dahin nicht selbst freigibt oder reklamiert.

Aber hat da ähnlich wie bei PP die Möglichkeit defacto beliebig zu reklamieren und dann ist man erstmal selbst als Verkäufer in der Beweislage?

ccr


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Nein, über Paylivery kann man nur 48h reklamieren. Dann wird ausbezahlt, und Willhaben ist raus. Der Käufer kann sich dann nur noch an den Verkäufer halten, wenn etwas nicht passt.

Edit: https://www.willhaben.at/iad/agb-za...eferbedingungen
Punkt 7.1-7.3

Dune

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Zitat aus einem Post von ccr
Nein, über Paylivery kann man nur 48h reklamieren

Ja, aber genau das war ja gemeint.

Da kannst ja als Käufer dann auch 48h nach Erhalt reklamieren LEGO Stein #3849 hat einen Bissabdruck und die Platte weißt 2-3 Kratzer auf. Handbuch hat auf Seite 125 ein 7 mm Eselsohr und die Verpackung zwei Kratzer, die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden.

Ich erfinde jetzt mal irgendwelche fiktiven Mängel ;)
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