schizo
Produkt der Gesellschaft
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Das sind genau di schlechtesten aller Zugestándnisse Rauchen JA Ceta JA
Kammernpflicht Senkung der Kammernzulage ftfy, wobei ich den ersten Punkt noch für am harmlosesten halte, der aber sehr gut dazu dient, von den beiden anderen Punkten abzulenken
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~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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ftfy, wobei ich den ersten Punkt noch für am harmlosesten halte, der aber sehr gut dazu dient, von den beiden anderen Punkten abzulenken Ja da geb i da Recht. Senkung würd ma auch schon reichen
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schizo
Produkt der Gesellschaft
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Ja da geb i da Recht. Senkung würd ma auch schon reichen Da haben wir eben unterschiedliche Ansichten. Es gibt genügend Arbeitnehmer, die auf die Dienste der AK angewiesen sind und in Summe bei weitem von der Kammernumlage profitieren, indem ihnen zustehende Zahlungen nur durch die AK gewährleistet werden können. Und dabei gehts halt nicht um Felgen für den AMG, sondern darum, alltägliche Grundbedürfnisse stillen zu können.
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haemma
SSD FTW!
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~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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500€ Steuerbonus wem fällt sowas ein. Bauernfängerei fürs Fußvolk. Lächerlich sowas
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Smut
takeover & ether
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Steht Aber eh nicht so im Artikel oder überlese ich etwas? Steht dass sie Gebühren von 500€ planen und für Absolventen eine steuerbegünstigung um sie in .at zu halten.
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Hornet331
See you Space Cowboy
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Steht dass sie Gebühren von 500€ planen und für Absolventen eine steuerbegünstigung um sie in .at zu halten. Ja im keine blöde Idee, dass du deinen Teil der Ausbildungskosten wenn du Geld verdienst wieder abschreiben kannst. Wenn das über das ganze Studium geht, kommt selbst bei mindestzeit Studenten was zusammen. 10 Semester a 500€ - > 5k€ Hackelst in österreich bekommst as zurück, gehst weg ist wenigstens ein kleiner Teil der Ausbildungskosten bezahlt und nicht verloren.
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Der Artikel bezieht sich ja ko kret auf Medizin. Diesen AbsolventInnen werden 6.000 Euro herzlich wurscht sein, das sind nichtmal zwei Einstiegsmonatsgehälter.
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Hornet331
See you Space Cowboy
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Der Artikel bezieht sich ja ko kret auf Medizin. Diesen AbsolventInnen werden 6.000 Euro herzlich wurscht sein, das sind nichtmal zwei Einstiegsmonatsgehälter. Da der Betrag offen ist, kann das variieren. Das Modell ist aber ansich keine schlechte Idee.
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Vinci
hatin' on summer
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Ja im keine blöde Idee, dass du deinen Teil der Ausbildungskosten wenn du Geld verdienst wieder abschreiben kannst. Wenn das über das ganze Studium geht, kommt selbst bei mindestzeit Studenten was zusammen. 10 Semester a 500€ - > 5k€
Hackelst in österreich bekommst as zurück, gehst weg ist wenigstens ein kleiner Teil der Ausbildungskosten bezahlt und nicht verloren. In manchen Branchen funktioniert der Ansatz seit wwi Jahrzehnten oder so. Etwa bei Piloten... Was aber eine fetzndeppate Idee is, is vorher peckn und dann retour bekommen. /edit Aber: "500 Euro sind jetzt nicht völlig absurd, etwa in diesem Rahmen wird es sich abspielen." Derzeit betragen die Gebühren für Langzeitstudenten und jene aus Nicht-EU-Ländern 363,36 Euro pro Semester. Also eh nur eine lächerliche Erhöhung um 37% es Wappler.
Bearbeitet von Vinci am 14.12.2017, 20:12
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argh
Here to stay
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Ich frag mich ja was mit den Leuten ist die so oder so arbeiten müssen. Die brauchen ja zwangsläufig länger, zumindest in gewissen Zweigen. Und bitte jetzt kein "die können sichs eh leisten"
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Vinci
hatin' on summer
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Ich frag mich ja was mit den Leuten ist die so oder so arbeiten müssen. Die brauchen ja zwangsläufig länger, zumindest in gewissen Zweigen. Und bitte jetzt kein "die können sichs eh leisten" Bis dato is es so, dass du ab dem Zeitpunkt an dem du Steuern zahlst von den Gebühren befreit bist. Im Sinne von "du trägst das System eh schon mit". Klassische Stundentenjobs, sprich geringfügig, fallen da natürlich nicht drunter. Sprich du bist in Zukunft doppelt gfickt wennst geringfügig hakelst. Erstens verdienst eh scho an Schaß und zweitens peckst jetzt no mehr Gebühren. :thumbsup:
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argh
Here to stay
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Bis dato is es so, dass du ab dem Zeitpunkt an dem du Steuern zahlst von den Gebühren befreit bist. I. 1. §92 Abs1 Z5 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl I Nr 120/2002 idF BGBl I Nr 79/2013, wird als verfassungswidrig aufgehoben. 2. Die Aufhebung tritt mit 30. Juni 2018 in Kraft. Die Zeiten sind halt vorbei ab nächsten Sommer. edit: Das ist der Zusatz der besagt, dass wenn man über 14x geringfügig verdient, die Studiengebühren zurückerhalten kann / nicht bezahlt Urteilsbegründung siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....212_16G00088_00
Bearbeitet von argh am 14.12.2017, 20:25
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InfiX
she/her
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und als nächstes führ ma dann halt einfach studentenkredite ein oder wie, hat man ja schon an anderen ländern gesehn wie super das ist.
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dio
Here to stay
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Der Artikel bezieht sich ja ko kret auf Medizin. Diesen AbsolventInnen werden 6.000 Euro herzlich wurscht sein, das sind nichtmal zwei Einstiegsmonatsgehälter. In Wien muss der Honig fließen
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