eitschpi
alpakaflüsterer
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Ich mein es geht gar nicht dass die Absonderung nicht rückwirkend gilt, sont würden Symptomlose bis zum Bescheid in der Luft hängen weil die nicht krankgeschrieben werden können. Obwohl vielleicht kriegen die einen mündlichen Bescheid. /edit: Obwohl sich das bei Überlastung ja auch nicht ausgeht, aber es braucht ja eine Rechtsbasis, wenn die nicht zur Arbeit dürfen.
Glaub nicht, dass sie müssen hätte, siehe oben sollte das durch die Absonderung abgedeckt sein. Es hat ja eigentlich nicht viel Konsequenz da Dich eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ja nicht zwingt von der Arbeit wegzubleiben. Da Du im Fall eines negativen Testergebnisses je nach Dauer und ArbeitgeberIn eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung gebraucht hättest hat sie wohl drauf spekuliert, dass Du positiv bist bzw. halt einfach keine brauchst.
Bearbeitet von eitschpi am 13.01.2021, 16:38
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Selbst wenn du positiv bist ist es keine automatischer Krankenstand. Nur wenn du nicht von zu Hause arbeiten kannst bzw. die Symptome die daran hindern.
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V!Ct0R
Here to stay
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wenn man positiv ist bekommst auch keinen krankenstand sondern die absonderungsbestätigung der behörde, das zählt dann für den arbeitgeber auch zwecks verrechnung
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ccr
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Es ist AFAIK so: - keine Symptome, man wird positiv getestet: Absonderungsbescheid, es besteht Arbeitspflicht wenn bereits eine Home-Office-Vereinbarung besteht (sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!), ansonsten Dienstfreistellung bei vollen Bezügen (der Arbeitgeber erhält das Entgelt vom Staat zurück) - man entwickelt in Folge Symptome: telefonische Krankschreibung - Corona-Symptome, aber man wird in Folge negativ getestet: telefonische Krankschreibung (zB über 1450), die aber automatisch nach 5 Tagen abläuft, falls man negativ getestet wird Es hat da aber immer wieder Änderungen gegeben, daher ist da keine Garantie darauf, dass das wirklich die heute geltende Regelung ist
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davebastard
Vinyl-Sammler
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wenn man positiv ist bekommst auch keinen krankenstand sondern die absonderungsbestätigung der behörde, das zählt dann für den arbeitgeber auch zwecks verrechnung ja eh, teilweise kommt die halt irgendwann erst
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Ja stimmt, es ist ja eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung und in den Teststraßen stehen ja wahrscheinlich auch nicht für jeden Bescheid Amts- oder EpidemieärztInnen rum. Geschweige denn bei der mobilen Testung.
Die Diskussion ist ja, ab wann die Absonderung gilt, bei quake ist scheinbar was falsch oder missverständlich.
Bearbeitet von eitschpi am 13.01.2021, 18:58
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that
Hoffnungsloser Optimist
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Es ist AFAIK so:
- keine Symptome, man wird positiv getestet: Absonderungsbescheid, es besteht Arbeitspflicht wenn bereits eine Home-Office-Vereinbarung besteht (sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!) Hast du zu dem Satz in der Klammer eine Quelle?
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V!Ct0R
Here to stay
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also in wien ist es meistens so dass dich die behörde nach dem symptombeginn fragt, dieser ist dann der beginn der absonderung die bereits mündlich ausgesprochen wird, schriftlich folgt dann. (wenn mans per mail urgiert am nächsten tag bereits) bei asymptomatischen ist es der zeitpunkt der testung. hab da aber auch schon plus minus 2 tage bei einigen gesehen
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sk/\r
i never asked for this
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die maßnahmen greifen da natürlich auch massiv. und der peak der influenzasaison kommt afair erst ende jänner/februar. nochmal: gar keine unfluenza fälle WELTWEIT seit kw17 bis ende 2020? das ist doch bitte vollkommen lächerlich...
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davebastard
Vinyl-Sammler
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nochmal: gar keine unfluenza fälle WELTWEIT seit kw17 bis ende 2020? das ist doch bitte vollkommen lächerlich... achso ich dachte österreich, weil ich da wieder wo gehört hab dass es keine offiziellen fälle gibt
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sk/\r
i never asked for this
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die who stat bezieht sich auf "world" oder? kanns grad selbst nicht verifizieren. //jop global @infix: global? das ist doch nicht möglich oder? verdrängt vielleicht covid den anderen virus?
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InfiX
she/her
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nochmal: gar keine unfluenza fälle WELTWEIT seit kw17 bis ende 2020? das ist doch bitte vollkommen lächerlich... wie kommst du auf gar keine? es sind halt so wenige, dass sie auf einer skala bis 60000 nicht mehr wirklich aufscheinen, gib kw17 bis ende ein und du siehst ein paar hundert fälle im monat. zudem werden derzeit sicher auch weniger resourcen in die verfolgung der influenza stämme fließen. e: dass die zahlen so dramatisch niedriger sind verwundert mich nicht bei den maßnahmen die es um den märz herum weltweit quasi zeitgleich gegeben hat, und selbst wenns halt nur ein paar tausend wären im vergleich.
Bearbeitet von InfiX am 13.01.2021, 19:39
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ccr
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Hast du zu dem Satz in der Klammer eine Quelle? Das haben wir hier vor einiger Zeit schon mal gehabt, aber gerne noch einmal: https://jobundcorona.at/infektion-quarantaene/Muss ich von zu Hause aus arbeiten, wenn ich in Quarantäne bin?
Hier ist zu unterscheiden:
Sind Sie in Quarantäne, weil Sie konkrete Krankheitssymptome haben, kontaktieren Sie vorerst Ihren Arzt, um festzustellen, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind. Sind Sie krank und arbeitsunfähig, dürfen Sie nicht arbeiten gehen und müssen sich schonen.
Sind Sie in Quarantäne, weil Sie als mögliche Kontaktperson identifiziert wurden, haben aber keine Krankheitssymptome, sind Sie grundsätzlich (noch) nicht arbeitsunfähig. Auch in diesen Fällen kann Ihr Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen. Allerdings sind bereits geltende Homeoffice-Vereinbarungen weiterhin aufrecht und kann auch eine neue Homeoffice-Vereinbarung, etwa für die Dauer Ihrer Quarantäne, mit Ihrem Arbeitgeber getroffen werden.
Achtung: Wenn Sie während der Quarantäne Symptome bekommen, ist kein Krankenstand möglich. Wir empfehlen eine ärztliche Bestätigung (Befund) zur Vorlage beim Arbeitgeber zu verlangen.
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that
Hoffnungsloser Optimist
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Das haben wir hier vor einiger Zeit schon mal gehabt, aber gerne noch einmal:
https://jobundcorona.at/infektion-quarantaene/ Danke, da steht: "und kann auch eine neue Homeoffice-Vereinbarung, etwa für die Dauer Ihrer Quarantäne, mit Ihrem Arbeitgeber getroffen werden.", was der Aussage "sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!" direkt widerspricht.
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Saddamski
Big d00d
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Danke, da steht: "und kann auch eine neue Homeoffice-Vereinbarung, etwa für die Dauer Ihrer Quarantäne, mit Ihrem Arbeitgeber getroffen werden.", was der Aussage "sie darf nicht erst anlässlich des Absonderungsbescheides getroffen werden!" direkt widerspricht. man beachte "Nicht einseitig". das widerspricht sich nicht sondern sagt nur aus das du einer solchen regelung auch zustimmen musst, falls es noch keine gibt.
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