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Datenschutz-Grundverordnung

Snoop 13.04.2018 - 07:03 88482 511
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Bogus

C64 Generation
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:D

zutatenliste von vielen lebensmitteln lässt sich gut auf die europa-hymne singen :p

Weinzo

Become like water
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Zitat aus einem Post von M4D M4X
"
"D! S! G V O! He, Daten, ho, Daten ..."

:D
(den Ohrwurm dürft ihr behalten)

JAH! DANKE :D

Bogus

C64 Generation
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jetzt müsste sich eigentlich zeigen, ob vor der DSGVO alle gleich sind.
wie wäre es mit diesem oft titulierten 'exempel' ?

ist imho keine lapalie, wenn 3te einfach so auf alle fotos zugreifen können die man am handy hat.
sicherheitstechnisch schlimm genug, dass man nicht einzelne bzw. ausgewählte fotos einmalig an app's übergeben kann, anstatt diesen eine dauererlaubnis zum zugriff auf den speicher zu geben.

Bearbeitet von Bogus am 17.12.2018, 14:32

xaxoxix

Dagegen da eigene Meinung
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i glaub fast nicht, dass die was zahlen und wenn dann 30 jahre später :p

enjoy

Addicted
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auf dieses Verfahren bin ich auch gespannt, ob die Strafe dann auch abschreckend ausfallen wird?

Gentleman

Big d00d
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Bei Verstössen gegen die DSGVO und Fragen zu ihrer Interpretation einfach mal unter https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antworten nachsehen…

AbSailer

boo hoo wendy
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Zitat aus einem Post von M4D M4X
"Ich muss der Chefin jetzt kompetente DSGVO-Notizen ins Fach legen."
Mein Hirn: "DSGVO kann man voll gut auf die Melodie von 'Dschingis Khan' singen!"
"Lass das, Hirn!"
Hirn wirft sich albernen Glitzerflattermantel über.
"D! S! G V O! He, Daten, ho, Daten ..."

:D
(den Ohrwurm dürft ihr behalten)

ich sing bei DSGVO-Themen immer DISCO von Ottawan , passt auch super xD

HUJILU

Parkplatzrunner
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Weiß nicht wie viele Leute die Websites betreiben das bereits mitbekommen haben:

Die alt-bekanne Cookie PopUp "Problematik" wurde durch ein EuGH Urteil (Planet49) noch verschärft. Laut diesem Urteil muss der Webseiten User AKTIV allen nicht notwendigen Cookies zustimmen. ACHTUNG: es darf kein Opt-Out des Users vorausgesetzt sein sondern das Opt-In.

Cookiebot hat zB das nun geltende "Cookie PopUp" richtig eingesetzt (als Beispiel)

und haben das Urteil verlinkt bzw erklärt.
https://www.cookiebot.com/de/aktive...l-von-planet49/

In Zukunft wird also auch die Analyse der Webseitenbesucherdaten um einiges erschwert.

XeroXs

doh
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Da werden sich die Anwälte die sich auf so Abmahnwellen spezialisiert haben wieder drauf stürzen.. omg :(

watercool

BYOB
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Ich versteh aber immer noch nicht warum immer nur von Cookies geredet wird. Was is wenn ich einfach Fingerprinting verwende anstatt Cookies? Das is genauso nicht DSGVO-konform aber es is immer nur von Cookies die rede.

Ansonsten: Analyse von Webseitenbesucherdaten geht auch ohne personenbezogene Daten zu verwenden. Oder gibts schon ein Urteil welches klärt ob die Kürzung der IP auch schon eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist?

Spikx

My Little Pwny
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Zitat aus einem Post von watercool
Ich versteh aber immer noch nicht warum immer nur von Cookies geredet wird. Was is wenn ich einfach Fingerprinting verwende anstatt Cookies? Das is genauso nicht DSGVO-konform aber es is immer nur von Cookies die rede.
Wenn in der Rechtssprechung von "Cookies" geredet wird, dann sind damit grundsätzlich alle technischen Merkmale gemeint, mit denen Personen identifiziert werden können. Nur weil man keine Cookies verwendet, heißt das nicht, dass man nicht darauf acht geben muss.

Auch bei dem letzten EuGH Urteil steht das explizit so in der vollen Fassung drin.


Zitat aus einem Post von watercool
Ansonsten: Analyse von Webseitenbesucherdaten geht auch ohne personenbezogene Daten zu verwenden. Oder gibts schon ein Urteil welches klärt ob die Kürzung der IP auch schon eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist?
Ein Urteil gibt es nicht, aber grundsätzlich zählt das nur zu "Pseudonymisierten" Daten, nicht zu den anonymisierten Daten und sind daher weiterhin Datenschutztechnisch relevant. Aber das heißt ja nicht automatisch, dass du nichts damit machen darfst.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Das mit Opt-In war aber von vornherein klar. Viele wollten das aber nicht hören.

Cuero

Moderator
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Zitat aus einem Post von Viper780
Das mit Opt-In war aber von vornherein klar. Viele wollten das aber nicht hören.

this. es wird/wurde nur behaarlich ignoriert und ich hoff, es reisst einmal einen gscheit her dafür.

mat

Administrator
Legends never die
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Planet49 ist ein Gewinnspiel-Portal, das mit einem Button "Teilnehmen" automatisch zahlreiche Werbebanner-Cookies und sonstigen Schund angewandt hat.

Das EUGH-Urteil lautet übrigens:

Zitat
Der Gerichtshof stellt klar, dass die Einwilligung für den konkreten Fall erteilt werden muss. Die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme am Gewinnspiel stellt deshalb noch keine wirksame Einwilligung des Nutzers in die Speicherung von Cookies dar.

Es herrscht hier eine Panikmache, die von einigen wenigen verbreitet wird, die mit diesen Unklarheiten und deren technische Umsetzung Geld machen. Alle Cookies brauchen ein Opt-In ist Schwachsinn. Technische Cookies sind weiterhin ausgenommen, dasselbe gilt für Cookies zum Zweck der sinnvollen Webseiten-Analyse. Beides ist natürlich Auslegungssache und genau deshalb gibt es Entscheidungen von Gerichten. Planet49 hat diese Grauzone für ihren Werbe-Bullshit benutzt und deshalb halte ich die Entscheidung für vollkommen richtig. Das ändert allerdings nichts an der DSGVO selbst.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Eien Rechtssprechung ändert selten was am Gesetz selbst.
Das EuGH Urteil geht aber doch etwas weiter als nur den einen Fall und gibt eine Richtwirkung vor.

Es steht aber klar in der Entscheidung das nötige "Cookies" nach wie vor kein Problem sind. Wie weit das Website-Analyse betrifft das über einem einfachen Monitoring hinaus geht sollte jeder mit sich ausmachen. Ich würd da aber auch eher mit Opt-In arbeiten
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