Hansmaulwurf
u wot m8?
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Unsere Justiz mach mit von Tag zu Tag mehr Angst: Eine Klage des durch den Strafprozess in Wiener Neustadt bekanntgewordenen Obmanns des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch gegen die Republik Österreich ist vom zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen worden. Balluch hatte vom Staat im Rahmen der Tierschützer-Causa eine Schadenersatzzahlung von 580.716 Euro und 17 Cent zuzüglich Zinsen gefordert. Doch die zuständige Richterin führt in ihrer Urteilsbegründung nun an, dass die Klage bereits verjährt sei.
Die Begründung ist überraschend: Sinngemäß wird damit argumentiert, dass Balluch schon von Anfang an von seiner Schuldlosigkeit gewusst habe und er deswegen schon von Beginn an Schadenersatz einklagen hätte müssen - also zu einem Zeitpunkt, als sich Balluch wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Organisation noch in U-Haft befand und noch nicht einmal eine Schadenssumme beziffern hätte können. http://derstandard.at/2000003722532...luch-abgewiesen
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__Luki__
bierernst
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MjrSEIDL
OC Addicted
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Das geilste ist ja: er habe von seiner Unschuld schon 2008 gewusst und da klagen müssen... das man da noch das damoklesschwert eines fehlurteils (bzw bezahlten/politischen) Urteils über einem schwebt ist eine andere sache
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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Widersprüche um Einsatz von Staatstrojanern gegen TierschützerInnenministerin Mikl-Leitner verneint Antrag auf Trojanersoftware, Akten zeigen etwas anderes Link: derstandard.at Das Justizministerium verneint ebenfalls, dass ein "derartiges Ansinnen an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt herangetragen wurde". Denn: "Es hätte hiefür auch keine gesetzliche Grundlage bestanden."
Auch, nachdem das Innenministerium vom STANDARD mit dem vertraulichen Akt konfrontiert wurde, bleibt die Antwort dieselbe. "Die parlamentarische Anfragebeantwortung wird nicht revidiert werden", heißt es aus der Pressestelle des Innenministeriums.
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Eine Erklärung liefert der Blick in Archive: Schon Mikl-Leitners Vorvorgänger Günther Platter (ÖVP) lieferte folgende, aus informationstechnischer Perspektive wunderliche Definition: Ein Trojaner sei Überwachungssoftware nur beim "Remote-Zugriff", bei einem "physischen Zugriff, bei dem man den Laptop in der Hand hat", führe man hingegen "Installationen" durch. Das sieht selbst das deutsche Bundeskriminalamt anders.
Kopfzerbrechen für Verfassungsrechtler
Eine andere, beliebte Argumentation: Trojaner durchsuchten die Festplatte des Überwachten, während Überwachungssoftware quasi "nur" Screenshots anfertige und Tastenschläge aufzeichne Gustostücker: Der Verdächtige kommuniziere auch "via Skype/Internetkonferenz mit dem Ausland", weshalb um die "Durchführung einer Internetüberwachung (Keylogging, Screenshotting, usw.)" ersucht werde. Ich wär dafür das sich unsere Justiz endlich mal mit Gesetze-befolging auseinandersetzt..
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