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Datenschutz-Grundverordnung

Snoop 13.04.2018 - 07:03 89004 511
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InfiX

she/her
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die taufe war wohl als opt-in zu verstehen :p

ccr


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Wobei das ja der eigentliche Skandal ist - in dem Alter ist man ja noch gar nicht geschäftsfähig :D

InfiX

she/her
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jo, nur blöd halt, dass deine eltern sowas für dich entscheiden dürfen :D

Brom

Addicted
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Übermittlung ist im Meldegesetz § 20, Abs 7 geregelt:
"(7) Die Bürgermeister sind verpflichtet, den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften auf Verlangen die Meldedaten all jener in der Gemeinde angemeldeten Menschen zu übermitteln, die sich zu diesen Religionsgesellschaften bekannt haben. Eine Verknüpfungsanfrage nach einem bestimmten Religionsbekenntnis darf nur auf Grund eines entsprechenden Verlangens verarbeitet werden."

eitschpi

alpakaflüsterer
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Im Zweifelsfall kann man ja austreten. Nein? Doch! Oh.

Snoop

Here to stay
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Zitat aus einem Post von Brom
Übermittlung ist im Meldegesetz § 20, Abs 7 geregelt:
"(7) Die Bürgermeister sind verpflichtet, den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften auf Verlangen die Meldedaten all jener in der Gemeinde angemeldeten Menschen zu übermitteln, die sich zu diesen Religionsgesellschaften bekannt haben. Eine Verknüpfungsanfrage nach einem bestimmten Religionsbekenntnis darf nur auf Grund eines entsprechenden Verlangens verarbeitet werden."

sehr interessant! aber da stellt sich mir die frage: wo ist die rechtliche grundlage aus sicht der dsgvo, dass die religionsgesellschaft die daten überhaupt verarbeiten darf? oder gibts das auch ein gesetz, dass die kirche/n diese daten dann auch "legal" verwerten darf?

ccr


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Es gibt mit allen großen anerkannten Glaubensrichtungen staatliche Vereinbarungen. Für Katholiken wird das wohl im Konkordat bzw. den Nachfolgeregelungen vereinbart sein.

7aph0

photoaddict
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Wär auch abstrus wenn ein verein nicht über seine mitglieder bescheid wissen darf

Snoop

Here to stay
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Zitat aus einem Post von 7aph0
Wär auch abstrus wenn ein verein nicht über seine mitglieder bescheid wissen darf

Naja ein Verein weis über seine Mitglieder bescheid anhand der Daten die sie selbst von den Mitgliedern erhalten haben. Hier erhält der "verein" die Daten auf Anfrage von einer Behörde. Macht für mich schon einen dezenten Unterschied.

COLOSSUS

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Frickler
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Ich find's OK, weil der liebe Gott ist eh allwissend :)

daisho

SHODAN
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Es geht ja um die Steuer ...

InfiX

she/her
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Zitat aus einem Post von daisho
Es geht ja um die Steuer ...

irgendwie muss ma ja die erbschuld begleichen :D:p

smashIt

master of disaster
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soll es mich jetzt wundern dass den werbewixern bei A1 ihr vorheriges DSGVO-schreiben scheissegal ist?

Zitat
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InfiX

she/her
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das ist aber ned nur bei A1 so, ich hab auf so gut wie keine DSVGO mail geantwortet, teilweise von firmen bei denen ich nie was gemacht hab, trotzdem kommen die mails munter weiter, interessiert derzeit wohl noch keinen bis es die ersten strafen hagelt.

davebastard

Vinyl-Sammler
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ich hab den dreck sogar als SMS bekommen (Yesss) :mad:
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